Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Gesetzliche Betreuung und Kosten!

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesetzliche Betreuung und Kosten! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo! Ich heiße Harald, bin 43 Jahre und lebe im Raum Köln/Aachen. Ich bin seit Feb. 2006 u.a. wegen Depressionen ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 14.05.2011, 16:40   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.05.2011
Beiträge: 2
Standard Gesetzliche Betreuung und Kosten!

Hallo!

Ich heiße Harald, bin 43 Jahre und lebe im Raum Köln/Aachen. Ich
bin seit Feb. 2006 u.a. wegen Depressionen und diversen anderen
Problemen in Behandlung, habe leider schon mehrere stationäre
Aufenthalte hinter mir!
Im März letzten Jahres, wurde mir bei einem meiner stationären Auf-
enthalten ambulant betreutes Wohnen und ein gesetzlicher Betreuer
empfohlen usw.!
Letztendlich habe Ich jetzt seit Mitte November 2010 einen gesetzl.
Betreuer, mit dem Ich u.a. nicht so ganz zufrieden bin!
Meine Betreuung ist (vorerst) auf 3 Jahre vom zuständigem Richter
festgelegt.
U.a. wohne Ich jetzt seit dem 01.04. in einem anderem Kreis, mit
eines der 1. Dinge an meinem neuen Wohnort war, daß Ich am für
mich zuständigem Amtsgerich, einen neuen Betreuer beantragt habe, mit dem Ich dann evt. besser zurecht kommen werde usw.!
Mein Anliegen jetzt die Kosten, die evtl. in Zukunft auf mich, oder
evtl. meine Angehörigen zukommen werden.
Mein Betreuer meint bisher meint bisher immer nur, da Ich leider von
ALG 1 lebe, werden keine Kosten auf mich zukommen, Er würde aus
der Staatskasse bezahlt usw.
Was ist aber jetzt in Zukunft? U.a. habe Ich den Antrag auf Rente
gestellt. Was ist jetzt aber, wenn Ich die Rente nicht bekommen
werde, evtl. wieder arbeiten gehe, und mehr an Einkommen habe?
Was Ist z.B. wenn irgend wann mal meine Mutter sterben wird, und
Ich evtl. erben werde (Vermögen und Eigentum sind vorhanden)?
U.a. hat sich meine Mutter (die von Natur aus eher sehr skeptisch
ist) bei Bekannten erkundigt (die auch einen gesetzl. Betreuer haben), daß Sie sich mtl. an den Kosten beteiligen müssen.
Hat jemand von Euch evtl. Erfahrung damit, ob in irgend einer Form,
zum jetzigen Zeitpunkt oder evtl. später (wenn Ich z.B. erben werde), Kosten auf mich zukommen werden?
Für Antworten möchte Ich mich vorab bedanken, und wünsche Euch allen ein schönes Wochenende. Bis dahin ...... !

LG

Harald
Harald T. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 14.05.2011, 21:56   #2
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Moin,

ob Du selbst für die Kosten Deiner gesetztlichen Betreuung aufkommen musst hängt von zwei Faktoren ab:

1. Mittelos oder Selbstzahler Mittellosigkeit ? Betreuungsrecht-Lexikon
2. Dein verwertbares Vermögen - weniger als 2600EUR und der Staat zahlt

Interessant dürfte sein, dass der Staat sich die Kosten die für Deine Betreuung gezahlt wurden wiederholen kann, wenn Du zu Vermögen kommst.

Regress der Staatskasse ? Betreuungsrecht-Lexikon

Die Kosten als Selbstzahler für Deine Betreuung, durch einen Berufsbetreuer, richten sich nach mehrern Faktoren:

1. Im Heim oder zu Haus
2. Wie lang die Betreuung schon besteht
3. Qualifikation des Betreuuers

Betreuervergütung ? Betreuungsrecht-Lexikon

Grüße!
gonzo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 15.05.2011, 18:38   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 12.05.2011
Beiträge: 2
Standard Kosten !!!

Hallo!

