Dies ist ein Beitrag zum Thema Ummeldung für Betreuten? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Mein Betreuter wohnte bislang zur Untermiete für 100 EUR bei einem Bekannten und ist jetzt bei seiner Freundin eingezogen (eigene ...
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11.04.2011, 09:49 | #11 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 143
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Mein Betreuter wohnte bislang zur Untermiete für 100 EUR bei einem Bekannten und ist jetzt bei seiner Freundin eingezogen (eigene Möbel hat er nicht.) Die Freundin hat einen 1-EUR-Job. Er hat ein variables Einkommen, im Moment werfen die beiden alles in einen "Topf".
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25.04.2011, 20:13 | #12 |
Forums-Geselle
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Ort: NRW
Beiträge: 65
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Ummeldung
Hallo kath,
um auf deine Frage zurück zu kommen,ob Du den Ausweiß benötigst. Ja,selbstverständlich brauchst Du seinen Personalausweiß für eine Ummeldung. Denn es wird doch die neue Adresse auf der Rückseite eingetragen. Zusätzlich mußt Du dein Schreiben über die Betreuung mitnehmen und deinen Ausweiß. Der Betreute selbst muß jedoch nicht dabei sein. lg heike@ |
13.05.2011, 00:08 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 143
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Meine Frage bezog sich auf die Situation, wenn der Betreute einem den Ausweis nicht aushändigt. Ob man dann die Meldebehörde formlos informieren sollte?
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13.05.2011, 14:37 | #14 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 03.09.2010
Ort: NRW
Beiträge: 65
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Hallo Kath,
wenn ich in deiner Situation wäre,würde ich bei Gericht-wo du deine Aufgaben erteilt bekamst-mal nachfragen,wie Du dich in der Situation am besten verhalten sollst. Ich glaube,dies wäre erstmal der richtige Ansprechpartner. viel Erfolg,lg heike@ |
13.05.2011, 18:02 | #15 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Beiträge: 14,097
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hallo zusammen,
ich bin mir sicher das Gericht beantwortet gerne Fragen für die es zuständig ist. das ist keine dieser Fragen. Sich nicht umzumelden ist eine Ordnungswidrigkeit und wenn der Betreute das nicht selbst innerhalb der gesetzten Frist macht dann würde ich nochmal paar Wochen abwarten aber dann dem Ordnungsamt den Umzug mitteilen und das man den Ausweis nicht hat. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
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sozialhilfebezug, ummeldung´, umzug, unterhaltspflicht |
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