Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Ummeldung für Betreuten?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Ummeldung für Betreuten? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo, wer kennt sich aus mit Ummeldungen? Der von mir Betreute wohnt seit Neuestem bei seiner Freundin, die Sozialhilfe bezieht. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 07.04.2011, 11:34   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 143
Standard Ummeldung für Betreuten?

Hallo, wer kennt sich aus mit Ummeldungen? Der von mir Betreute wohnt seit Neuestem bei seiner Freundin, die Sozialhilfe bezieht. Mein Betreuter hat Einkommen, wäre also evt. auch unterhaltspflichtig. Er hat mir versprochen sich umzumelden, es bisher aber nicht getan, wohl aus Sorge, dass das Sozialamt dann mit Unterhaltsforderungen auf ihn zukommt. Wie gehe ich hier am Besten vor bzw. was ist zu veranlassen?
kath ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2011, 12:06   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo kath,
wie sind deine Aufgabenkreise?

Wäre eine zwangsweise Ummeldung davon umfaßt.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2011, 16:18   #3
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 143
Standard

Ich habe alle Aufgabenkreise, also auch Ämter und Behörden.
Meine Frage bezieht sich auf den Ablauf: gehe ich zur Meldebehörde, auch wenn ich den Personalausweis nicht ausgehändigt bekomme? Was muss ich beachten bzgl evtl. bestehenden Unterhaltspflichten, muss ich das Sozialamt, das für die Lebensgefährtin bezahlt infomieren oder ist das nicht meine Aufgabe? Danke schon mal für deine Antwort!
kath ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2011, 16:24   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

HAllo Kath,

also grundsätzlich ist der Empfänger von Sozialleistungen verpflichtet Änderungen an die Behörde zu melden. Das ist ja wohl nicht dein Betreuter.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2011, 16:37   #5
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 143
Standard

Hallo Andreas, ok, davon bin ich auch ausgegangen.
Wie gehe ich nun beim Ummelden vor?
Kann ich den Umzug ohne Perso (des Betreuten) melden? Wie würdest du vorgehen bzgl. anfallender Gebühren?
kath ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2011, 18:11   #6
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Hallo Kath,


ich würde dem Klienten eine Frist setzen, sich in der neuen Wohnung anzumelden und mir dann die Meldebescheinigung zeigen lassen. Als Alternative würde ich ihm mitteilen, daß ich dann formlos die Gemeinde über den Umzug informiere , es würde auf ihn dann möglicherweise ein Bußgeld wegen Verstoß gegen das Meldegesetz zu kommen (rein theoretisch )
Du solltest auch noch auf jeden Fall das Betreuungsgericht über den Umzug informieren.

Durch den Zusammenzug wird Dein Betreuter zumindest im rechtlichen Sinne nicht unterhaltspflichtig. Die beiden bilden dann eben nur Hartz4-mäßig eine Bedarfsgemeinschaft und die Frau bekommt eben nix mehr, da der andere Teil der Bedarfsgemein-schaft zu viel verdient, ob er ihr dann was abgibt oder gar ihre freiwillige Krankenkasse zahlt, ist ihr Risiko. Und wenn sie die Veränderung dem Jobcenter nicht meldet, macht sie sich eben des Betrugs strafbar.

Gruß

fwu
fwu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 07.04.2011, 21:31   #7
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 24.03.2011
Beiträge: 143
Standard

Besten Dank für die prima Hinweise!
kath ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 08.04.2011, 14:50   #8
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
Standard

Hallo Kath

Hat Dein Betreuter seine bisherige Wohnung schon gekündigt und aufgegeben?
Wenn nein, dann würde ich ihm raten, sich das mit dem Umzug noch mal zu überlegen. Das Sozialamt könnte dann tatsächlich von ihm fordern, für den Unterhalt der Freundin aufzukommen.

Wenn meine Betreuten auf den Gedanken kommen mit den jeweiligen Liebsten zusammenzuziehen, unterhalte ich mich grundsätzlich etwas deutlicher mit ihnen über die Unterhaltsproblematik und den jeweils geringeren Sozialhilfe oder ALG 2 Anspruch. Unabhängig davon sollen sich die Betreuten auch überlegen, ob eine eigene Wohnung als Rückzugsgebiet nicht auch was für sich hat. Es ist ja nicht immer eitel Sonnenschein.

Meiner Meinung nach muss man schon mit dem Klammerbeutel gepudert sein, wenn mann unbedingt zusammenziehen will und gleichzeitig auf Geld, Rückzugsgebiet und Freiheit verzichtet, wenn man alle Vorteile auch ohne diese Verzichtsorgie haben kann.

Es soll ja auch Leute geben, die glauben, dass wir in einem Sozialstaat leben...

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2011, 21:02   #9
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
Standard

Zitat:
Zitat von kath Beitrag anzeigen
Der von mir Betreute wohnt seit Neuestem bei seiner Freundin, die Sozialhilfe bezieht. Mein Betreuter hat Einkommen, wäre also evt. auch unterhaltspflichtig. Er hat mir versprochen sich umzumelden, es bisher aber nicht getan, wohl aus Sorge, dass das Sozialamt dann mit Unterhaltsforderungen auf ihn zukommt.
Hallo,
- wohnt der Betreute tatsächlich dort, d.h. hat keine eigene Wohnung mehr, oder ist er nur zu Besuch?
- mit unterhaltspflichtig meinst Du, dass beide als eine Bedrafsgemeinschaft gesehen werden ....
- also die Pflicht zur Info an den Leistungsträger der Freundin liegt bei ihr selbst. Sie muss alle Veränderungen mitteilen.

Gruss andre
__________________
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten.
andre ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2011, 06:57   #10
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Halo zusammen,

noch als Ergänzung: das zunächst blosse Zusammenziehen begründet aber noch keine Bedarfsgemeinschaft. Bedarfsgemeinschaft ist man dann wenn über einen längeren Zeitruam ersichtlich ist, dass man bereit ist füreinander (in schlechten Zeiten) einzustehen. Das ist bei uns ca. 1 Jahr. Und bei ALG II. Bei SGB XII siehts wieder etwas anders aus.

Kann allerdings sein dass man sich deswegen rumstreiten muss.
Was sicher ist, er wird ja bestimmt einen Mietanteil an der Wohnung zahlen, der wird vom Amt dann auch berechnet.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
sozialhilfebezug, ummeldung´, umzug, unterhaltspflicht


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 10:25 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39