Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe?! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ihr da draußen!
Zu meiner Situation:
Ich bin 23 Jahre alt und habe zusammen mit meinem Bruder die Betreuung ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 07.02.2011
Beiträge: 3
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Hallo ihr da draußen!
Zu meiner Situation: Ich bin 23 Jahre alt und habe zusammen mit meinem Bruder die Betreuung meines Pflegevaters übernommen. Mein Pflegevater erkrankte im Juli letzten Jahres durch seine jahrelange Alkoholsucht am Korsakow-Syndrom. Dies war erstmal ein Schock, da ich dieses Krankheitsbild nicht kannte. Mein Bruder und ich übernahmen die Betreuung, da mein Vater z.Z. nicht alleine für sich sorgen kann und es sonst niemanden familiären gibt. Jedoch handelte ich übereilt, denn schon früh merkte ich, dass ich mit der Verantwortung überfrodert war. Zudem stellt diese ganze Situation eine ziemliche emotinale Belastung dar. Ich konnte allerdings aus moralischen Gründen die Betreuung nicht "einfach so" wieder abgeben. Mein Pflegevater hat uns damals als meine Eltern starben ja auch aufgenommen, welches ja selbst für ihn merklich eine große Belastung war. Allerdings war es selten ein harmonisches Familienleben und oft fehlte es einfach an der Kommunikation. Deswegen belastet mich es ziemlich, dass ich im Grunde ja gar nicht weiß, was mein Vater für Richtig oder für Falsch hält. Seine Aussagen über eventuelle Entscheidungen oder Unternehmungen sind zuerst positiv und dann nach kurze Zeit gerät er in Rage und wird ausfallend. Zudem erkennt mein Vater mich nicht als die Person, die ich bin, er hält mich ständig für jemand anderen, welches jedesmal wieder eine Herausforderung an meiner Psyche darstellt. Da mein Bruder zu gleichen Teilen in den gesamten Bereichen zuständig ist, teilten wir uns die Aufgabenbereiche. Ich sorgte dafür, dass die Unterbringung und sonstiges stimmte, mein Bruder übernahm die Vermögenssorge. Allerdings haben wir nun ziemliche Probleme, da er sich, genau so wie ich, nicht ausreichend um die Pflichten kümmerten. Wie gesagt, ich habe zwar schon viel durchgemacht, aber diese Situation lässt mich Abends nicht mehr schlafen. Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Mein Vater wäre bei jemanden, der sich mit all dem besser auskennt viel besser aufgehoben. Aber ich weiß nicht wie ich jetzt vorgehen muss. Das Gericht wird doch denken, wir wollen was verheimlichen oder ich weiß es eben nicht, zudem ist es ja auch schon ziemlich sauer auf uns. Ich weiß halt einfach wirklich nicht was ich tun soll und wie der genaue Vorgang bei Beendigung der Tätigkeit als Betreuuer ist... Ich hoffe ihr da draußen könnt mir weiterhelfen. |
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#2 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Niederbayern
Beiträge: 221
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Hallo,
das ist natürlich wirklich keine leichte Situation und da ich erst Berufsbetreuerin werden will, habe ich zur rechtlich möglichen Vorgehensweise zwar ein paar Ideen, die ich aber sicherheitshalber den Erfahrenen im Forum überlassen will. Hast Du und Dein Bruder Dich schon mal an den Betreuungsverein gewandt? Hier erhaltet ihr als ehrenamtliche Betreuer eventuell Hilfestellung, die erforderlichen Pflichten gegenüber dem Gericht wieder auf einen Stand zu bringen. Dann hättest Du schon einen Druck weniger und könntest die nächsten Schritte ruhiger angehen. Ansonsten denke ich, dass man unabhängig von einer gesetzlichen Betreuung für jemanden dasein kann- dennoch sollte man zu seinem eigenen Schutz wohl auch immer wieder Grenzen ziehen, gerade wenn die gemeinsame Vorgeschichte für Dich und Deinen Bruder wohl alles andere als leicht war. Viel Glück! BB-Interessentin |
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#3 |
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Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 649
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Hallo,
wendet Euch an die Betreuungsbehörde des Landratsamtes. Die können Euch beraten und eventuell dem Gericht einen Betreuerwechsel vorschlagen. Wenn die Sache vom Landratsamt an das Gericht geht, weiß das Gericht, dass die Sachlage geprüft wurde und ein eventl. Betreuerwechsel notwendig ist. Gruß Heiner |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 07.02.2011
Beiträge: 3
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Kann ich auch einfach eine "Kündigung" an das Amtsgericht schreiben?