Habe mir gerade mal die gamzem Link´s in der Antwort angeschaut,
und bin zu folgendem Entschluß gekommen:
Da mein Einkommen z.Zt. bei ca. 650 Euro liegt, Ich zusätzlich
noch Wohngeld bekomme, und eine Miete von um die 380 Euro habe,
falle Ich somit unter die Zuhzalungsgrenze (falls Ich evtl. in Kürze ausgesundheitlichen Gründen evt. in Rente gehe, liegt mein Ein-
kommen ca. 35 Euro höher).
Es hat mich keiner (z.B. mein Betreuer, der Betreuungsrichter, die
Sozialarbeiterin der Betreuungsbehörde, mit der Ich vorher ein Gespräch hatte, oder die Sozialarbeiterin in der LVR Klinik), darauf
aufmerksam gemacht, daß Ich evtl. mal irgendwann (evtl. bei einer
Erbschafz o.ä.) zur Kasse gebeten werden kann usw.!
Mein gesetzl. Betreuer meinte vor Wochen mal zu mir, daß Er in
meinem Fall von der Staatskasse bezahlt wird (wo Er ja auch Recht
hat)!. Auf Nachfragen wie das denn evtl. bei einer Erbschaft ist, hat Er dieses verneint (und das als Rechtsanwalt).
Ich glaube, daß Ich unter dieser Voraussetzung, damals in der Klinik, dem gesetzlichen Betreuer erst gar nicht zugestimmt hätte,
denn in meinem Fall (Zeitpunkt natürlich unbekannt), werde Ich
einen nicht unerheblichen Betrag erben, wovon Ich mir evtl. eine
kleine Eigentumswohnung kaufen könnte.
Die Ärztin hat damals einen Betreuer für (vorläufig) 1 Jahr befür-
wortet, der zuständige Richter hat im Beschluß 3 Jahre festgesetzt.
Besteht jetzt in irgend einer Weise die Möglichkeit für mich, daß
Ich evtl. aus der gesetzl. Betreuung raus komme?
Schon mal Vorab ein Danke schön, fürEure Antworten usw. Wünsche Euch noch einen schönen Sonntag, evtl. einen sonnigen
Wochenanfang, bis dahin ....... !

LG

Harald
Harald T. ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 16.05.2011, 22:03   #4
"Nervensäge" vom Dienst
 
Benutzerbild von MurphysLaw
 
Registriert seit: 08.12.2008
Ort: Berlin
Beiträge: 1,012
Standard

Hallo Harald,

ich finde es erstaunlich, dass Menschen wie du als Betreute die "Annehmlichkeiten" von gesetzlicher Betreuung in Anspruch nehmen/nehmen möchten, dann aber, wenn es eine etwaige Rechnung gibt/geben könnte, kommt oftmals ein "och nö".

Empfindest du deine Betreuung als hilfreich? Als entlastend? Ja?
Dann sollte dir das auch was wert sein!

Hast du dir mal ausgerechnet, wieviel dein Betreuer jetzt bekommt bzw. bislang bekommen hat? Ich glaube, überschlagen sind das im Jahr 1500€

Und diese, falls du irgendwann mal erbst, durchkreuzen den Plan mit der Eigentumswohnung?

Na dann musste ja wirklich ganz dolle rechnen ...

Verständnislose Grüsse,

MurphysLaw
MurphysLaw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 17.05.2011, 07:27   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Morgen,

also mir steht gerade der Mund vor Staunen weit offen.

In einem hat Harald recht, ich finde es sehr nachteilig dass im Zusammenhang mit einer Betreuung wenig Aufklärung betrieben wird was die Kosten belangt. Das sollte sich ändern. Ich habe mir z.B. angewöhnt das mit meinen Kunden zu besprechen. jeder muss schliesslich wissen was auf ihn zukommen kann, egal ob viel oder wenig.

Andererseits, und da kann ich MurphysLaw nur vollständig zustimmen, bin ich ebenfalls fassungslos über das "Verdrehen".

Du Harald tust niemanden einen Gefallen indem Du Dich betreuen "lässt"! Dir ist zu einer Betreuung geraten und dann eingerichtet worden weil Du scheinbar eine Betreuung brauchst.
Woher das Denken kommt etwas zu brauchen, es zu bekommen aber nicht dafür auch zahlen zu wollen wenn es machbar ist kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Die eigene Gesundheit sollte einem schon etwas wert sein.

