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Betreuer reagiert nicht

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Moin Moin Ich gehe davon aus, dass man recht schnell feststellen kann, ob eine Zusammenarbeit mit den Angehörigen möglich ist ...


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Alt 28.07.2011, 17:18   #11
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Moin Moin

Ich gehe davon aus, dass man recht schnell feststellen kann, ob eine Zusammenarbeit mit den Angehörigen möglich ist oder nicht. Einkooperierendes Team von Betreuer und Angehörigen ist normalerweise das Beste, was einem Betreuten passieren kann.

Wenn ich mit engagierten Angehörigen zu tun habe, dann beziehe ich sie logischerweise ein und versuche ihnen auch einen Teil der Verantwortung abzugeben. D.h. sie können einzelne Aufgabenbereiche als ehrenamtliche Betreuer übernehmen. Das hilft mir und die Angehörigen werden ernst genommen. Das finden sie auch gut. Wenn es sich irgendwann anbietet (z.B. wenn die nervigen Sachen wie Kostenregelungen etc.) abgearbeitet sind und die Angehörigen nicht auf Abzocke aus sind, wird dem Gericht vorgeschlagen, die Betreuung ganz auf die Angehörigen zu übertragen.
So ist's am schönsten, so was kommt vor...
So was ist aber sicherlich nicht die Regel.

Es gibt genug Angehörige, die ihr eigenes Wohl mit dem der Betreuten verwechseln und entsprechend Ärger machen. Die werde ich als Betreuer sicherlich ordentlich auf Abstand halten.

Und dann gibt es noch die vielen Varianten dazwischen, für die es auch Möglichkeiten des Auskommens gibt.

Es hängt vom Betreuer ab, ob er mit den Angehörigen zusammenarbeitet oder nicht - es hängt aber andererseits von den Angehörigen ab, wie die Zusammenarbeit aussieht.

MfG

Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
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Alt 29.07.2011, 09:37   #12
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Beiträge: 10
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Es sei hier an den Grundsatz der "persönlichen Betreuung" erinnert. Dieser beinhaltet auch das Wohl des Betreuten. Die Angehörigen sind und bleiben angehörig und zum Wohle des Betreuten sollte hier auch Kontakt mit dem Betreuer stattfinden. Dieses nur dann wenn es dem Wohl des Betreuten nicht zuwiederfährt.
VerbraucherzentraleSaar ist offline  
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Alt 29.07.2011, 15:28   #13
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo zusammen,

Zitat:
Die Angehörigen sind und bleiben angehörig und zum Wohle des Betreuten sollte hier auch Kontakt mit dem Betreuer stattfinden.
Solche Postulate verwirren und ich kann den Sinn nicht erkennen. Bei diesem Thema, und vor allem im laufenden "Prozess" haben alle mehr von einer ausgewogenen und durchdachten Situation. Das könnte dann so aussehen wie Imre bereits ausgeführt hat.

Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.08.2011, 00:46   #14
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Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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So wie Imre das ausführt, wäre es der Idealfall.

Es soll Berufsbetreuer geben, die keine Einbeziehung der Angehörigen mögen (z.B. nicht als Verfahrensbeteiligte zulassen) weil aufgeklärte Angehörige Mißstände aufdecken könnten.

Auf einfachste Art und Weise werden dann alle Behörden, die in dem Fall einbezogen sind, informiert einschließlich Gericht. Das gibt erst mal ein bischen Trouble, kann ohnehin verfahrene Situationen zwischen Betreuer und Betreutem klären. Für den Betreuten scheinbar belastend, aber letztlich befreiend, kann aber dadurch auf einen Betreuerwechsel hinwirken und Regreß gegen Betreuer oder Staat auslösen.


m.
mary ist offline  
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Alt 02.08.2011, 07:22   #15
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Es soll Berufsbetreuer geben, die keine Einbeziehung der Angehörigen mögen (z.B. nicht als Verfahrensbeteiligte zulassen)
ob Angehörige Beteiligte im Verfahren sind entscheidet das Gericht, nicht der Betreuer.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 02.08.2011, 17:49   #16
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,592
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Hallo Mary

Michaela hat es schon geschrieben: Das Gericht entscheidet, wer Verfahrensbeteiligter ist und wer nicht. Dabei hat es sich nach dem neuen FamGG (früher FGG) zu richten. Leider ist dieses neue Gesetz in erster Linie auf das Familienrecht ausgerichtet und von daher nicht für Betreuungen oder Nachlassangelegenheiten immer passend. Das macht die Arbeit für die Gerichte nicht unbedingt einfacher.
Aber der Gesetzgeber hat halt wieder Mut zur Lücke bewiesen...