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#5 | |
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Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,995
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HAllo Ich_Eben,
also einfach kündigen kannst du nicht, du bist als Betreuer bestellt und hast daraus auch Pflichten und bist haftbar für dein Tun (oder Nichttun). Wenn du dich jedoch überfordert fühlst und möchtest das eine externe Person die Betreuung übernimmt dann kannst du dies dem Gericht mitteilen. Zitat:
Also wenn ihr überfordert seid mit der Betreuung dann solltet ihr schnellstens einen Antrag ans Gericht stellen bevor die Situation sich noch verschlechtert. Gruß, Andreas
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#6 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Hallo Ich_Eben,
da Dein Bruder und Du als Betreuer bestellt worden seid, könnt ihr diese nicht einfach kündigen. Wie Heiner schon sagte geht zu euer Betreuungsstelle/Betreuungsbehörde und tragt vor, dass ihr nicht mehr der Betreuung nachkommen könnt, da ihr nicht mehr in der Lage seid Euren Vater zu betreuen. "Das Gericht wird doch denken, wir wollen was verheimlichen oder ich weiß es eben nicht,zudem ist es ja auch schon ziemlich sauer auf uns. " Falls etwas unter Eurer Betreuung schief gelaufen ist und ihr einen Schaden verursacht habt, wird der neue Betreuer es ggf herausfinden und Euch dafür haftbar machen müssen - das ist wiederrum seine Pflicht. Warum das Gericht auf Euch sauer ist, ist erstmal relativ da ihr die Betreuung ja nicht fortführen wollt. Viel Erfolg! |
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#7 |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Wenn ihr nicht grade in Ba-Wü lebt, wo ja noch Notare in die Betreuungsverfahren mit eingebunden sind - und dort die Betr.-Beh. auch sicherlich der richtige Ansprechpartner sind - würde ich mich der Meinung von agw anschließen und mit der Sache direkt gerichtvorstellig werden.
Da reicht ein Antrag auf Entlassung aus der Betreuung, weil diese euch nicht mehr zuzumuten ist. Das kann man damit begründen, dass ihr nicht abgesehen habt, welche emotionalen Belastungen auf euch zukommen und euch überfordert seht. Es muss auch kein seitenlanges Schreiben sein. Rechtsgrundlage ist § 1908b Abs. 2 BGB BGB - Einzelnorm Das ist überhaupt kein Hit. Ich habe auch schon solche Betreuungen ganz oder tw. übernommen, z.B. auf dessen Antrag von einem Vater die Aufgabenkreise Gesundheitssorge und Aufenthaltsbestimmung in der Betreuung für seinen schizophrenen Sohn, weil er sich ausserstande gesehen hat, nötige Unterbringungserfordernisse mit emotionalem Abstand zu beurteilen. Gr. Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" Geändert von Rudi (08.02.2011 um 05:30 Uhr) |
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#8 |
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Gesperrt
Registriert seit: 07.02.2011
Beiträge: 3
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Vielen vielen Dank für eure Hilfestellung und Toleranz/Akzeptanz/Wertschätzung gegenüber meinem Versagen...
Wir haben es dem Gericht mitgeteilt eventuelle Konzequenzen nehme ich gern in Kauf, wenn dafür gewährleistet ist, dass jemand der es kann die Betreuung übernimmt und meinem Vater so mehr geholfen wird...wie ich es niemals hätte können... Jedes Fehlverhalten, auch wenns defitiv nie gewollt war, hat Konzequenzen und das muss auch mir bewusst sein! Ich hoffe nur es wird bald irgendwie wieder Bergauf gehen! Nochmals vielen Dank! |
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#9 | |
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Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
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Zitat:
Ihr habt euer Bestes gegeben und seid an eure Grenzen gestossen. Ich denke, es wird eher gewürdigt, dass ihr dahergegangen seid und die Entlassung beantragt habt, als dass dem Vater auf Dauer nicht wirklich geholfen wird und euch am Ende auch noch was auf die Füsse fällt ... Alles Gute. R
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!" |
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#10 |
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Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Als Versagen würd ich Deine Entscheidung nicht sehen. Zu erkennen wann Hilfe notwendig ist und die dann auch anzufordern erfordert auch schon einiges. Das eigene Leben kann schon kompliziert sein, wenn dazu dann noch die "Verantwortung" für ein anderes nicht rund laufendes Leben dazu kommt - zudem noch das des kranken Vaters - ist dies schon eine große Herausforderung.
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