Dies ist ein Beitrag zum Thema Feststellen ob Betreuung bestanden hat im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
wie kann ich feststellen, ob eine Betreuung schon mal bestanden hat? Es geht um einen Zeitraum von 2 Wochen ...
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#1 |
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Ich bin neu hier
Registriert seit: 22.02.2010
Beiträge: 3
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Hallo,
wie kann ich feststellen, ob eine Betreuung schon mal bestanden hat? Es geht um einen Zeitraum von 2 Wochen vor ca. 4 Jahren. Die Person war in einem Psychiatrischen Krankenhaus. Es geht um einen Familienangehörigen, für den ich die Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung erstellt habe und jetzt als Betreuer fungiere. Die Person sagte mir, sie wüsste nichts davon, eine Betreuung kann doch nicht einfach so am Betreuten vorbei eingerichtet werden, da muss es doch eine Anhörung vor Gericht geben, bzw. der Person das auch mitgeteilt werden, oder? Wo kann ich eine schriftliche Auskunft einholen, im Versorgungsamt? Ich möchte das, mit Erlaubnis des Betroffenen, gerne abklären, nicht das die gesamte VS-Vollmacht und Patientenverfügung damit auf tönernen Füßen stehen. Dankbar für Tipps. |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Nemesis,
zunächst mal herzlich Willkommen bei uns ![]() Jetzt zu Deiner Frage: wen die damalige evtl. Betreuung vor 4 Jahren eingerichtet wurde dann würde nur der längste Betreuungszeitraum (7 Jahre) evtl. gegen eine Vollmacht stehen. In den vergangenen 4 Jahren hätte man aber ohne Zweifel etwas von der Betreuung mitkriegen müssen, ich nehme an die wurde damals dann wieder aufgehoben. Sicher sein kannst Du nur wenn Du beim zuständigen Beereuungsgericht (damaliger und jetziger Wohnort) nachfragst. Das Versorgungsamt ist für die Anerkennung von Schwerbehinderungen zuständig, von der Betreuung könnten sie nur etwas wissen wenn der damalige Betreuer sich dort in seiner Eigenschaft gemeldet hätte. Gruss Michaela |
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