Dies ist ein Beitrag zum Thema Probleme mit der Betreuerin im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine Mutter wurde in 04/2007 unter gesetzliche Betreuung gestellt. Die Betreuerin hat sich bei ihr vorgestellt und ward danach nicht ...
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06.03.2011, 17:21 | #1 |
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Beiträge: 10
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Probleme mit der Betreuerin
Meine Mutter wurde in 04/2007 unter gesetzliche Betreuung gestellt. Die Betreuerin hat sich bei ihr vorgestellt und ward danach nicht mehr gesehen. Nur ihre Rechnungen (die für mich nicht nachprüfbar, aber anstandslos vom Amtsgericht abgehakt wurden) stellte sie pünktlich. Ich hatte mir Gott sei Dank die Vermögenssorge vorbehalten. Da meine Mutter paranoid-schizophren war, traute ich mir die gesamte Betreuung nicht zu. Im Nov. 2007 sorgte die Betreuerin dafür, dass meine Mutter in ein Alten- und Pflegeheim kam. Sie teilte mir mit, dass ich nun die Wohnung meiner Mutter auflösen soll. Auch das Beschaffen der Medikamente und div. Atteste bürdete sie mir auf. Leider zu spät habe ich erkannt, dass das ihre Aufgabe war, denn sie hat das bezahlt bekommen, was ich getan habe. Auch habe ich persönliche Sachen meiner Mutter ins Heim gebracht – hinterher erfahren, dass auch das ihre Aufgabe gewesen wäre. Alle Leistungen, die mit Arbeit verbunden waren, hat sie telefonisch auf mich delegiert: Antrag auf Pflegewohngeld stellen, Rollator besorgen, Personalausweis ändern lassen, Wohnung auflösen, Nachsendeantrag für Post usw. Nach diesen Erfahrungen habe ich dann doch die Betreuung meiner Mutter beantragt und bekommen. Mitte letzten Jahres bin ich dann umgezogen – 300 km entfernt. Da war es mir dann nicht mehr möglich (auch gesundheitlich) die Betreuung weiter zu führen. Das Amtsgericht hat dann wieder einen berufsmäßigen Betreuer bestellt: dieselbe Frau wie vorher! Da sie nun das Sparbuch meiner Mutter in den Händen hatte, hat sie gleich mal 3.000,- Euro abgehoben. Ich weiss nicht, wofür – und sie ist mir gegenüber ja nicht auskunftpflichtig. Vom Heim habe ich erfahren, dass sie die Zahlung von „Taschengeld“ monatelang hinausgezögert hat, und die Pflegerin nicht mal einen neuen Schlafanzug für meine Mutter kaufen konnte! Die Betreuung endete Ende Februar 2011 mit dem Tod meiner Mutter. Ich habe per e-mail bei ihr angefragt, ob denn noch Geld auf dem Sparbuch ist. In ihrer Antwort beschwerte sie sich bei mir darüber, dass ihr niemand gesagt hätte, dass meine Mutter verstorben ist. Über vorhandenes Geld bekam ich keine Auskunft. Bei der Beerdigung war sie natürlich auch nicht. Von den anwesenden Pflegekräften habe ich erfahren, dass keiner im Heim die Betreuerin kennt (d.h. sie hat sich überhaupt nicht sehen lassen). Nachdem das Heim erfahren hatte, dass meine Mutter verstorben ist, hat man stundenlang versucht, die Betreuerin telefonisch zu erreichen – Fehlanzeige; mehrmals wurde ihr die Nachricht auf den AB gesprochen – keine Reaktion. Und dann beschwert sie sich bei mir?! Da ich zur Beerdigung in meiner alten Heimat war, bin ich zu ihr gefahren – und nach einigem Hin und Her hat sie mir doch tatsächlich das Sparbuch ausgehändigt. Meine Fragen an Euch: muss sie mir Auskunft darüber geben, wofür sie das abgehobene Geld gebraucht hat? Muss sie mir nicht auch Kontoauszüge vom Girokonto meiner Mutter aushändigen? Ich rechne nun damit, dass von ihr noch eine dicke Schlussrechnung kommt. Ich habe während der 1. Betreuungszeit dieser Frau mich mal beim Amtsgericht beschwert darüber, dass sie so viele Stunden abrechnet, obwohl sie weder meine Mutter besucht noch die von ihr zu erledigenden Arbeiten gemacht hat. Da wurde mir gesagt, sie bekommt das bezahlt (ohne Nachweis), das steht ihr zu. So einen Job hätte ich auch gerne – andere für mich arbeiten lassen und selbst kassieren! Jahrelang habe ich dafür gesorgt, dass meine Mutter von der Zuzahlung, Praxisgebühr etc., befreit war. Ist aber anscheinend so viel Arbeit (1 Schreiben an die Krankenkasse), dass die Betreuerin dies nicht gemacht hat. Für Krankenhaus und Medikamente sind vom 01.01.