Dies ist ein Beitrag zum Thema Psych KG und freiwillige UB im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
schau mal hier auf Seite 10+11
http://bilder.buecher.de/zusatz/10/1...656_lese_1.pdf...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Suchen | Heutige Beiträge | Alle Foren als gelesen markieren |
13.02.2011, 19:00 | #11 |
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
|
|
13.02.2011, 19:17 | #12 | |
Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
|
Zitat:
Etwas anderes liegt nur dann vor, wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig ist bzw. derart schnell wechselnde Phasen, dass er seinen Willen nicht auf Dauer folgen kann. Da müßte man weit mehr über die Erkrankung wissen, die zur Unterbringung geführt hat. Alerdings findet sich in jedem mir bekannten Unterbringunsgbeschluss die Formel, dieser Beschluss gelte, bis die Gründe weggefallen sind - und das entspricht soweit ich das sehen kannd er geltenden Rechtslage. |
|
13.02.2011, 21:42 | #13 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Hallo zusammen,
die Betroffene ist nach dem Psych KG untergebracht. Wenn die Ärzte sie nicht gehen lassen wollen und deshalb wohl auch nicht bescheinigen werden dass die vorzeitige Auhebung sinnvoll ist wird das vielleicht einen Grund haben? Auch wenn man sagt: ich bleibe freiwillig, setzt das den Beschluss nicht automatisch ausser Kraft. Dieser muss vom zuständigen Richter aufgehoben werden bis dahin hat er also weiter Gültigkeit. Das bedeutet im Klartext, die Betroffenen kann am Montag die Klinik nicht verlassen. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
14.02.2011, 08:59 | #14 | |
Gibt einen aus
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
|
Zitat:
Richtig: Wenn der Beschluss noch besteht, dann darf die Betroffene nicht raus. Aber: Den Beschluss kann man überprüfen lassen! |
|
16.02.2011, 16:06 | #15 |
Gesperrt
Registriert seit: 12.02.2011
Beiträge: 5
|
Hallo,
meine Bekannte ist nun wieder zu Hause. Es ist so, dass die Ärzte die Freiwilligkeitserklärung, welche sie ihr vorschlugen(!), dem Gericht sendeten. Sie sind dann auch dazu verpflichtet und können nicht auf einmal, ohne schwerwiegenden Grund, die Erklärung zurückhalten. Der Richter hebt dann das Psych KG automatisch auf. Die Patientin darf dann, wenn sie es wünscht, sofort gehen. Allerdings gegen ärztlichen Rat. Halten die Ärzte weiter fest, ist das Freiheitsberaubung und eventuell Körperverletzung. V.G. verra |
Lesezeichen |
Stichworte |
unterbringung, unterbringungsbeschluss |
Themen-Optionen | Thema durchsuchen |
Ansicht | |
|
|