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Verhalten von Betreuern gegenüber Angehörigen

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Hallo liebe Frorenmitglieder, durch einen Demenzfall in meiner Familie hab ich einige Fragen bezüglich der Rechte von amtlich bestellten Betreuern ...


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Alt 10.05.2011, 19:37   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 10.05.2011
Beiträge: 3
Unglücklich Verhalten von Betreuern gegenüber Angehörigen

Hallo liebe Frorenmitglieder,
durch einen Demenzfall in meiner Familie hab ich einige Fragen bezüglich der Rechte von amtlich bestellten Betreuern gegenüber den Angehörigen.

Folgende Ausgangssituation (Vorsicht kompliziert! bitte genau lesen):

vor 2 1/2 Jahren habe ich meine eigene Wohnung wegen eines Jobs auf einem Kreuzfahrtschiff aufgegeben und bin, auch auf dessen Anregung und um Kosten zu sparen, bei meinem Vater (Eigentumswohnung) eingezogen.
Während meines Heimaturlaubs hatte mein Vater eine Serie leichter Schlaganfälle und wurde ins KH eingeliefert, wo man zusätzlich eine Demenz im Anfangsstadium feststellte, woraufhin von den behandelnden Ärzten eine zeitlich befristete Betreuung empfohlen wurde. Da ich noch einen Arbeitsvertrag für eine weitere Kreuzfahrttour hatte, konnte ich die Betreuung meines Vater leider nicht selbst übernehmen und überlies dies einvernehmlich meiner Cousine.
Nach Ablauf meines Arbeitsvertrages wollte ich mir wieder eine eigene Wohnung nehmen, bin aber auf bitten meines Vater (die Betreuung war inzwischen wieder aufgehoben) in dessen Wohnung verblieben.
In der Folgezeit war die Demenz meines Vaters nur bedingt erkennbar, doch es gab auch dunklere Momente (Streitsucht Aggressivität Vergesslichkeit), jedoch konnte ich mich, da ich ja in der selben Wohnung lebe recht gut um Ihn kümmern vor allem was das ess- und trinkverhalten sowie die Medikation betraf.
Vor ein paar Woche bekam ich, nach einer beruflichen Durststrecke, die Gelegenheit wieder auf einem Kreuzfahrtschiff zu arbeiten.
Da sich mein Vater zu diesem Zeitpunkt in einem verhältnismässig guten und stabilen gesundheitlichen und geistigen Zustand befand sagte ich zu.
Knapp 3 Wochen nach Beginn des Jobs habe ich, nachdem ich meinen Vater wiederholt telefonisch nicht erreichen konnte, meine Nachbarn angerufen und so erfahren, das er schon seit fast 2 Wochen im Krankenhaus ist, angeblich wegen Problemen mit seiner Diabetes.
Ich bin natürlich bei allererster Gelegenheit nach Hause und habe im Krankenhaus erfahren, das zu den Problemen mit dem Diabetes noch eine Lungenentzündung kam und mein Vater bereits unter Betreuung gestellt wurde, welche, aufgrund einer Patientenverfügung, wieder meine Cousine übernommen hat.

Nun Habe ich folgendes Problem:

Auf meine Frage hin, warum man mich nicht über den Krankenhausaufenthalt und den Betreuungsbeschluss zeitnah informiert hat, wurde mir vom Ehemann meiner Cousine ziemlich rüde und aggressiv mitgeteilt, das man dies "aus Rücksicht auf den Zustand meines Vaters" mit Absicht nicht getan hätte. Des weiteren eröffnete er mir, wieder in einem aggressivem Tonfall, das ich mein Zimmer in der gemeinsamen Wohnung von mir und meinem Vater möglichst zeitnah zu räumen hätte, um Platz für eine Vollzeit-Pflegekraft zu machen.
Endgültig in unserer Wohnung angekommen musste ich feststellen, das einige meiner Besitztümer bereits zum Sperrmüll aussortiert worden waren.

zu dieser Vorgeschichte habe ich folgende Fragen:

1. besteht eine Informationspflicht gegenüber den nächsten Angehörigen über den "Betreuungsbeschluss" ?

2. Wie sieht das mit Krankenhausaufenthalten und der Unterbringung in Pflegeeinrichtungen aus ? muss der Betreuer die Angehörigen darüber informieren, wenn "ja", in welchem Zeitraum nach Bekanntwerden der Maßnahme muss dies geschehen ?

3. kann ein Betreuer Angehörige, die in der gleichen Wohnung wie der Betreute leben und auch dort gemeldet sind, der Wohnung verweisen ?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ? ich bin hier für jede Hilfe Dankbar !!
Karsten1974wi ist offline  
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Alt 10.05.2011, 21:09   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 22.01.2011
Ort: Niederbayern
Beiträge: 221
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Hallo Karsten,

ob das Gericht oder die Betreuungsbehörde die Angehörigen über die Einrichtung einer Betreuung informieren muss , entzieht sich meiner Kenntnis, aber es drängt sich mir spontan die Frage Deiner Erreichbarkeit auf - wusste man wo Du zu erreichen warst?

