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Brauche Rat bei Wohnrecht eines Behinderten und evtl. Heimunterbringung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Brauche Rat bei Wohnrecht eines Behinderten und evtl. Heimunterbringung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Ich bin neu hier und hoffe hier einen Rat zu bekommen: Es ist so: Mein Vater pflegt ( und ...


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Alt 08.02.2011, 15:14   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.02.2011
Beiträge: 3
Standard Brauche Rat bei Wohnrecht eines Behinderten und evtl. Heimunterbringung

Hallo
Ich bin neu hier und hoffe hier einen Rat zu bekommen:
Es ist so: Mein Vater pflegt ( und ist auch Betreuer) meines geistig behinderten Onkels (Bruder meiner verstorbenen Mutter) . Er lebt mit ihm in häuslicher Gemeinschaft und hat in seinem Haus ein eingetragenes Wohnrecht. Nun ist es leider so, dass mein Vater mit einer lebensbedrohlichen Krankheit im Koma liegt. Im Falle seines Ablebens wäre ich die nächste Angehörige und würde das HAus ja erben, mitsamt Wohnrecht meines Onkels. Da ich alleinerziehend und berufstätig bin, kann ich ihn nur leider nicht pflegen und werde ihn dann in einem Heim unterbingen müssen. Wie ware denn die Kostenfrage geregelt (derzeit bezieht er Grundsicherungsleistungen und Pflegegeld nach Stufe I)? Was ist mit dem Wohnrecht??? Hat hier vielleicht jemand Erfahrungen? Ich weiss nämlich nicht mehr weiter?
Vielen Dank schon einmal......
Nici74
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Alt 08.02.2011, 15:24   #2
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Das ist ad hoc so nicht zu beantworten.
Du musst dir anschauen, wie das Wohnrecht ausgestaltet ist. Kann sein, dass es kapitalisiert wurde.
Die nötigen Angaben findest du im entsprechenden Notarvertrag, den du beim Grundbuchamt in der Grundbuchakte einsehen kannst.

S.auch hier:
http://www.forum-betreuung.de/forum-...iesbrauch.html

Im Übrigen solltest du schleunigst den Zustand deines Vaters dem Betreuungsgericht mitteilen.


Gr. Rudi
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Rudi ist offline  
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Alt 08.02.2011, 15:34   #3
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
Standard

Hallo Nici74,

erst einmal willkommen im Forum.

Ich probier das gerade mal auseinander zu klabüsern.

-Dein Vater ist der gesetzliche Betreuer deines Onkels
- Dein Vater ist im Moment im Koma
- Dein Onkel hat ein Wohnrecht im Haus deines Vaters
- Was passiert mit dem Wohnrecht bei Tod deines Vaters

Also zuerst einmal fällt mir ein das du dem Betreuungsgericht mitteilen solltest das dein Vater aus gesundheitlichen Gründen derzeit nicht als Betreuer für deinen Onkel zur Verfügung steht.
Dann muss das Gericht einen Vertreter bestellen.
Mit diesem Vertreter könntest du dann auch die Fragen des Wohnrechtes klären da dieser ja die Rechte deines Onkels vertritt.

Wie Rudi dir ja schon geschrieben hat ergibt sich die Ausgestaltung des Wohnrechtes aus dem Notarvertrag zum Wohnrecht.

Gruß,
Andreas
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agw ist offline  
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Alt 08.02.2011, 16:53   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 08.02.2011
Beiträge: 3
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Vielen Dank für eure Hilfe. Kann ich das auch aus dem Grundbucheintrag ersehen? Der müsste im Haus meines Vaters liegen?! Muß ich jetzt schon das Betreuungsgericht informieren? Zum Glück habe ich erfahren das es noch Hoffnung gibt. Näheres weiß man in ca. 2-3 Wochen. Bis dahin kann ich meinen Onkel versorgen und alles für ihn erledigen. Reicht es aus, wenn ich dann erst das Gericht informiere? Hae irgendwie etwas Angst, das mit ihm etwas passiert, was nicht in seinem und meinem Sinne ist ???!
nici74 ist offline  
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Alt 08.02.2011, 17:09   #5
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Was den Grundbuchauszug betrifft, kannst du nur erkennen, dass es einen Eintrag gibt, nicht wie er ausgestaltet ist. Dazu brauchst du den entsprechenden Vertrag, woraus sich die Antwort auf deine Frage hier ergibt.

Was das andere betrifft.
Sorry, wenn ich das jetzt hier mal sehr klar schreibe.
Der Tod eines Betreuers ist dem Betreuungsgericht durch den Erben anzuzeigen - § 1899 BGB
BGB - Einzelnorm

In seinem jetzigen Zustand kann dein Vater aber die Betreuungsaufgaben für seinen Schwager nicht erledigen.
Daraus ergeben sich u.U. negative Rechtsfolgen für den Betreuten, die hier garnicht abzusehen sind.
Die Mitteilung kostet nur n Anruf beim Betreuungsgericht, mglst. mit dem Aktenzeichen des Verfahrens.

Sollte das AG auf die Idee kommen, dir die Betreuung anzutragen, solltest du dies ablehnen.
Aus dem hier geschilderten Wohnrechtsproblem könnte sich ein In-sich-Geschäft ergeben, bei dem du den Betreuten gegen dich selbst vertreten musst - und das ist verboten.

Viel Erfolg und Gesundheit für deinen Vater

Rudi
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"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"

Geändert von Rudi (08.02.2011 um 17:15 Uhr)
Rudi ist offline  
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Alt 10.02.2011, 16:07   #6
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Registriert seit: 08.02.2011
Beiträge: 3
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Hallo
Ich bin es noch einmal.
Ich habe jetzt den Notarvertrag vor mir. Wörtlich steht darin: Der Übernehmer räumt Herrn X ein lebenslängliches, unentgeltliches gegen vorlage der Sterbeurkunde löschbares-Wohnrecht an einem Zimmer im Erdgeschoss des Hauses nach Wahl des Eigentümers benst Mitbenutzung von Bad und Küche im Erdgeschoss ein. Das Wohnrecht steht insoweit dem Berechtigten als Gesamtberechtigten mit der Altenteilerin (das war damals meine verstorbene Oma- deren Altenteil wurde im selben Notarvertag geregelt und mit einem JAhreswert von 14.400 DM beziffert) zu.

Können Sie mir sagen was das heißt?

Mittlerweile wurde ich vom Amtsgericht zur vorübergehenden Betreuerin meines Vaters bestellt (weil ein Luftröhrenschnitt erforderlich war)- das mein Vater als Betreuer ausfällt habe ich gemeldet.

Vielen Dank für die Anteilnahme und viele Grüsse
Nicole
nici74 ist offline  
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Stichworte
behindert, erbe, heimunterbringung, wohnrecht


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