Dies ist ein Beitrag zum Thema Ummeldung für Betreuten? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, wer kennt sich aus mit Ummeldungen? Der von mir Betreute wohnt seit Neuestem bei seiner Freundin, die Sozialhilfe bezieht. ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
07.04.2011, 11:34 | #1 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 143
|
Ummeldung für Betreuten?
Hallo, wer kennt sich aus mit Ummeldungen? Der von mir Betreute wohnt seit Neuestem bei seiner Freundin, die Sozialhilfe bezieht. Mein Betreuter hat Einkommen, wäre also evt. auch unterhaltspflichtig. Er hat mir versprochen sich umzumelden, es bisher aber nicht getan, wohl aus Sorge, dass das Sozialamt dann mit Unterhaltsforderungen auf ihn zukommt. Wie gehe ich hier am Besten vor bzw. was ist zu veranlassen?
|
07.04.2011, 12:06 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
|
Hallo kath,
wie sind deine Aufgabenkreise? Wäre eine zwangsweise Ummeldung davon umfaßt. Gruß, Andreas
__________________
---------------- |
07.04.2011, 16:18 | #3 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 143
|
Ich habe alle Aufgabenkreise, also auch Ämter und Behörden.
Meine Frage bezieht sich auf den Ablauf: gehe ich zur Meldebehörde, auch wenn ich den Personalausweis nicht ausgehändigt bekomme? Was muss ich beachten bzgl evtl. bestehenden Unterhaltspflichten, muss ich das Sozialamt, das für die Lebensgefährtin bezahlt infomieren oder ist das nicht meine Aufgabe? Danke schon mal für deine Antwort! |
07.04.2011, 16:24 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
|
HAllo Kath,
also grundsätzlich ist der Empfänger von Sozialleistungen verpflichtet Änderungen an die Behörde zu melden. Das ist ja wohl nicht dein Betreuter. Gruß, Andreas
__________________
---------------- |
07.04.2011, 16:37 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 143
|
Hallo Andreas, ok, davon bin ich auch ausgegangen.
Wie gehe ich nun beim Ummelden vor? Kann ich den Umzug ohne Perso (des Betreuten) melden? Wie würdest du vorgehen bzgl. anfallender Gebühren? |
07.04.2011, 18:11 | #6 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
|
Hallo Kath,
ich würde dem Klienten eine Frist setzen, sich in der neuen Wohnung anzumelden und mir dann die Meldebescheinigung zeigen lassen. Als Alternative würde ich ihm mitteilen, daß ich dann formlos die Gemeinde über den Umzug informiere , es würde auf ihn dann möglicherweise ein Bußgeld wegen Verstoß gegen das Meldegesetz zu kommen (rein theoretisch ) Du solltest auch noch auf jeden Fall das Betreuungsgericht über den Umzug informieren. Durch den Zusammenzug wird Dein Betreuter zumindest im rechtlichen Sinne nicht unterhaltspflichtig. Die beiden bilden dann eben nur Hartz4-mäßig eine Bedarfsgemeinschaft und die Frau bekommt eben nix mehr, da der andere Teil der Bedarfsgemein-schaft zu viel verdient, ob er ihr dann was abgibt oder gar ihre freiwillige Krankenkasse zahlt, ist ihr Risiko. Und wenn sie die Veränderung dem Jobcenter nicht meldet, macht sie sich eben des Betrugs strafbar. Gruß fwu |
07.04.2011, 21:31 | #7 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 143
|
Besten Dank für die prima Hinweise!
|
08.04.2011, 14:50 | #8 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
|
Hallo Kath
Hat Dein Betreuter seine bisherige Wohnung schon gekündigt und aufgegeben? Wenn nein, dann würde ich ihm raten, sich das mit dem Umzug noch mal zu überlegen. Das Sozialamt könnte dann tatsächlich von ihm fordern, für den Unterhalt der Freundin aufzukommen. Wenn meine Betreuten auf den Gedanken kommen mit den jeweiligen Liebsten zusammenzuziehen, unterhalte ich mich grundsätzlich etwas deutlicher mit ihnen über die Unterhaltsproblematik und den jeweils geringeren Sozialhilfe oder ALG 2 Anspruch. Unabhängig davon sollen sich die Betreuten auch überlegen, ob eine eigene Wohnung als Rückzugsgebiet nicht auch was für sich hat. Es ist ja nicht immer eitel Sonnenschein. Meiner Meinung nach muss man schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn mann unbedingt zusammenziehen will und gleichzeitig auf Geld, Rückzugsgebiet und Freiheit verzichtet, wenn man alle Vorteile auch ohne diese Verzichtsorgie haben kann. Es soll ja auch Leute geben, die glauben, dass wir in einem Sozialstaat leben... MfG Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
09.04.2011, 21:02 | #9 | |
Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
|
Zitat:
- wohnt der Betreute tatsächlich dort, d.h. hat keine eigene Wohnung mehr, oder ist er nur zu Besuch? - mit unterhaltspflichtig meinst Du, dass beide als eine Bedrafsgemeinschaft gesehen werden .... - also die Pflicht zur Info an den Leistungsträger der Freundin liegt bei ihr selbst. Sie muss alle Veränderungen mitteilen. Gruss andre
__________________
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten. |
|
10.04.2011, 06:57 | #10 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Halo zusammen,
noch als Ergänzung: das zunächst blosse Zusammenziehen begründet aber noch keine Bedarfsgemeinschaft. Bedarfsgemeinschaft ist man dann wenn über einen längeren Zeitruam ersichtlich ist, dass man bereit ist füreinander (in schlechten Zeiten) einzustehen. Das ist bei uns ca. 1 Jahr. Und bei ALG II. Bei SGB XII siehts wieder etwas anders aus. Kann allerdings sein dass man sich deswegen rumstreiten muss. Was sicher ist, er wird ja bestimmt einen Mietanteil an der Wohnung zahlen, der wird vom Amt dann auch berechnet. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
Lesezeichen |
Stichworte |
sozialhilfebezug, ummeldung´, umzug, unterhaltspflicht |
|
|