Gruss Michaela
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2011, 04:48   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: NRW
Beiträge: 71
Standard Kosten und Zuzahlung

Hallo
auch bei mir gabs Fragen zu den Kosten. Mir wurde allerdings die Betreuung (nur) empfohlen, weil man dachte es könnte mir helfen, was aber nicht der Fall war - im Gegenteil.
Der Empfehlung war ich also zunächst gefolgt. Beim 1. oder 2. Treffen mit der Betreuung wurde ich nach Vermögensverhältnissen gefragt etc und dann wurden so Formulare ausgefüllt, wie man sie zb Ausfüllt bei einem Antrag auf Verfahrenkostenhilfe. Wo man darlegt, das man quasi kein Vermögen hat und so...
Dann kam bei mir die Frage auf, ob meine Eltern nun zur Kasse gebeten werden könnten ( da hätts Ärger gegeben und das wäre ein KO Kriterium gewesen). Dann fragte ich ausserdem eigentlich schon ganz zu Anfang ob ich eine Zuzahlung leisten müsste und das wurde verneint, wenn quasi die Auskunft durch das Ausfüllen dieser Formulare das gegenüber den Behörden bestätigt hätte. Ich fragte mehrmals auch bei späteren Treffen (da ich auch schon erlebt habe, das BEtreuer diesbezüglich Post erhalten, aber das nicht automatisch bedeutet, das man über alles auch unterrichtet wird) die Antwort auf meine Frage war:" Hast du jemals wieder was davon gehört?" Hatte ich natürlich nicht und so hiess es: "also, nein" (ja ich werde von meiner Betreuung geduzt und wurde dazu sehr geschickt gleich beim ersten Treffen genötigt, so das ich gar nicht nein zu diesem freundlichen Angebot sagen konnte, bei dem mir doch wichtig war in einen guten Kontakt zu kommen....)
Jetzt wo die Betreuung aufgehoben wurde, hat diese anscheinend erst irgendwie eine "Rechnung" geschrieben und nun bekam ich Post vom Kostenträger ich soll über 2000 Euro bezahlen.
Die Überraschung war natürlich groß, denn ich hatte ja gleich beim erste Treffen gesagt, wenn es etwas kostet dann kann ich mir das nicht LEISTEN.
Auch bei meinem Vorgänger hier - es ist ein Unterschied, ob das Amt einfach ermittelt, das man eben über oder unter einer Grenze liegt ( in seinem Fall schliesslich 35 Euro, von meinen Eltern wurde ja schon eine monatliche Zuzahlung von 38 Euro verlangt als Zuzahlung für das Betreute wohnen, wo ich übrigens auch nachgefragt hatte und man mir ebenfalls sagt, das das für mich nicht in Frage käme das eine Zuzahlung verlangt würde - egal von wem- weil ich damals Krankengeld bezog) oder ob man es sich wirklich LEISTEN kann.
Das steht ja nicht unbedingt in dem Zusammenhang ob einem das etwas WERT ist.
Verstehe aber durchaus die Argumentation.

Zu der Rechnung von diesen über 2000 Euro kommt jetzt noch - nach Durchsicht der Unterlagen durch das Bewo, das durch die Betreuung ganz klar Aufträge vernachlässigt wurden.
Ok, das war in EINEM ganz offensichtlichem Fall ja auch Grund für die Aufhebung.
Aber nun wird die Rechnung im Nachhinein leider immer größer! Ich stehe JETZT vor einem Schuldenberg, wie ich ihn vorher nie gehabt habe. Klar vorher wars nicht leicht für mich, ich hatte viel Stress und große Mühe.
Dann sah es zunächst so aus als hätte ich einen zuverlässigen Partner aber es artete immer mehr dahingehend aus das ICH wieder kontrollieren musste ob auch alles läuft.
Während der Zeit der Betreuung passierten mir Dinge die ich zuvor noch nie so erlebt hatte.
2 mal wurde mir das Telefon und der Internetzugang gesperrt, 2 mal der Strom...
Wie gesagt am Ende musste ich auf alles mindestens genau so aufpassen...