-25.02.2011 für meine Mutter 283,-- Euro angefallen (die ich zahlen muss). Für die Befreiung hätte die Betreuerin 167,- Euro (1%) an die Krankenkasse überweisen müssen – fürs ganze Jahr!!! Ist denn die Betreuerin nicht verpflichtet, im Sinne der Betreuten zu handeln und Geld einzusparen? So das war eine ganze Menge. Ich hoffe, dass mir jemand einen Rat geben kann, ob das Verhalten der Betreuerin so rechtens war. Ich bin übrigens einzige Angehörige und Erbin.
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07.03.2011, 07:33 | #2 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Gertrud,
zunächst mal: herzlich Willkommen bei uns Jetzt zu Deinem langen Text der sich wirklich, so ganz ohne Absätze sehr schlecht lesen lässt. Wenn eine Betreuung durch Tod des Betreuten beendet ist legt der Betreuer eine sogenannte Schlussrechnung, d.h. er belegt bis zum m Todestag alle getätigten Verfügungen und Ausgaben. Diese Schlussrechnung mit allen vorhandenen Unterlagen wird nach Prüfung durch das Gericht dann vom Betreuer den Erben gegen Quittung ausgehändigt. Da sollte schon alles komplett sein, also Kontoauszüge usw. Voraussetzung dafür ist ein gültiger Erbschein oder sonstiger Nachweis der Berechtigung. Die Auskunft des Gerichts über die pauschale Vergütung ist richtig, es kann auch keine "dicke Schlussrechnung" mehr kommen. Es ist festgelegt, für einen Heimbewohner ab dem 5. Quartal erhält der Betreuer in der höchsten Vergütungsstufe entweder 330 Euro (bei Vermögenden) oder 264 Euro (bei Zahlungen aus der Staatskasse) pro Betreuungsquartal, also für 3 Monate. Was Du zum Verhalten der Betreuerin schreibst können wir aus der Ferne nicht beurteilen. Du hast jetzt die Möglichkeit nach Erhalt aller Unterlagen und Akten, darauf hast Du einen Anspruch, die bisherige Arbeit zu überprüfen und bei evtl. gefundenen Fehlern die Betreuerin in die Haftung zu nehmen, d.h zu verklagen. Damit wäre ich allerdings vorsichtig denn wenn Du z.B. schreibst: Zitat:
Grüsse Michaela
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07.03.2011, 20:44 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Rechenschaftsbericht
Hallo,
es gibt neben der Rechnungsprüfung durch das Betreuungsgericht nach Beendigung der Betreuung auch einen speziellen Anspruch auf Rechnungslegung nach § 1890 BGB . Die Prüfung durch das Gericht ist für den Erben nicht verbindlich. Das Gericht prüft in der Regel nur, ob das Geld ordnungsgemäß verwaltet wurde, also nix abhandengekommen ist. Die Frage , ob eine Zuzahlungsbefreiuung beantragt wurde, wird wohl nicht geprüft. Das könnte gesondert geprüft werden und gegeben-enfalls Schadensersatzklage erhoben werden. Außerdem kann die Erbin von der früheren Betreuerin Auskunft über die sonst noch in ihrem Besitz befindlichen Unterlagen verlangen. schöne Grüße fwu ps: kleine Falle im BGB : diese Rechenschaftspflicht gilt auch für sogenannte befreite Betreuer ! (Kinder, Eltern, Ehegatten) |
10.03.2011, 10:08 | #4 |
Forums-Azubi-Anwärter
Registriert seit: 02.03.2011
Ort: Nähe Bremerhaven
Beiträge: 27
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Genau so ist es. Die Aufgabe eines rechtlichen Betreuers ist es Hilfe zu organisieren, niemals jedoch tatsächliche Hilfe zu leisten.
