Dies ist ein Beitrag zum Thema Psych KG und freiwillige UB im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
meine Bekannte ist am 02.02.2011 per Psych KG ins LKH eingewiesen worden. Der Amtsrichter kam am 03.02. und ordnete ...
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13.02.2011, 10:02 | #1 |
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Psych KG und freiwillige UB
Hallo,
meine Bekannte ist am 02.02.2011 per Psych KG ins LKH eingewiesen worden. Der Amtsrichter kam am 03.02. und ordnete eine Unterbringung für 3 Wochen an. (Suicidversuch) Am Donnerstag den 10.02. einigte sie sich mit dem behandelnden Arzt auf eine freiwillige Unterbringung. Sie erklärte auch, noch einige Tage zu bleiben. Da der Aufenthalt bzw. die Aufbewahrung ihr auf der geschlossenen Abteilung der Psychiatrie nichts bringt, strebt sie für Montag den 14.02. an die Klinik zu verlassen. Sie darf nicht hinaus, Wochenende nur herumsitzen, teilweise unfreundliches Personal, keine intensiveren Gespräche mit dem Arzt. Zwangsmedikation konnte sie inzwischen mit RA abwenden. Für weitere Beratungen kein Geld. Psychotherapeutische Unterstützung ist ambulant gewährleistet. Hierum kümmerte sie sich die letzten Tage. Auch ist sie inzwischen wieder "lebendig" und nicht mehr schwer depressiv. Die Ärzte wollen sie aber trotz Freiwilligkeitserklärung nicht gehen lassen. Wie sieht das rechtlich für sie aus? Kann sie am Montag in der Visite erklären, gehen zu wollen? Meinen Dank für Antworten: V.G. verra Geändert von verra (13.02.2011 um 10:17 Uhr) |
13.02.2011, 10:12 | #2 |
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Beiträge: 5
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da sieht man mal wie komisch die Gesellschaft doch ist, meine Schwester war ebenfalls in einer geschlossenen und auch sie hatte einen Suizidversuch doch anstatt sie dort zu behalten wurde sie rausgeworfen und versuchte erneut sich das Leben zu nehmen.
Mir sagte man damals das man sie wenn sie sich nicht an die Regeln hällt dort rauswirft oder auch, wenn sie nicht freiwillig dort bleiben möchte niemand könne gege seinen Willen dab ehalten werden Ich würde bei der Visite vorsprechen und klar zum Ausdruck bringen das deine Bekannte nicht länger dort bleiben möchte besser natürlich Deine Bekannte trägt es vor. Ich drücke fest die Daumen |
13.02.2011, 11:31 | #3 |
Gibt einen aus
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Beiträge: 111
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Wenn sie freiwillig bleibt, dann sollte der Unterbringungsbeschluss aufgehoben werden. Wenn es keinen Beschluss gibt, dann sind die Grenzen, innerhalb derer die Klinik sie einbehalten darf, sehr eng gezogen. Solange jedoch Suizidgefahr besteht, kann (und muss) die Klinik sie da behalten. Da müßte man nun genauer wissen, was Deine Bekannte hat - manche psychisch Erkrankten wirken durchaus recht normal!
Wenn der Unterbringungsbeschluss noch besteht, es aber sicher erscheint, dass deine Bekannte nicht suizidgefährdet ist, dann sollte sie sich an der Gericht wenden mir der begründeten Bitte, die Unterbringung aufzuheben. |
13.02.2011, 11:35 | #4 |
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Beiträge: 5
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so sollte man es ja denken, doch leider wurde meine Schwester nach einem Suizidversuch aus der geschlossenen geworfen.
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13.02.2011, 12:32 | #5 |
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Erstmal, sie ist stabil und kann ihre Lage realistisch einschätzen. Zwei Wochen Krisenintervention sollten reichen.
Die Frage ist, ob die Freiwilligkeitserklärung mit Unterschrift wirksam ist, oder ob das Gericht dazu noch was schriftlich ihr zusendet? Die rechtliche Situation ist unklar für sie. Kann sie noch festgehalten werden? wie ist das Prozedere? Bitte keine antworten, dass es vielleicht sinnvoller sein könnte, sie dort zu behalten weil......auch wenn hier jemand auf tragische Weise einen lieben Menschen verloren hat. Das tut weh. Dennoch, man kann jedoch nicht generalisieren. V.G. verrra |
13.02.2011, 12:59 | #6 |
Berufsbetreuer
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Beiträge: 647
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Hallo,
wenn Sie vor dem 24.02.2011 die Klinik, gegen den Willen der Ärzte, verlassen will, muss der gerichtliche Unterbringungsbeschluss aufgehoben werden. Gruß Heiner |
13.02.2011, 13:34 | #7 |
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13.02.2011, 15:18 | #8 |
Gibt einen aus
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Beiträge: 111
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Wenn der Beschluss noch besteht, dann ändert das nichts - der Beschluss muss allerdings zwingend aufgehoben werden, wenn die Gründe weggefallen sind. Deshalb sollte sie beim Gericht nachfragen, ob der Beschluss noch besteht, und ggf. seine Aufhebung beantragen.
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13.02.2011, 15:19 | #9 |
Stammgast
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Ort: OWL
Beiträge: 588
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Der Beschluss seht weiter, da der Richter diesen ja nicht ohne Grund auf 3 Wochen gesetzt hat. Um vorher wieder raus zu dürfen muss der Richter den Beschluss prüfen und ggf aufheben.
Wenn eine freiwillige Erklärung eine richterlichen Beschluss aufheben würde, könnte ja einer 2 Tage nach einem Beschluss "freiwillig" zustimmen und überspitzt gesagt, dies einen Tag später widerrufen und dann sofort wieder raus. Grüße! |
13.02.2011, 17:07 | #10 |
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Beiträge: 5
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Die Freiwilligkeitserklärung wird vom Arzt vorgelegt. Das ist ein Formular, welches der Arzt dem Richter zusendet.
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Stichworte |
unterbringung, unterbringungsbeschluss |
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