Dies ist ein Beitrag zum Thema Rechte eines Lebensgefährten (keine?) im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo Forum,
ich habe mich hier angemeldet, da ich keine Antworten auf folgenden Sachverhalt weiß:
Die Lebensgefährtin meines Vater ist ...
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10.02.2011, 16:35 | #1 |
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Rechte eines Lebensgefährten (keine?)
Hallo Forum,
ich habe mich hier angemeldet, da ich keine Antworten auf folgenden Sachverhalt weiß: Die Lebensgefährtin meines Vater ist schwer erkrankt (Hirnblutung) und erholt sich allerdings zunehmend. Die Beziehung dauert seit 14 Jahren an. Nun ist die Tochter dabei, sich zur Betreuerin erklären zu lassen und will unserem Vater das gemeinsame Auto sowie andere Dinge aus der ge- meinsamen Wohnung verkaufen. Dabei ist wichtig, dass der Brief des Fahr- zeuges auf die Lebensgefährtin lautet. Sie will das Fahrzeug selbst nutzen. Es ist Barvermögen bei der Lebensgefährtin in Höhe von ca. 100.000 Euro vorhanden. Sie hat zudem bestimmt, dass ihre Mutter in ein ca. 300 km entferntes Pflegeheim verbracht wird. Welche Möglichkeiten hat mein Vater? Es kann doch nicht sein, dass die Tochter die Beziehung beendet. Kann er das Auto beanspruchen? Oder muss er es der Tochter überlassen? Die beiden hatten verabredet, dass er für das Haus aufkommt und sie das Auto bereitstellt. Es gibt leider keinerlei schriftliche Vollmachten. Auch das Gericht hat noch keine Entscheidung getroffen. Wen kann man da ansprechen? Mein Vater kann die Betreuung nicht übernehmen. Vielen Dank für die Antworten. Stefan |
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Stichworte |
auto, lebensgefährte |
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