Dies ist ein Beitrag zum Thema Tod eines Betreuten und Familenfehde im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
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Ich hab mal ne ganz andere Frage und zwar bezüglich meiner Freundin. DEr bruder ihres MAnnes der übrigens auch ...
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10.06.2005, 15:26 | #1 |
"Betreuerschreck"
Registriert seit: 24.09.2004
Beiträge: 3,058
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Tod eines Betreuten und Familenfehde
HI
Ich hab mal ne ganz andere Frage und zwar bezüglich meiner Freundin. DEr bruder ihres MAnnes der übrigens auch gestzlich betreut wurde ist vor ca 5 Tagen gestorben und soll eingeäschert werden.Nun verwehren die Eltern des Verstorbenen dem Bruder des Toten das er seinen Bruder noch mal sehen kann. auf Grund tiefgreifneder Streitereien ,ist es nicht möglich sich mit den Eltern des Verstorbenen auseinanderzusetzten und das Beerdigungsinstitu verweigert dem Bruder meiner Freundin seinen toten Bruder noch mal zu sehen.Das er auch anonym beigestzt werden soll, ist es dem bruder auch nicht mehr möglich ein Grab zu besuchen später bzw überhaupt zu wissen wo es liegt. Was ghibt es für Möglichkeiten, das der Bruder doch noch Abschied nehmen kann?Der Betreuer des Verstorbenen kann da auch nichts machen sagt er..das sei die SAche der Eltern und die verweigern alles. Kann es angehen das einAngehöriger so ausgeschlossen wird nur auf Grund irgendwelcher RAchefeldzüge seitens der Eltern? Hat ein bruder gegenüber seinem Bruder keinerlei Rechte? Da die Zeitdrängt wird es wohl leider zu spät sein das er ihn noch mal sehen kann aber das er dann wenigstens weiß wo er begraben liegt wäre auch schon gut. Weiß nicht ob das jetzt so richtig hier ins Forum passt. LG MOMO |
11.06.2005, 16:11 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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Rechte von Angehörigen
Hi Momo,
natürlich gehört auch so eine Frage ins Forum, warum nicht? Es geht auch nicht um die Rechte gegenüber den verstorbenen Bruder, sondern gegen die Eltern. Den gemeinsamen Eltern oder ist es ein Halbbruder? Egal, das Gesetz regelt ausdrücklich die Rechte von Großeltern an ihren Enkeln, und die Rechte des Vaters bzw. der Mutter an den Kindern, aber soweit ich weiß, nicht die Rechte, den verstorbenen Bruder zu sehen. Lässt aber tief blicken, was das für Verhältnisse sind. Du magst recht haben, dass auch die Zeit schon rum ist, ihn in der Trauerhalle des Bestattungsinstituts nochmal sehen zu können. Wenn anonym bestattet, so heißt es, dass keine Grabplatte gelegt wird. Aber es gibt nur ein Urnenfeld, wo die Namenlosen beigesetzt werden. Die Friedhofsverwaltung kann einem das zeigen, wo die Beisetzung statt fand. Wohlmöglich kann diese auch sagen, wann die Beisetzungen stattfindet oder -fand. Sollte sie wegen der Einäscherung noch bevorstehen, kann sich der Bruder ja dort erkundigen und evtuell dann abseits das Geschehen verfolgen. Seine Gefühle darf und kann ihm niemand absprechen, wie auch der das Gefühl der anderen zu respektieren hat. Es ist schon ein Trauerspiel. Heinz |
12.06.2005, 14:40 | #3 |
Gast
Beiträge: n/a
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Tod eines Betreuten und Familenfehde
hallo heinz--bin die freundin von momo die netterweise für mich diesen artikel reingesetzt hat.vielen dank für deine schnelle antwort--und für deine hilfe--habe mich heute in diesem forum auch angemeldet da ich es sehr interessant finde obwohl ich selbst jetzt keine betreuung habe man weiss ja nie--liebe grüsse --maria--
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Stichworte |
angehörige, beerdigung, bestattung, tod |
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