Dies ist ein Beitrag zum Thema Meine eigene Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
habe gerade heute den beschluß vom amtsgericht bekommen, mit der ich meine neue betreuerin bekommen habe, meine 5. kann mir ...
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11.04.2011, 14:33 | #1 |
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Registriert seit: 11.04.2011
Beiträge: 5
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Meine eigene Betreuung
habe gerade heute den beschluß vom amtsgericht bekommen, mit der ich meine neue betreuerin bekommen habe, meine 5. kann mir jemand den unterschied zwischen vermögenssorge mit und ohne einwilligungsvorbehalt erklären.
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11.04.2011, 14:43 | #2 |
Held der Arbeit
Registriert seit: 25.08.2010
Ort: Düsseldorf
Beiträge: 418
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Moin Renate!
Hier findest Du alles: Einwilligungsvorbehalt ? Betreuungsrecht-Lexikon Lieben Gruß, Thorsten
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