Dies ist ein Beitrag zum Thema Wohnungsverkauf und Baudarlehen-wer kann helfen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Meine Betreute bezieht Eingliederungshilfe und Leistungen zum Lebensunterhalt im Wohnheim. Gemeinsam mit ihrem geschiedenen Ehemann besitzt sie noch zwei Eigentumswohnungen, ...
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07.04.2011, 11:29 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 143
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Wohnungsverkauf und Baudarlehen-wer kann helfen?
Meine Betreute bezieht Eingliederungshilfe und Leistungen zum Lebensunterhalt im Wohnheim. Gemeinsam mit ihrem geschiedenen Ehemann besitzt sie noch zwei Eigentumswohnungen, die sowohl die Betreute als auch der Ehemann verkaufen wollen. Die Wohnungen sind mit Darlehen stark belastet. Zurzeit zahlt der Ex-Ehemann die Darlehen alleine ab. Es ist davon auszugehen, dass bei Verkauf nur Schulden überbleiben. Wie gehe ich hier am besten vor? Wie läuft die Zahlung des vom Gericht bei Verkauf gefordertem beglaubigten Gutachten? Der Ex-Ehemann hat einen Makler beauftragt, sollte ich parallel ebenfalls einen Makler einschalten, obwohl daraus erstmal kein Nutzen für die Betreute entsteht? Freue mich über jeden Tipp von allen, die Erfahrungen mit Eigentumsverkäufen haben bzw. sich auf dem Gebiet auskennen! Danke!
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07.04.2011, 12:02 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
wozu willst du noch einen Makler beauftragen, du hast dir das ja schon selber ein Stück beantwortet. Eine halbe Wohnung könnte er ja schlecht verkaufen. Du solltest dich eher mit der Frage beschäftigen wer den notariellen Kaufvertrag machen muss. Ist deine Betreute zu einem Verkauf selber in der Lage oder müsstest du stellvertretend handeln. Gruß, Andreas
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07.04.2011, 18:20 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo Kath,
wenn der Miteigentümer bereits einen Makler beauftragt hat, sollte dieser Makler vielleicht eine Wertermittlung durchführen . Die gerichtliche Genehmigung für den Verkauf bekommst Du nur, wenn Du dem Gericht den Wert der zu verkaufenden Wohungen pausibel machen kannst. Wenn Du eine Wertermittlung des Maklers hast, kannst Du sie dem Gericht vorlegen und anfragen, ob das für das Gericht ausreichend. ist. Falls das Gericht ein echtes Verkehrswertgutachten von einem Sachverständigen haben will, woll wohl der Ehemann in Vorleistung gehen. Ohne Verkehrswertgutachten keine Zustimmung zum Verkauf. Seine Hälfte alleine kann er wohl schlecht verkaufen. Dann bleibt ihm nur noch die Möglichkeit der zwangsweisen Teilungsversteigerung. Wenn beim Kauf eh kein Gewinn zu erzielen ist, wird Deine Klientin wohl auch weiterhin von Sozialhilfe leben müssen und die Schulden können ihr eigentlich egal sein - dem Ehemann aber eher nicht. fwu |
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Stichworte |
baudarlehen, beglaubigtes, eigentumswohnung, gutachten, hausverkauf |
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