Z.B. muss bei einem Immobilienverkauf im Rahmen einer Nachlasspflegschaft auch der Verstorbene angehört werden.

MfG

Imre
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Imre Holocher ist offline  
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Alt 03.08.2011, 00:18   #17
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Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Michaela,

........ und das Gericht wird den Betreuer um eine Stellungnahme bitten, ob er Angehörige, die er kennenlernte, als Verfahrensbeteiligte zuläßt.

Vielleicht macht sich der Richter auch mal selbst ein Bild von den Angehörigen bei persönlicher Anhörung, wenn man ihn lange genug nervt, Anträge stellt. Also nur auf Aussagen des Betreuers zu verlassen - nein

Und wenn man halt mit dem Betreuer nicht kann, wird der Betreuer dem Gericht mitteilen, dass Angehörige Streß mit Betreuer haben und das Gericht entscheidet dann aufgrund der geschilderten Sachlage still und heimlich.

Der Richter wird seine Entscheidung treffen, verläßt sich aber auf die Aussagen des Betreuers zur Situation.
Irgendwoher müssen ja Infos kommen, den Richter zu einem Ausschluß am Verfahren zu bewegen. Und diese kommen vom Betreuer.

Und außerdem müssen Angehörige zum Ausschluß gehört werden, rechtliches Gehör, damit sie auch dagegen vorgehen könnten

Weder der Richter fährt den Betreuer vor den Karren und schon gar nicht der Betreuer dem Richter.

Ich möchte damit sagen, dass ein Betreuer Einflußmöglichkeiten und Rechte hat, um Angehörige gehörig "auf Abstand zu halten", wenn schon die Chemie zwischen Betreuer und Angehörigen nicht stimmt.

m.
mary ist offline  
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Alt 03.08.2011, 10:30   #18
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
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Beiträge: 327
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Oh mein Gott ...,

immer wieder der böse Betreuer!

Es gibt und gab genug Beispiele in denen das Gericht den Betreuer zusätzlich überprüft, einen Zusatzbetreuer einsetzt oder sogar den Betreuer absetzt.

Es gibt immer und zu jedem Thema Einzelschicksale. Diese sind sicher sehr bedauerlich und für diesen Einzelnen auch unter Umständen verletzend. Aber dies kann und darf man nicht verallgemeinern.

Und Angehörige sind nicht automatisch auf Grund diesen Umstands gut für den Betreuten oder in der Lage wirklich gut für ihn zu "denken".

Der Idealfall ist sicher das sowohl der Betreuer und auch die Angehörigen miteinander sich um das Wohl des Betreuten kümmern. Keine Frage.

Aber oft kommen hier diverse Ansprüche zur Sprache. Gehen wir doch mal davon aus, dass der Betreute sein Leben selbstständig im Griff hat:

Erzählt er von seinem Kontostand? Erklärt er alles zu aktuellen Gesundheitsbildern? Fragt er nach Umzug oder vor dem Beginn einer neuen Arbeitsstelle? So könnte ich noch weiter machen.

So und jetzt ist er betreut. Und zwar nicht von seinen Angehörigen sondern von einem Berufsbetreuer. Und dieser muss ihn so betreuen, das er gegenüber anderen seine Rechte wahren kann.

Also erzählt der Betreuer auch nicht alles den Angehörigen. Und das ist gut so!

Und wenn ein Kind jahrelang keinen Kontakt zu seinem Vater hatte, kann der Betreuer unter Umständen zur Zeit gar nicht beurteilen, wie weit er da wirklich - zum Wohle seines Betreuten - gehen kann.

Und der Betreute selber würde sicher in so einem Fall auch erst mal abwarten, wie weit man ein Vertrauensverhältniss wieder aufbauen kann.

@Mary: Wir wissen ja das Du keinen guten Kontakt zum Betreuer Deines Kindes hast, wir kennen die Situation aus Deiner Sicht. Diese ist verständlicherweise nicht objektiv.