Dabei hatte es ja schon fast so angefangen. Nämlich so:
Ich war 3 Monate im Krankenhaus gewesen und in der Zeit wurde trotz Vereinbarung mit dem BEWO nicht mein Briefkasten geleert. Als ich entlassen war, hatte ich die neu eingerichtete Betreuung. Einer dere ersten Aufträge war, daher sich um die ganze liegen gebliebene Post inklusive einiger Rückstände zu kümmern die in der Zeit entstanden waren (und das waren die einzigen). Dazu gehörte die GEZ und eine wichtige Beitragszahlung.
ES gibt noch Belege dafür, das vor über einem Jahr dazu quasi auch etwas getan wurde (schriftliche Auskunft über Telefonate mit Vereinbarungen - denen aber wohl keine Taten folgten) und so verliess ich mich darauf, das alles entsprechend geregelt wurde bzw nach Regelung so lief. Ich fragte auch immer wieder nach ob denn nun diese Dinge laufen.....angeblich liefen sie, dafür andere nicht.
jetzt bekam ich zu diesen Beiden Dingen gerichtliche Bescheide,, die Rückstände waren gewachsen und es wurde also quasi NIE etwas getan in Beiden Angelegenheiten. Das offenbart sich nun jetzt alles wo die Betreuung vorbei ist.
Wir haben dann rausgefunden das wegen der GEZ bereits eine Ratenzahlung begonnen wurde, aber es wurde vergessen zu dem Zeitpunkt wo ja wohl dieser Misstand aufgefallen war wenigtens die laufende regelmäßige Zahlung wieder sicher zu stellen. Das Ergebnis der Analyse des BEwo war: Derzeit ist es quasi so arangiert, das es so ineffektiv ist, das ich so meine Schulden nie los werden würde. (schliesslich kostet "quergerechnet" die GEZ doch Monatlich schon 17 Euro und die getroffene Ratenzahlung war 10 Euro, dafür statt dessen leider keine Weiterzahlung der natürlich ständig hin zu kommenden Gebühr!).
ES sind jetzt noch mehr Schulden aufgetaucht die ich zu Beginn der Betreuung nicht hatte!
Die Betreuung ist ja jetzt aufgehoben.
Das Chaos zu Ordnen, bleibt mal wieder bei mir...und dem Bewo. Wir werden erst wieder eine neue Betreuung beauftragen/suchen, wenn "Ordnung" in die Angelegenheiten gekommen ist. Weil so wie es ist, ist es zwar nicht einfacher für mich jetzt ,aber es ist auch niemand anderem zu zu muten das auszubaden, finde ich irgendwie.
Eine Sache bleibt da in gewisserweise zurück. Ich hatte mehrmals Ansprüche auf "Erleichterung" zb weil auch ich noch Forderungen gegen andere ausstehen habe. Mir wäre es zwar lieb meine Schulden wären einerseits nie entstanden, aber andererseits wäre es auch schön gewesen auf dieses Geld nun zurück greifen zu können. Da hat meine Betreuung aber ihre Aufträge auch nicht erfüllt. Bzw sie hat sich gar nicht darum gekümmert und in einigen Sachen sind sogar meine Ansprüche nun abgelaufen.

Als ich mal 2 Monate lang ohne einen Pfennig Geld da stand, ich kanns nicht anders sagen, weil meine Betreuug etwas versäumt hat....da musste ich hinterher zusammengerechnet bei allen Nachzahlungen meiner offenen Rechnungen insgesamt 2oo Euro Zinsen mehr zahlen. Seit dem habe ich jetzt auch noch Schulden beim Vermieter, die vermeidbar gewesen wären.

Ich´will ja nicht undankbar erscheinen oder so, aber selbst die Beamten bei Gericht haben sich gewundert warum ich das so lange "mitgemacht" habe....(dafür gabs leider auch Gründe auf die ich hier nicht näher eingehen möchte) ich hatte den Eindruck ich brauche nicht nur "Beweise", sondern quasi "Zeugen" oder eine Bestätigung/Bewertung durch "dritte" und als meine Hausverwaltung mich anschrieb, weil "meine Betreuung den Vereinbarungen nicht nach kommt". Da hatte ich das zum Anlass genommen. Tatsache ist aber das das ja nur die Spitze vom Eisberg war.

