Dies ist ein Beitrag zum Thema Hilfe Hilfe und nochmal HILFE !!!! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Folgende Situation:
Mein Bruder und ich sind beide 20 Jahre alt. Mein Vater ist geschieden seit 2005 und hat seit ...
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#1 |
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Registriert seit: 30.01.2011
Beiträge: 3
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Folgende Situation:
Mein Bruder und ich sind beide 20 Jahre alt. Mein Vater ist geschieden seit 2005 und hat seit dem bis dato eine Lebengefährtin. ( nicht verlobt, verheiratet, einfach nur Freundin ) So im Dezember 2010 hatte mein Vater einen richtig deftigen Schlaganfall. Er kann weder Reden noch schreiben. Naja wie es ja nun mal so ist, brauch er ja nun einen Betreuer. Zu einem gewissen Zeitpunkt war dann ein Richter und die LG im krankenhaus. ( mir und meinem bruder wurde nicht bescheid gegeben - die LG mag uns nich so sehr ^^) Naja dann wurde sie auch als Betreuerin eingetragen. Das widerrum wollen mein Bruder jetzt erst recht NICHT. Denn morgen, soll ein Anwalt, ein Zeuge und die LG ins Krankenhaus fahren um dort zu entscheiden, dass die LG die VOLLMACHT über meinen Vater bekommt, d.h. sie kann ja alles machen. Auch mit seinen Finanzen und co ![]() ![]() Mein bruder und ich wollen nicht mehr das sie die Betreuerin ist, Wir wollen das machen, mit allen Risiken o.ä die dabei sind. Was kann ich jetzt noch tun ? ( HILFEEEE !!!! ) ![]() ![]() |
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#2 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Timi,
bei allem Verständnis darüber, dass ihr, Dein Bruder und Du euch ausgeschlossen fühlt- letztendlich ist es die Entscheidung Deines Vaters wer sich um ihn sorgen und kümmern soll. Wenn die beiden seit 6 Jahren zusammen gelebt finde ich erst mal nicht, dass irgend jemand das Recht oder die Pflicht hat diese Gemeinschaft jetzt zu stören oder nicht anzuerkennen. Auch nicht die Kinder. Richtig wäre es, den Willen des Vaters zu respektieren. Gruss Michaela |
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#3 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.01.2011
Beiträge: 3
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genau so seh ich das auch FAST ^^
ich will nichts zerstören. Aber mein Vater ist auch nich ganz bei Sinnen- möchte ich es mal so ausdrücken. Bei allem was man ihn fragt sagt er ja. Nur einmal habe ich ihm die frage gestellt und er meinte per zeichensprache, dass mein bruder und ich auch über ihn entscheiden sollen. Die frage eig ist: Wenn der anwalt morgen auch da ist, kann ich mich gegen die Vollmacht für sie wehren? |
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#4 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Timi,
schau, Du machst es Dir selbst schwer. Wenn Du sagst Dein Vater ist nicht ganz bei Sinnen, dann kannst Du seine Aussage dass Du und dein Bruder ihn auch betreuen sollt doch in die Tonne treten. Wenn jemand aktuell nicht mehr neu entscheiden kann dann ist es sicher richtig die "alten Traditionen" weiterleben zu lassen. Wehren kannst Du Dich sicher, aber ob es einen Sinn hat oder dies dann im Sinn Deines Vaters ist wäre ist doch zu bezweifeln. Gruss Michaela |
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#5 |
Gesperrt
Registriert seit: 30.01.2011
Beiträge: 3
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hm würde man die ganze situation kennen ( zu viel um zu schreiben ) würde man auch denken das die LG hinterhältig und fieß ist. Ich werde mal berichten sobald ich was neues hab
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#6 |
Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
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[QUOTE][hm würde man die ganze situation kennen ( zu viel um zu schreiben ) würde man auch denken das die LG hinterhältig und fieß ist. Ich werde mal berichten sobald ich was neues hab
![]() Hallo,wichtig ist doch, dass es dem Vater gut geht, er sich wohl fühlt, alles Erforderliche zu seinem Wohl geregelt wird. Solange man nicht feststellen kann, dass etwas dagegen spricht, ist es schwer, "sich in den Weg zu stellen" , weil man eigentlich keinen wirklichen Grund hat. Gruß andre
__________________
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten. |
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anwalt, betreuer, lebensgefährte, richter |
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