Aber in der Regel sind die BB engagierte und kompetente Betreuer, die alles tun was in ihrer Macht (und Zeit) liegt. Und diese Rundumschelte nervt nur noch.

In Einzelfällen kann man Angehörigen sicher weiterhelfen, wenn sie um Tipps im Umgang und/oder bei Fehlverhalten eines BB fragen und sie hier von den Fachleuten Antworten und Hilfen bekommen.

Aber bitte nur beim jeweiligen EINZELFALL!

Also ein wenig mehr Toleranz und Verständnis für das schwere Amt des BB.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 21.08.2011, 11:04   #19
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Registriert seit: 19.01.2009
Ort: Sarstedt
Beiträge: 10
Standard Betreuer reagiert nicht

Hallo
wir haben für meine Schwiegermutter eine Berufsbetreuerin und die zusammenarbeit läuft ,sie den Schreibtisch ich die Begleitung.
Aufgrund der familiären Konfliksituation ,die 1 Tochter hat die Betreuung aufgegeben da die Pflegegelder nicht flossen,die andere Tochter hatte überhaubt keinen durchblick und auch nur und das schon jahrelang das Konto unter Kontrolle ,der Schwiegermutter blieb kaum was zum Leben. So das dann eine Berufsbetreuerin eingesetzt wurde.Ich muß sagen ich hab sehr viel von dieser Berufsbetreuerin gelernt was jetzt rechtliche Angelegenheiten angeht, die Betreuerin geht auch auf die Wünsche der Angehörigen ein. Bei Klinikaufenthalt sorge ich dafür das Angehörigengespräch stattfindet,Heimunterbringung auch welches Heim ,wurde gemeinsam entschieden.Gruß Kalberlah
kalberlah ist offline  
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Alt 22.08.2011, 08:30   #20
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Registriert seit: 06.07.2011
Beiträge: 10
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Es ist insoweit schon überraschend wie viele Betreuer sich auf den Standpunkt der Selbstautonomie stellen. Umso freudiger habe ich, ich habe meine Diplomarbeit über das Betreuungsrecht geschrieben, feststellen können, dass doch die Überwiegende Zahl der Berufsbetreuer systemisch arbeitet. Insbesondere die Profession der Sozialwissenschaftler. Selbst wenn sich die Angehörigen bislang nicht bei Gericht gemeldet haben oder vielleicht auch bereits längeren Kontakt zu dem Betreuten vermieden haben macht es Sinn die Angehörigen aufzusuchen bzw. zu informieren. Dadurch gewinnt man einerseits wertvolle Informationen über die Lebenswelt der Betreuten und andererseits wertet man den Beruf des Betreuers alleine durch die eigene Arbeit in der Öffentlichkeit auf.

Im Übrigen habe ich bei meinen Recherchen immer wieder Berufsbetreuer getroffen die weit über 40 Betreuungen hatten. Und rechnen wir nun mal mit 3,5 Stunden monatlich und einem stundensatz von 44,00 Euro bei einer Betreutenzahl von 45 Betreuten wäre dies ein Umsatz von mtl. 6930,00 € Brutto. Es stellt sich hier natürlich auch die Frage ob dies notwendig erscheint.

Die Pauschalierung der Betreungsstunden wurden ins Leben gerufen um Kosten zu sparen. Als diese noch nicht stattfand, konnte ich in Interviews von Rechtspflegern in verschiedenen AG`s immer wieder hören: "...nun wir können ja nicht überprüfen inwieweit und ob die Tätigkeiten in der Abrechnung auch tatsächlich stimmen..."

In der Vergangenheut wurde immer wieder bemängelt, dass selbstständige Berufsbetreuer hinsichtlich der Anzahl der Betreuungen die persönliche Betreung vernachlässigen. Berufsverbände wie z.B. der BfB rufen seit vielen Jahren nach einer klaren Strukturierung der fachlichen Qualifikation und Weiterbildung.

Aber solange es Foren gibt die es erlauben , dass kontrovers diskutiert wird, hege ich Hoffnung dass die Mehrzahl der Betreuer auch tatsächlich im Rahmen der Lebenswelten der Betreuten arbeitet.
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