Na ja ich will mich nicht beklagen ich wollt nur sagen das das mit den Kosten auch bei mir trotz Nachfragen nicht klar war und nun doch auf mich zu kommt. Ich kann es mir trotzdem nicht leisten, ich bekomme seit Ende des Krankengeldes Arbeitslosengeld und dann hoffentlich bald Rente und kein HarzIV und eigentlich hätte ich jetzt grad in eine Einrichtung für Behinderte von einer Stiftung einziehen wollen. Das wird wahrscheinlich nun an diesen Umständen scheitern und mein Platz dann anderweitig vergeben, dabei wäre beim Wohnen dort eine qualifiziertere Hilfe möglich gewesen (wenn ich kann zahl ich ja gern! Vorrausgesetzt es hilft und schadet nicht ;-).
Ich hab ein wenig die Befürchtung alles läuft auf einen Insolvenz-antrag raus...
Das hätte allerdings ganz andere noch viel schlimmere Folgen, die ich gar nicht ahnen mag....

Geändert von Schlafmuetze (03.06.2011 um 05:05 Uhr)
Schlafmuetze ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2011, 10:48   #7
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,958
Standard

Hallo Schlafmütze,

deinem Beitrag kann ich nicht so ganz folgen.

Kosten der Betreuung können von dir nur gefordert werden wenn du Geld oberhalb des Schonbetrages von 2600 € auf deinem Konto hast.
Zumindest hier bekommt der Betreute den Vergütungsantrag vom Gericht übersandt mit der Möglichkeit der Stellungnahme.
Wenn deine wirtschaftlichen Verhältnisse anders sind als vom Betreuer geschildert legst du halt Widerspruch gegen die Festsetzung ein.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 03.06.2011, 22:37   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 23.08.2009
Beiträge: 42
Standard Situation sollte verbessert werden

Mir wurde jetzt das Jahr 2010 doppelt in Rechnung gestellt, weil das habe ich bereits bezahlt und zwar 2500, 00 Euro und jetzt fingen die wieder damit an, und das wird nicht durchgehen, so dass ich für das Jahr 2010 dann 5000,00 Euro bezahlt habe, obwohl der Betreuer überhaupt nichts für mich getan hat. 5000,00 Euro sind sehr viel Geld für jemand der kein Einkommen hat. Ich sterbe jetzt dann, weil ich ja auch gar kein Geld für Essen und so habe. Ich habe nicht mal Möbel. Auf der Strasse werde ich dann von Typen fertig gemacht, weil ich so schlecht angezogen bin und ich mir ja nichts kaufen kann wegen den hohen Kosten: "Hey Alte", sagen sie: "Du siehst aus wie wenn Du obdachlos bist, und das läuft hier nicht, alles klar"
Maeuse ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 04.06.2011, 00:44   #9
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Zitat:
Zitat von Maeuse Beitrag anzeigen
Mir wurde jetzt das Jahr 2010 doppelt in Rechnung gestellt, weil das habe ich bereits bezahlt und zwar 2500, 00 Euro und jetzt fingen die wieder damit an, und das wird nicht durchgehen, so dass ich für das Jahr 2010 dann 5000,00 Euro bezahlt habe, obwohl der Betreuer überhaupt nichts für mich getan hat. 5000,00 Euro sind sehr viel Geld für jemand der kein Einkommen hat. Ich sterbe jetzt dann, weil ich ja auch gar kein Geld für Essen und so habe. Ich habe nicht mal Möbel. Auf der Strasse werde ich dann von Typen fertig gemacht, weil ich so schlecht angezogen bin und ich mir ja nichts kaufen kann wegen den hohen Kosten: "Hey Alte", sagen sie: "Du siehst aus wie wenn Du obdachlos bist, und das läuft hier nicht, alles klar"
Moin,

kannst Du belegen dass Du doppelt gezahlt hast, wenn ja bekommst Dein Geld zurück? Irgendwas passt hier nicht, wenn Du mittellos bist - wie Du sagst - wie konntest dann die 5000EUR zahlen?!?
Zudem zahlt der Steuerzahler Deine Betreuung wenn Du mittellos bist....

Bist Du sicher dass Du einen gesetzlichen Betreuer hast?!

Grüße!