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Viele Grüße R.E.M. Helmut Kreuzer |
18.03.2011, 12:44 | #5 | |
Gesperrt
Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 6
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Zitat:
Oder Betreute mit Angehörigen die für "tatsächliche Hilfe" auch nicht die Zeit und das Geld oder die Gesundheit haben? Man gibt ja nicht umsonst jemanden in die Betreuung. Müsste der rechtliche Betreuer dafür dann nicht jemanden anderen "organisieren" anstelle der Privatperson/den Angehörigen? Jeder Angehörige wird erstmal alle Räder in Bewegung setzen, wenn ihm ein Betreuer erzählt, dass es nicht seine Aufgabe wäre, weil er es nicht besser weiß, selbst wenn er sich dafür aus dem Krankenbett erheben muss. |
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18.03.2011, 14:47 | #6 | ||
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
genau das hatte REM ja bereits geschrieben. Es geht um die Organisation von Hilfen und nicht um tatsächliche Leistungen vor Ort. Zitat:
Gruß, Andreas
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18.03.2011, 15:26 | #7 | ||
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,
auch dabei kann es Hindernisse geben: Zitat:
Es gibt einige Kostellationen in denen es auch dem besten Berufsbetreuer der Welt nicht möglich ist etwas zu organisieren. Meistens hängt sowas dann von den gesundheitlichen und finanziellen Verhältnissen des Betreuten ab. Die Sozialgesetzgebung ist deutlich rigider geworden und viele Anträge sind von der menschlichen oder sachlichen Seite her zwar nachvollziehbar- aber der Gesetzgeber lässt dann eine Regelung nicht zu. Grundsätzlich zaubern können wir nicht. Zitat:
Grüsse Michaela
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18.03.2011, 21:22 | #8 | |
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Registriert seit: 04.09.2010
Beiträge: 6
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Zitat:
Ja, ich weiß, dass REM das geschrieben hat, meine Frage war aber, wen der gesetztliche Betreuer sonst in Auftrag geben könnte, wenn ein Angehöriger aus veschiedenen Gründen ausscheidet. Aber ich muss dabei sagen, dass ich auch schon Kontakt hatte mit Betreuungsdiensten die sowohl ambulantes BeWo gemacht haben als auch gesetzliche Betreuung. Und bei der gesetzl. Betreuung haben die auch Wohnungsauflösungen gemacht und Nachsendeanträge gestellt. ... Gut bei dem Fall der Schreiberin handelte es sich um eine privat finanzierte Betreuung, da weiß ich nicht inwiefern der Betreuer auch bestimmte Dinge auf die Angehörige übertragen hat in Rücksicht auf die Kosten. Das Schreiben von gertrud ist ein wenig (viel) durcheinander und emotional. Wenn die Behautpung richtig ist, dass die Betreuerin Leistungen abgerechnet hat, die sie nicht erbracht hat, sondern die Angehörige selber (was sich hier nicht weiter beweisen läßt), so ist aber die Überlegung und die Schlußfolgerung naheliegend, dass es Leistungen sein müssen, die ein gesetzlicher Betreuer auch übernehmen kann, sonst wäre ja die Abrechnung nicht möglich gewesen. Insofern ist die Kaskade von Mißtrauensgefühlen nachvollziehbar die dann da entstanden ist. Ja..., Betreuung ist sicher keine leichte Dienstleistung, man ist sehr oft mit den Emotionen und Frustrationen der Betreungspersonen oder deren Angehörigen konfrontiert. Aber da muss ich als Betroffene (Ambulantes BeWo) selber auch sagen, dass ich das als Mißstand empfinde seitens der Betreuungsdienste. Als Betreuter od. Angehöriger steht man häufig mit allem alleine da. Wenn ich das schon höre: "Die Dienste sind zur Qualitätssicherung verpflichtet". Was soll da groß bei herumkommen, wenn die Dienste selber ihre