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VERLÄNGERUNG

Dies ist ein Beitrag zum Thema VERLÄNGERUNG im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Huhu also hab seid September 2010 eine gesetz. Betreuerin Aufgabenbereiche sind Gesundheits,Finanzen,Aufenthalt,Wohnung Nun meine Frage es handelt sich hier um ...


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Alt 16.01.2011, 14:23   #1
lesbedu
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard VERLÄNGERUNG

Huhu also hab seid September 2010 eine gesetz. Betreuerin
Aufgabenbereiche sind Gesundheits,Finanzen,Aufenthalt,Wohnung

Nun meine Frage es handelt sich hier um eine vorläufige Betreuung heißt das es am 15.3 erneut geprüft wird , meine Frage jetzt kann ich jetzt schon ein Schreiben zur Verlängerung an das Gericht schreiben?

Oder ist das noch nicht möglich?
 
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Alt 16.01.2011, 16:40   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Eine sogenannte vorläufige Betreuung wird mitunter zu Beginn von Betreuungen eingerichtet, wenn das Gericht später nochmal prüfen will oder noch nicht alle Erkenntnisse vorhanden sind (Gutachten), die Betreuung aber trotzdem jetzt schon als nötig angesehen wird.
Das sind sogenannte einstweilige Anordnungen.

Ein bedeutsamer Unterschied zu einer "normalen" Betreuung ist, dass mit Ablauf der Betreuung, in deinem Fall also ab dem 15.03.11, der Betreuer keine Vertretungen mehr wahrnehmen darf.

Wenn du jetzt schon Verlängerung deiner Betreuung als sog. "Hauptsacheverfahren" anregen willst, dann steht dem nichts im Wege.

R
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Alt 16.01.2011, 19:30   #3
lesbedu
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard IST DAS SO OK?

Hab jetzt mal ne Anregung geschrieben und wollte malhören ob das so okay ist?



Sehr geehrte Damen und Herren ,

hiermit rege ich an die Betreuung mit dem Aktenzeichen 4 XVII 291/10 zu verlängern.

Da die momentane von mir angeregte Betreuung noch bis zum 15.03.2011 bewilligt ist und es mir Gesundheitlich immer noch nicht besser geht , rege ich deshalb mit diesem Schreiben an die aktuelle Betreuung mit den jetzigen Aufgabenkreisen aufrechtzuerhalten und zu verlängern.

Vom 29.11.2010 bis zum 02.01.2011 war ich erneut in Psychiatrischer stationärer Behandlung im X Krankenhaus in X
Grund der Aufnahme waren unter anderem „Selbstmord Gedanken“ sowie eine bestehende „Medikamenten Sucht“.

Im Laufe der jetzigen Betreuung habe ich entgegen der Meinung des Sachverständigen Herr Dr.X in X hinsichtlich der Betreuung KEINEN Wiederstand geleistet.

Auch bin ich durch die Betreuung nicht wie vom Sachverständigen Herr Dr.X vermutet unselbstständiger geworden , im Gegenteil durch die jetzige Betreuung habe ich gelernt Finanziell gesehen mit einem „Taschengeld“ monatlich zu leben , sowie zum Wohle meiner Person mit der Betreuerin Frau X zusammen zu arbeiten.

Meine Ausbildung zur Altenpflegerin musste ich ebenfalls gesundheitlich aufgeben, so dass ich derzeit keine Zukunft perspektiven habe.

Eine Wohnung habe ich bislang noch nicht gefunden, obwohl ich jeden Tag im Internet sowie in der Zeitung nach entsprechenden Einträgen suche.