Geändert von gonzo (04.06.2011 um 00:48 Uhr)
gonzo ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.06.2011, 05:55   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.04.2008
Ort: NRW
Beiträge: 71
Standard Kosten

Hallo Andreas,

um Widerspruch einzulegen ist es "fristenmäßig" leider zu spät.
Inzwischen haben wir einen Teil der Unterlagen der Betreuung erhalten und die Dame vom BEwo hat mal für mich beim Kostenträger angefragt, wegen der Forderung/Kosten wg der Betreuung.
Dort hat man telefonisch bestätigt, das damals ein Formular von meiner Betreuerin eingereicht wurde, ein Antrag. Das war das Formular an das ich mich eben auch erinnert hatte, das sie mich damals schon fragte, ob ich denn vermögend sei und lauter solche Dinge und hat dann diese Art "verfahrenskostenhilfe Antrag" (ist nicht das ,aber so ein ähnliches Papier wie man auch bei den verfahrenskostenhilfe anträgen braucht um sein "nicht-vermögen" darzustellen..) zusammen mit mir ausgefüllt und ja anschliessend eingereicht.
Nun sagt der Kostenträger dazu ich müsste nachweisen das ich damals schon Schulden hatte.
So ganz verstehe ich das nicht also ich dachte das "mangelnde Vermögen" war doch mit diesem Antragsbogen nachgewiesen worden.
Es hört sich so an als müsste ich eigentlich quasi angeben damals schulden gehabt zu haben, weil SIE anscheinend die Angaben nicht korrekt gemacht hat.
Leider hatte ich heute nicht die Chance in den Order noch mal zu sehen, denn den "bewacht" die Person vom Bewo und hebt ihn bei sich auf. Ich hätte gern nachgesehen, ob jetzt wenigstens alle Unterlagen wieder zusammen sind (Es ist im Büro der Betreuung meine Lohnsteuerkarte schon verloren gegangen und andere sehr wichtge Unterlagen und natürlich bin ich jetzt sehr neugierig ob diese Dinge nie wieder aufgetaucht sind etc.) und natürlich hätt ich gern gesehen ob etwas zu dem Vorgang in dem Ordner ist. Wir wissen das wir nicht alle Unterlagen bekommen haben - ich verstehe aber nicht weshalb, es ist wirklich nur ein kleiner Bruchteil.
Aus irgendeinem seltsamen Grund soll ICH ALso nun nachweisen das ich damals schon Schulden hatte - das ist weniger das Problem ,aber im nachhinein gesehen wundert mich dann nicht nur wie die Antragstellung seitens der Betreuung lief, sondern auch das der Kostenträger nun über EIN JAHR später sich dazu meldet und die "Kosten" anmahnt.

Völlig unberücksichtigt bleibt dabei der Umstand, das bei der ersten Besprechung die Kosten als Kriterium von mir genannt wurden, die Betreuung überhaupt weiter zu führen bzw für endgültig zu beantragen ( sie wurde eingerichtet als ich gerade zufällig ins Krankenhaus kam, letzteres war nicht geplant aber ab wann die BEtreuung anfing wusste ich, ich hatte ja vorher alle Anträge gestellt und war beim Amtsarzt etc und hatte auch die Bereiche bestimmt, trotzdem wurde mit dem ersten Tag im Krankenhaus einfach die BEtreuung ausgeweitet, obwohl ich vorher doch alles schriftlich niedergelegt und unterschrieben hatte noch BEIM AMT, so das ich eine vorläufige fast ganze Betreuung in allen Bereichen hatte, als ich einige Monate später wieder entlassen war, wurde aber alles wieder "geändert" bzw ich noch mal dazu befragt und dieses im Interwiev-stil erstellte Formular durch die Betreuung anscheinend weiter geleitet). Dabei hatte ich nochmals gefragt, ob ich etwas zahlen müsste weil ich das nicht könnte.
Na ja ich erzählte es ja schon und will hier nicht mehr Text machen, das verwirrt nur, aber ich muss sagen, dafür das die Umstände verwirrend sind, ist es schon schwierig zu versuchen es so einfach wie möglich zu beschreiben ;-).

Zum Schonbeitrag noch: Ich hatte monatlich Krankengeld ca 12oo Euro, jetzt ALG ca 1000 Euro. Davon noch Schulden abgezahlt und bis Mitte letzten Jahres noch eine 2. Miete zahlen müssen. (Wegen Arbeit umgezogen, Probezeit erst noch abgewartet, dann Unfall gehabt noch bevor ich dann die alte Wohnung kündigen und ausziehen konnte.....seit dem krank, die "damals neue Arbeit" schon wieder weg).
vg
Mützi
Schlafmuetze ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:33 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40