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Betreuer reagiert nicht

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Hallo zusammen, Ich habe vor ein paar Jahren den Kontakt zu meinem Vater abgebrochen und im Januar einen Brief von ...


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Alt 25.06.2011, 10:08   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 24.06.2011
Beiträge: 1
Standard Betreuer reagiert nicht

Hallo zusammen,

Ich habe vor ein paar Jahren den Kontakt zu meinem Vater abgebrochen und im Januar einen Brief von ihm erhalten, daß er im Krankenhaus sei, mit anfänglicher Demenz und Parkinson. Er wurde vom Krankenhaus aus direkt ins Pflegeheim eingeliefert und ich habe danach Kontakt mit meinem Vater aufgenommen. Daraufhin habe ich erfahren, daß er einen Betreuer bekommen hat. Was ich komisch finde, ist, daß weder meine Mutter, die noch mit meinem Vater verheiratet aber in Trennung lebt, sowie seine Kinder keine Information über diese Betreung erhalten haben. Laut Amtsgericht hat mein Vater wohl auch diese Betreung gewünscht und unsere Namen angegeben. Ich habe vor Kurzen ein Schreiben von der Stadt bekommen, daß ich Unterhalt zahlen soll, meine Geschwister und meine Mutter aber auch nicht?! Nun versuche ich aufgrund der Wohnsituation den Betreuer meines Vaters zu erreichen, den Namen etc. habe ich zum Glück von einer Pflegerin aus dem Pflegeheim erhalten, aber der Betreuer meldet sich nicht. Mein Vater ist in dem Altenheim totunglücklich und möchte gerne in betreutes Wohnen oder falls mögl.wieder eine eigene Wohnung, was kann ich machen?
formi ist offline  
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Alt 27.06.2011, 13:32   #2
Berufsbetreuer
 
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
Standard

Hallo,

normalerweise erkundigen sich die Gerichte und Behörden - sofern bekannt und/oder erwünscht und geeignet - zuerst innerhalb der Familie nach einem möglichen Betreuer bzw. einer Betreuerin.

Schildere dies doch dem zuständigen Gericht und biete Dich ggf. als BetreuerIn an.

mfg
carlos ist offline  
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Alt 12.07.2011, 15:57   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.07.2011
Beiträge: 10
Standard

Hallo,

leider gibt es immer noch Gerichte die nicht so ganz den Weg der philosophierten Rechtsnorm einhalten. So werden immer wieder auch Berichte laut in denen die Richter bereits mit einem Betreuer bei der Anhörung auftauchen. Nicht desto Trotz sollten Sie zu dem zuständigen AG gehen und im Geschäftszimmer des Familiengerichts/Betreuungsgerichts mündlich Ihr Anliegen zu Protokoll geben. Sie sollten auch erwähnen, dass der Betreuer nicht erreichbar ist. Erfahrungsgemäß wird sich dieser dann rasch bei Ihnen melden.
VerbraucherzentraleSaar ist offline  
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Alt 12.07.2011, 16:35   #4
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Zitat von VerbraucherzentraleSaar Beitrag anzeigen
Erfahrungsgemäß wird sich dieser dann rasch bei Ihnen melden.
Hallo,
also es ist sicherlich sinnvoll sich bei dem zuständigen Gericht zu melden damit dort bekannt wird das es Angehörige gibt.

Als Betreuer würde ich jetzt auch erst mal keinen Anlaß sehen mich bei Angehörigen zu melden welche jahrelang keinen Kontakt hatten und nun Auskunft möchten.

Falls Formi sich für die rechtlichen Angelegenheiten seines Vaters engagieren möchte kann er ja bei dem zuständigen Amtsgericht einen Antrag auf Bestellung zum Betreuer stellen.

Es wird hier ein wenig so dargestellt als wären die Gerichte ganz wild darauf Berufsbetreuer anstelle von ehrenamtlichen Betreuern zu bestellen. Dies ist sicher nicht die Intention des Betreuungsgesetzes und schon gar nicht der Staatskasse.

Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 12.07.2011, 18:24   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

hallo zusammen,

ich möchte an Andreas anschliessen und noch weiter verdeutlichen was z.B. folgenden Punkt betrifft:

Zitat:
Nicht desto Trotz sollten Sie zu dem zuständigen AG gehen und im Geschäftszimmer des Familiengerichts/Betreuungsgerichts mündlich Ihr Anliegen zu Protokoll geben.
Man kann dem Gericht miteilen, dass man vorhanden ist und evtl. für die Betreunng zur Verfügung steht. Ob man zum jetztigen Zeitpunkt als Verfahrenbeteiligter gelten kann mag dahin gestellt sein.

Den leichten Unterton finde ich ebenfalls seltsam, jemand wurde anscheinend vor Ort und auf der Stelle gebraucht. Die Verwandschaft hätte erst zeitraubend ermittelt werden müssen. In normalen Familien finden sich in der Regel Hinweise auf Angehörige.
Ergo?