Nachdem offensichtlich eine Betreuungsverfügung (nicht Patientenverfügung, die ist nur für Wünsche und Festlegungen im Krankheitsfall) gemeint ist, gehe ich davon aus dass Deiner Cousine auf Wunsch Deines Vater die rechtliche Betreuung übertragen wurde. Wenn sie dabei die Aufgabenkreise Wohnungsangelegenheiten und/oder Aufenthaltsbestimmung hat, kann sie bestimmen, wer in der Wohnung lebt. Sicher muss sie da aber Fristen wahren und darf nicht einfach Deine Sachen entsorgen.

Menschlich gesehen, geht es ja aber um das Ziel Deinen Vater zu versorgen und da scheint mir die Idee einer Rund-um-die-Uhr-Pflege sinnvoll, damit er in seiner vertrauten Wohnung bleiben kann. Du kannst ja aufgrund Deiner langen beruflichen Abwesenheiten keine Pflege und Betreuung übernehmen. Wenn er daher in eine Einrichtung umziehen müsste, ist je nach finanziellem Spielraum dann fraglich ob die Wohnung gehalten werden kann. Daher wäre so Euch beiden nicht geholfen, während bei einem Auszug durch Dich er in der Wohnung verbleiben könnte, sofern die Planung Deiner Cousine bzw ihres Mannes wirklich verläßlich umgesetzt wird.

Viele Grüße

Ingrid
BB-Interessentin ist offline  
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Alt 10.05.2011, 22:33   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Moin,

ich habe noch ein zwei Fragen zum Sachverhalt:

- wie verlief die erste Betreuungsphase durch Deine Cousine, was hat sich seit dem zwischen Euch verändert?

- hattest Du einen Mietvertrag oder eine andere Vereinbarung für die Wohnung bzw den Raum mit Deinem Vater geschlossen, oder zahlst Du monatlich einen angemessenen Betrag?

Wenn Du einen Mietvertrag oder eine Vereinbarung hast oder stetig Miete zahlst, dann kann Dich die Betreuerin nicht einfach der Wohnung verweisen, sondern nur unter Einhaltung der Fristen wegen Eigenbedarf kündigen.
Falls Du keine Zahlungen leistest, dann bist Du nur ein Gast, den die Betreuerin mit angemessener Frist vor die Türe setzten muss, wenn wie in diesem Fall der Raum benötigt wird, damit ihr Betreute in der Wohnung verbleiben kann.

Was Dein Eigentum das sich in Deinem Raum befand angeht, würde ich die Betreuerin, die dieses vermutlich entsorgt hat, in Regress nehmen. Denn egal ob Gast oder Mieter, das geht nicht.
Wenn es Dir nur um das Prinzip geht und nicht um Werte musst Du schaun, ob es den Aufriss wert ist.

Mit der Information ist es so einen Sache, wenn die Angehörigen unternander Schwierigkeiten haben und nicht miteinander reden...
Ein Betreuer wird für nur die rechtlichen Belange seines Betreuten bestellt und nicht für die der Angehörige.

Um das soziale Umfeld des Betreuten zu pflegen würde ich Angehörigen und Bekannten einspannen, aber nur wenn der Betreute es wünscht und meiner Meinung nach dem Betreuten nicht schadet.


Grüße!

Geändert von gonzo (10.05.2011 um 22:35 Uhr)
gonzo ist offline  
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Alt 10.05.2011, 23:25   #4
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Registriert seit: 10.05.2011
Beiträge: 3
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Hallo Ingrid,
danke für deine Antwort,

ich glaube zur Klärung des Problems sind noch einige Informationen nötig:

Zum einen: Erreichbarkeit ist in der heutigen Zeit dank Internet und Mobilfunk doch wohl kein Problem mehr, alle Nummern und Adressen waren den Beteiligten bekannt.
Zum Anderen handelt es sich um eine Patientenverfügung und nicht um eine Betreuungsverfügung. Diese wurde während eines meiner Auslandsaufenthalte gefertigt um im medizinischen Notfall bis zu meiner Rückkehr Handlungsfähig zu sein. Wäre es zu einem Notfall / Betreuungsfall gekommen war allen Beteiligten klar, das ich auf schnellstem Weg nach Hause komme.
Laut meinen Informationen ist aber auch ein evtl. geäusserter Betreuungswunsch für das Gericht nicht zwingend bindend. Zumindest sollen die nächsten Verwandten vor dem Betreuungsbeschluss vom Gericht gehört werden, was hier nicht der Fall war.