eigene Betreuungsqualität überwachen sollen?! Würde man das so in der Fleischindustrie handhaben, wären die Lebensmittelskandale vorprogrammiert, wenn da also nicht noch eine äußere Instanz mit einen Blick drauf hätte. Damit will ich mich aber nicht grundsätzlich gegen Betreuer richten! Ich finde aber auch vor allem das Aufklärungsbedarf in Bezug auf die Betreuung besteht seitens der Betretuungsdienste. Eine unabhängige Aufklärungsinstanz wäre da natürlich zu favorisieren. Die Leute werden oft einfach betreut ohne das Angehörige oder Betroffene wirklich eine Vorstellung haben, was in dem Rahmen möglich ist. Das da Frustrationen aufkommen, dass kann ich sehr gut nachvollziehen und die sind auch berechtigt. Wenn man sich da nicht wirklich alleine einarbeitet in die Materie steht man oft auf verlorenen Posten und wird zermahlen zwischen den Mühlen der einzelnen Institutionen, ihren Vertrtetern und deren Interessen. Und das kann nicht jeder leisten. |
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19.03.2011, 05:44 | #9 | |||
Held der Arbeit
Registriert seit: 28.02.2010
Beiträge: 432
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Das Problem in der Betreuungsarbeit ist einfach, dass es eine individuelle, menschliche Leistung ist. Von Mensch zu Mensch. Charakter, Persönlichkeit, Qualifikation, Motivation...all das spielt sowohl beim Betreuer als auch beim Betreuten eine große Rolle wie die Zusammenarbeit sich gestaltet. Es gibt überengagierte Betreuer, die einem das Gefühl geben mit ihrer Omnipräsenz die Welt retten zu können. Die machen alles und noch viel mehr. Dann gibt es wiederum Welche, die sich genau abgrenzen können, die vielleicht frustiert durch die Bezahlung keinen Strich mehr machen als sie müssten....und die Klienten vergleichen und stellen sich die Frage: Ja wat denn nun? Ist das jetzt die Aufgabe des Betreuers oder nicht? Oder hab ich einfach nur Pech an so Einen zu geraten und sollte wechseln? Wobei ich einen Trend eher zum omnipräsenten Betreuer sehe, der am Besten alles abnimmt und allgegenwärtig ist, was dem ich bleibe mündig und verselbstständige mich Prozess nicht begünstigt. Lange Rede kurzer Sinn: Die Betreuungsarbeit ins Detail festzulegen geht nicht. Sie ist so individuell wie der Mensch der betreut und derjenige der betreut wird. Es gibt aber Rahmenbedingungen und über die muss man sich schon selber informieren. VG bt-nrw2010 |
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19.03.2011, 11:03 | #10 |
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Registriert seit: 05.03.2011
Beiträge: 10
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Probleme mit der Betreuerin
Hallo,
erst einmal vielen Dank für Eure Antworten. Es tut mir leid, dass mein 1. posting so unübersichtlich war. Aber ich bin nach all den schlechten Erfahrungen so verwirrt, was die wirklichen Aufgaben der Betreuerin sind - deshalb habe ich mir alles (zu) schnell von der Seele geschrieben. Am meisten unsicher bin ich, was die finanzielle Seite anbetrifft. Die Betreuerin hat ja kurz nach "Amtsantritt" 3.000 Euro vom Sparbuch meiner Mutter abgehoben. Wieviel sie davon tatsächlich verbraucht hat, weiss ich nicht. Ich bekomme weder von ihr, noch vom zuständigen Amtsgericht, irgendeine Antwort auf meine Anfragen. Wie lange dauert es eigentlich, bis ein Betreuer - nach dem Tod des Betreuten - mir Rechenschaft über das Geld (und Kontoauszüge) geben muss? Sollte das nicht in 3 Wochen zu erledigen sein? Müsste die Betreuerin nicht auf mich zukommen bzw. mir die Unterlagen und das verbliebene Geld zukommen lassen? Danke im voraus für Eure Antworten. gertrud |
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