Zitat:
Sie sollten auch erwähnen, dass der Betreuer nicht erreichbar ist. Erfahrungsgemäß wird sich dieser dann rasch bei Ihnen melden.
Hier ist mir allerdings nicht klar warum der Betreuer das sollte. Ein Pflichtversäumnis oder eine Verpflichtung dazu liegt nirgendwo vor.
Eine versuchte Beschwerde ohne genauere Kenntnis der Sachlage könnte sich u. U. als Bumerang für die Zukunft erweisen.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.07.2011, 15:04   #6
ars
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
Standard

Hallo,
die Vorschläge der Verbraucherzentrale Saar sind nicht zielführend. Michaela Mohr hat recht, denn der gerichtlich bestellte rechtliche Betreuer ist für den Betreuten da, nicht für die Familie.
Wegen der geschilderten Situation (Vater kommt aus dem Krankenhaus direkt in ein Pflegeheim, problematische Familienverhältnisse) sollten Sie nicht unbedingt erwarten, dass Sie der Betreuer zurückruft. Wenn Sie den Kontakt wünschen, dann suchen Sie ihn aktiv. Schreiben Sie an den Betreuer oder versuchen Sie, ihn telefonisch zu erreichen.
Gruss
Arno
ars ist offline  
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Alt 25.07.2011, 12:45   #7
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Zitat:
Zitat von formi Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
habe vor Kurzen ein Schreiben von der Stadt bekommen, daß ich Unterhalt zahlen soll, meine Geschwister und meine Mutter aber auch nicht?!
Unterhalt muss nur der Angehörige (Partner, Kind) zahlen, der finanziell in der Lage ist. Es kann also sein, dass dies bei den Geschwistern offensichtlich nicht der Fall ist. Bei der Anfrage der Stadt muss man erst mal nachrechnen ob ein Unterhalt für den Vatern überhaupt möglich ist.

Unter Umständen wurde dem Gericht mitgeteilt, dass schon lange kein Kontakt mehr bestand? Eventuell war dies der Grund für die mangelnde Information.

Selbstverständlich kannst Du Dich ans Gericht wenden und Dich um die Betreuung bemühen. Aber solange der Betreuer eingesetzt ist, darf er die Angehörigen gar nicht informieren. Unter Umständen gibt es Sachgründe für die Unterbringung im Pflegeheim. Bei Demenz und Parkinson ist die Unterbringung im betreuten Wohnen oder gar in der eigenen Wohnung nur mit massiver Unterstützung möglich.

Da die Mutter in Trennung lebt und Du keinen Kontakt zu Deinem Vater hattest, konnte der Betreuer wohl nicht von dieser vollumfänglicher Unterstützung ausgehen.

Also bitte mit Verständnis auf den Betreuer zugehen. Er wird sich freuen, wenn sein Betreuter wieder positiven Kontakt zur Familie hat.

Und kannst ja Deinen Vater regelmäßig besuchen und ihn damit unterstützen.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
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Alt 27.07.2011, 23:50   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
Standard Beteiligter des Verfahrens

"Aber solange der Betreuer eingesetzt ist, darf er die Angehörigen gar nicht informieren" Zitat

Man kann bei Gericht den Antrag stellen, als Verfahrensbeteiligter einbezogen zu werden, sofern der Betreute dies wünscht, dessen Wohl nicht dem entgegen steht (z.B. offensichtliche Abzocke). Und darüber darf sich weder ein Gericht noch der Betreuer hinwegsetzen "zum Wohle des Betreuten".


Das ist aber seitens der Betreuer nicht unbedingt gewollt, da man zu viel Einfluß nehmen könnte, Überprüfungen anregen, was den Betreuer betrifft und immer über Dinge, die das Gericht entscheidet, jeweils auch informiert wird, ohne damit die Betreuung zu übernehmen.


Auch die Möglichkeiten, sich über einen Betreuer zu beschweren, Einsicht in Gerichtsakten zu nehmen, ist mehr gegeben. Als Angehöriger hat man damit viel mehr Möglichkeiten, Dinge bei Gericht zu beantragen, zu bewegen, Mißstände zu benennen, als wenn man nicht Verfahrensbeteiligter wäre.

m.

Geändert von mary (28.07.2011 um 00:00 Uhr) Grund: -
mary ist offline  
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Alt 28.07.2011, 11:09   #9
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Zitat von mary Beitrag anzeigen
[I]
Auch die Möglichkeiten, sich über einen Betreuer zu beschweren, Einsicht in Gerichtsakten zu nehmen, ist mehr gegeben. Als Angehöriger hat man damit viel mehr Möglichkeiten, Dinge bei Gericht zu beantragen, zu bewegen, Mißstände zu benennen, als wenn man nicht Verfahrensbeteiligter wäre.
m.
Hallo Mary,

also wenn ein Familienangehöriger sich schon so engagiert zeigen sollte dann frage ich mich schon warum er die Betreuung nicht selber übernimmt.

Ein Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer sollte nur in den Fällen eingesetzt werden wenn keine Angehörigen vorhanden sind welche die Betreuung übernehmen können.

Es ist sicherlich nicht sein Job die Ideen von Angehörigen umzusetzen.

Gruß,

Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 28.07.2011, 16:39   #10
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
also wenn ein Familienangehöriger sich schon so engagiert zeigen sollte dann frage ich mich schon warum er dir Betreuung nicht selber übernimmt.

Ein Berufsbetreuer oder Vereinsbetreuer sollte nur in den Fällen eingesetzt werden wenn keine Angehörigen vorhanden sind welche die Betreuung übernehmen können.
Das sehe ich nicht ganz so deutlich: Manchmal sind engagierte Angehörige und ein fitter Betreuer ganz passable Partner, wobei die Angehörigen oft überfordert sind mit Sachen, die für uns Routine darstellen. Und umgekehrt.

Oft stehen die "Amateure" dann mit dem Rücken an der Wand und trauen sich nicht, nach Hilfe zu suchen, bis ihnen alles über den Kopf wächst.
Dann hilft nur noch ein Profi, und der hat alle Hände voll zu tun, um die ganzen Kinder aus den verschiedenen Brunnen zu ziehen.

Ist also wichtig, daß man das auch richtig einschätzt, aus beiden Positionen.

Zitat:
Zitat von agw Beitrag anzeigen
Es ist sicherlich nicht sein Job die Ideen von Angehörigen umzusetzen.
Auch das kann sinnvoll sein; bloß weil sie von den Angehörigen kommen, sind die Ideen ja nicht gleich wertlos oder schädlich.
 
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