Im Gegenteil, das Verhalten meiner Verwandten deute ich so, das sie mich nach meiner Rückkehr vor vollendete Tatsachen stellen wollten.
Ich wäre von einem Auf den anderen Tag obdachlos gewesen.

Zum dem hatte ich zu diesem Zweig der Familie noch nie ein Wirklich gutes Verhältnis.

In den letzten beiden Jahren habe ich meinen Vater wenn man das so sagen kann "Betreut & gepflegt".
Von gelegentlichen Besuchen abgesehen kam von Seiten der Verwandtschaft kaum Unterstützung, ganz im Gegenteil. Da "hetzt" meine Cousine eine Ihrer Freundinnen und deren Mann, die in der Nachbarschaft wohnen, auf meinen Vater mit dem Argument ihn vor MIR zu schützen.

Wenn mein Vater Schutz brauchte, dann vor sich selber.

Ich habe lange versucht meinen Vater zu einer angemessenen Verhaltensweise zu animieren.
Unter einer angemessenen Verhaltensweise verstehe ich:

- regelmässiges essen und trinken
- weitgehender Verzicht auf Alkohol
- kontrollierte Einahme der Medikamente
- hinterfragen von ärztlichen Massnahmen (wichtig bei Privatversicherten)
- Förderung der geistigen Fähigkeiten

diese Bemühungen wurden von Seiten meiner Verwandtschaft teilweise stark "torpediert".

Beispiel:
Ich wurde angegangen wenn ich meinen Vater dazu animieren wollte mehr Wasser zu trinken, als Antwort kam: "lass deinem Papa doch das Bier".
Ich habe/hatte nichts dagegen wenn er ab und zu ein Bier trinkt, aber nicht 4-5 täglich und eine Wasserkiste 3 Wochen braucht um leer zu werden !

Beispiel 2:
Ich bin angegangen worden, als ich ärztliche Massnahmen und Medikationen hinterfragt habe.
Es ist mir einfach komisch vorgekommen, das mein Vater nach eine Krankenhausaufenthalt 5 Medikamente auf seiner Verordnungsliste stehen hatte und 2 Wochen später nach dem nächsten Besuch beim Hausarzt auf einmal 11, darunter zwei mit der exakt gleichen Wirkungsweise und eines, dessen Wirkungsweise für einen Laien Kontraindikativ zu den beiden anderen ist.
Also bei so was sehe ich als Angehöriger das eher als Pflicht an das mal zu hinterfragen.

Ich bin ja der Meinung, wenn sich meine Verwandtschaft so um meinen Vater gekümmert hätte wie ich es die letzten 2 Jahre gemacht habe wäre er jetzt nicht in dieser Situation.

Wie dem auch sei . . . . Ich finde das Verhalten meiner Verwandtschaft in diesem Fall schon sehr merkwürdig !!!!!
Karsten1974wi ist offline  
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Alt 10.05.2011, 23:43   #5
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Registriert seit: 10.05.2011
Beiträge: 3
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Hallo Gonzo,
danke für deine Antwort.

zu deinen Fragen.

- Cousine = aktuelle Betreuerin

- die erste Betreuungsphase war nicht der rede wert und wurde auch schnell wieder aufgehoben . . . ich glaube die war sogar noch nicht mal wirklich rechtskräftig. jedenfalls war mein Vater wieder fit als ich zu meiner zweiten Tour aufgebrochen bin.

was das Verhältnis zu meinen Verwandten angeht . . . . siehe Antwort an Ingrid !

- Nein ich habe keinen Mietvertrag, andererseits habe ich im Prinzip aber auch nichts dagegen die Wohnung zu räumen, allerdings nur nach einer "angemessenen" Frist
Aber wie ich die Äusserungen meiner Verwandtschaft deute, hatte man gar nicht erst vor mich über diese Massnahme zu Informieren, sondern mich nach meiner Rückkehr vor vollendete Tatsachen zu stellen !!!! Ob das rechtlich einwandfrei ist wage ich zu bezweifeln . . . . . aber Moralisch ist das allerunterste schublade !
Karsten1974wi ist offline  
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Alt 11.05.2011, 08:39   #6
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,688
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Hallo,

ich denke, dass die allermeisten Fragen einen innerfamiliären Zwist und Kommunikationsmangel betreffen, und da kann das Forum nicht helfen.

Fakt ist: ein Betreuer muss den Angehörigen überhaupt keine Auskunft geben. Nur das Gericht muss informiert werden.

Hinsichtlich der Wohnungsräumung und einzuhaltender Fristen würde ich anwaltlichen Rat einholen. Oder die Frage bei www.recht.de stellen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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angehörige, betreuer, informationen, wohnung

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