Dies ist ein Beitrag zum Thema Frage zur Abrechnung ambulanter Pflegedienst im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
Person A wurde von einem ambulanten Pflegedienst zu Hause "gepflegt" und ist vor einiger Zeit verstorben.
Es liegen bisher ...
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03.04.2011, 18:54 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 19
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Frage zur Abrechnung ambulanter Pflegedienst
Hallo,
Person A wurde von einem ambulanten Pflegedienst zu Hause "gepflegt" und ist vor einiger Zeit verstorben. Es liegen bisher nur für einen Monat eine Abrechnung und Belege vor. Da diese Abrechnung bereits mangelhaft ist (Rechenfehler und fragwürdige Punkte) hat Erbin den Pflegedienst angeschrieben und um die übrigen Belege und Abrechnungsunterlagen sowie Beantwortung von ein paar Fragen gebeten. Der Pflegedienst hat bisher nicht reagiert. Was kann die Erbin da machen bzw. hat sie einen Rechtsanspruch auf Kopien der Unterlagen und Auskunftserteilung? Immerhin geht es hierbei um evtl. Schadenersatzansprüche. Vielen Dank im Voraus für konkrete Antworten. LG Julia |
04.04.2011, 15:13 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo Julia,
mir ist nicht ganz klar, was Du mit Abrechung und Belegen meinst, geht es um die Abrechung der Pfelgeleistungen des Pflegedienstes, oder geht es um die Abrechnung von Geldern, die die Sozialstation von der Patienten zB zum Einkaufen erhalten hat ?? Sozialstationen haben prinzipiell alle versorgunsgverträge mit den Arbeitsgemeinschaften der Krankenkassenverbände und der Arbeitsgem. der Pflegekassenverbände. Die sind wohl je Bundesland organisiert. Diese Arebitsgemeinschaften sind Vertragspartner der Sozialstationen und üben eine gewisse Aufsicht aus . Abrechnungsbetrug bei der Abrechnung von Leistungen ist ein Grund für eine fristlose Kündigug des Versorgungsvertrages. Der fehlerhafte Umgang mit "Fremd"Geld deutet auf gewisse Unzuverlässigkeit und "Geeignetheit" des Trägers und zieht möglicherweise eine Überpfrüfung durch den Mediziinschan Dienst MDK nach sich. Ich würde nochmals höflich um Auskunft ,Belege etc bitten und androhen ansonsten die Arbeitsgem. der Pflegekassenverbände in ........ ( damit der Gegner auch sieht , daß man sich informiert hat) um Aufklärung zu bitten , gegebenenfalls auch die Staatsanwaltschaft wegen Verdachts eines Vergehens des Betrugs oder der Unterschlagung > ne Aussicht auf solche Prüfungen macht dann meistens keinen großen Spaß f w u |
04.04.2011, 16:47 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 07.05.2010
Beiträge: 19
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Hallo,
es geht um die Abrechnungen und Leistungsnachweise des ambulanten Pflegedienstes. LG Julia |
04.04.2011, 18:34 | #4 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,574
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Moin Julia
Will der Pflegedienst denn noch Geld? Wenn ja, dann hast du ein prima Druckmittel, die gewünschten Unterlagen zu erhalten: Nicht zahlen. Geld gibt es nur für ordentlich erbrachte Leistungen, die denn auch ordentlich abgerechnet werden. Also Butter bei die Fische. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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