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Psych KG und freiwillige UB

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Alt 13.02.2011, 19:00   #11
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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schau mal hier auf Seite 10+11

http://bilder.buecher.de/zusatz/10/1...656_lese_1.pdf
gonzo ist offline  
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Alt 13.02.2011, 19:17   #12
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Zitat von gonzo Beitrag anzeigen
Der Beschluss seht weiter, da der Richter diesen ja nicht ohne Grund auf 3 Wochen gesetzt hat. Um vorher wieder raus zu dürfen muss der Richter den Beschluss prüfen und ggf aufheben.

Wenn eine freiwillige Erklärung eine richterlichen Beschluss aufheben würde, könnte ja einer 2 Tage nach einem Beschluss "freiwillig" zustimmen und überspitzt gesagt, dies einen Tag später widerrufen und dann sofort wieder raus.

Grüße!
Eine freiwillige Erklärung hebt natürlich den Beschluss nicht automatisch auf, das muss das Gericht schon machen - aber: Wenn der Unterbringungsbeschluss auf fehlender Einsicht gründet, dann kann mit der freiwilligen Erklärung der Grund wehfallen und damit ein hinreichender Grund vorliegen, den Beschluss aufzuheben. Ich kenne das in der Praxis auch so.

Etwas anderes liegt nur dann vor, wenn der Betroffene nicht geschäftsfähig ist bzw. derart schnell wechselnde Phasen, dass er seinen Willen nicht auf Dauer folgen kann. Da müßte man weit mehr über die Erkrankung wissen, die zur Unterbringung geführt hat.

Alerdings findet sich in jedem mir bekannten Unterbringunsgbeschluss die Formel, dieser Beschluss gelte, bis die Gründe weggefallen sind - und das entspricht soweit ich das sehen kannd er geltenden Rechtslage.
Chrysologus ist offline  
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Alt 13.02.2011, 21:42   #13
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,

die Betroffene ist nach dem Psych KG untergebracht.
Wenn die Ärzte sie nicht gehen lassen wollen und deshalb wohl auch nicht bescheinigen werden dass die vorzeitige Auhebung sinnvoll ist wird das vielleicht einen Grund haben?

Auch wenn man sagt: ich bleibe freiwillig, setzt das den Beschluss nicht automatisch ausser Kraft. Dieser muss vom zuständigen Richter aufgehoben werden bis dahin hat er also weiter Gültigkeit.
Das bedeutet im Klartext, die Betroffenen kann am Montag die
Klinik nicht verlassen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 14.02.2011, 08:59   #14
Gibt einen aus
 
Registriert seit: 07.06.2010
Ort: Bamberg
Beiträge: 111
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Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
die Betroffene ist nach dem Psych KG untergebracht.
Wenn die Ärzte sie nicht gehen lassen wollen und deshalb wohl auch nicht bescheinigen werden dass die vorzeitige Aufhebung sinnvoll ist wird das vielleicht einen Grund haben?
Wobei ich hier in der Verfahrenspflege auch schon Fälle erlebt habe, in denen das Gericht Betroffene gegen das ärztliche Votum entlassen hat - "weitere Behandlung wäre sinnvoll" ist kein direkter Grund für eine Unterbringung, und die Fristen kenne ich als ziemliche Pi*Daumen Rechnungen.

Richtig: Wenn der Beschluss noch besteht, dann darf die Betroffene nicht raus.

Aber: Den Beschluss kann man überprüfen lassen!
Chrysologus ist offline  
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Alt 16.02.2011, 16:06   #15
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.02.2011
Beiträge: 5
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Hallo,
meine Bekannte ist nun wieder zu Hause.
Es ist so, dass die Ärzte die Freiwilligkeitserklärung, welche sie ihr vorschlugen(!), dem Gericht sendeten. Sie sind dann auch dazu verpflichtet und können nicht auf einmal, ohne schwerwiegenden Grund, die Erklärung zurückhalten.
Der Richter hebt dann das Psych KG automatisch auf. Die Patientin darf dann, wenn sie es wünscht, sofort gehen. Allerdings gegen ärztlichen Rat. Halten die Ärzte weiter fest, ist das Freiheitsberaubung und eventuell Körperverletzung.
V.G. verra
verra ist offline  
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Stichworte
unterbringung, unterbringungsbeschluss

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