Falls ich bis Mitte März keine Wohnung gefunden habe, wird die jetzige „Betreutes Wohnen“ Betreuung durch Frau X aufgehoben.
So das ich falls auch hier die Betreuung durch Frau X aufgehoben werden sollte, ich wieder alleine im Leben stehe obwohl ich immer noch mehrere „Baustellen“ im jetzigen Leben habe.
Zum Beispiel in Finanzieller Hinsicht bestehen zum jetzigen Kenntnisstand über 17.000 Euro an Schulden , da es voraussichtlich noch mehr Schulden gibt müsste meine Betreuerin Frau X mehr „Zeit“ haben.
Da ich denke das bis März keine genauere Übersicht oder eine Rechnungslegung für das Gericht durch Frau X gemacht werden kann.
Hinsichtlich der Gesundheitsfürsorge durch Frau X bleibt festzuhalten das ich mich bisher um eine „Geschlechtsumwandlung“ nicht gekümmert habe, die aktuellen Hormone erhalte ich von verschiedenen Ärzten jedoch nicht aufgrund meiner Mann zu Frau Transsexualität sondern durch von mir erfundenen Gründen.
Auch bin ich erneut „Ohnmächtig geworden“ , eine organische Ursache ist dort bilang nicht zu erkennen gewesen so das davon auszugehen ist das dieses „Ohnmächtig“ werden aufgrund von Stressfaktoren wie z.b Schulden,Wohnungssuche und so weiter dahergeht. Das „Ohnmächtig“ werden wurde im Jahre 2002 erstmals im St.Johannes Hospital in X untersucht. Es wurden zahlreiche Untersuchungen durchgeführt. Es wurde dort eine organische Ursache herausgefunden die sich auf das Kreislaufsystem des Körpers auswirkt. Kopien aller relevanten Arztberichte des X Hospitals werde ich ihnen auf den postalischen Wege noch nachreichen.
Meine bisherigen Beschwerden und Krankheiten haben sich immer noch nicht gebessert, so dass nun auch der Medizinische Dienst des Arbeitsamtes in X beauftragt wurde die aktuelle Arbeitsfähigkeit zu begutachten.
Aufgrund meine immer wiederkehrenden „Selbstmord“ Gedanken muss die Option vorhanden sein das meine Betreuerin die Möglichkeit dazu hat, mich im Falle dessen geschlossen unterzubringen.
Falls die Betreuung aufgehoben werden sollte würde diese Option des Aufenthaltsbestimmungsrechtes auch wegfallen.
Hinsichtlich des Aufgabengebietes Wohnungsangelegenheiten bleibt festzuhalten dass ich wie oben bereits ausgeführt ich bislang keine Wohnung trotz intensiven Suchens gefunden habe.
Auch hier benötige ich weiterhin die Unterstützung durch meine Betreuerin, da ich mich bei der Wohnungssuche und deren Besichtigung nicht auskenne besteht die Gefahr das ich ohne Hilfe meiner Betreuerin auch weiterhin weder eine Wohnung finden kann noch in der Lage bin eine ordentliche Wohnung zu erkennen bzw. zu sichten.
Der Einwilligungsvorbehalt für die Finanziellen Angelegenheiten muss aufrechterhalten werden, da ich ohne dessen Verfügungen von meinem Girokonto machen werde die mich Schaden könnten.
Dies habe ich festgestellt wo ich zuletzt stationär in Oberhausen behandelt wurde und ich in der Stadt in der dortigen Sparkasse eine größere Verfügung machen wollte.
Zu diesen Zeitpunkt war das als ob ich durch dritte „Ferngesteuert wurde“ ich musste einfach Geld haben um irgendwelche Dinge zu kaufen.
Zusammenfassend bitte ich die Betreuung aufrechtzuerhalten und zu verlängern damit ich die Möglichkeit habe durch Unterstützung ein besseres schöneres Leben, erleben zu können.
Ich bin auch in Zukunft bereit mit meiner Betreuerin zusammen zu arbeiten und gemeinsam mit ihr mein jetziges Leben im Griff zu bekommen.
 
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Alt 16.01.2011, 21:22   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Na hört sich doch gut an.

Du schaffst das schon.

Gr. R
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Alt 17.01.2011, 08:44   #5
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
Standard

Wenn es damit nicht verlängert wird - dann würde mich das sehr überraschen.
Chrysologus ist offline  
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