Dies ist ein Beitrag zum Thema Pfändungsschutzkonto im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Das Zweikontenprinzip macht sicherlich Sinn wenn der Betreute von den Bankgeschäften nicht entwöhnt werden soll bzw. ein weiterhin größtmögliches autonomes ...
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28.07.2011, 14:40 | #11 |
Gesperrt
Registriert seit: 06.07.2011
Beiträge: 10
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Das Zweikontenprinzip macht sicherlich Sinn wenn der Betreute von den Bankgeschäften nicht entwöhnt werden soll bzw. ein weiterhin größtmögliches autonomes Leben, trotz Betreuung, weiterführen soll. Nun ist aber Vorsicht geboten im Kontext einer Zwangsvollstreckung. Das zweite Konto bleibt , wie bereits oben geschrieben, angreifbar. Wenn nun gemäß § 850c ZPO keine pfändbaren Beträge vorhanden sind wäre dieses ja zunächst kein Problem. Aber spätestens Anfang 2012 könnte es zum Problem werden. Denn zu diesem Zeitpunkt gibt es nur noch Schutz auf dem P-Konto.
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28.07.2011, 17:22 | #12 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,593
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Moin Moin
Wie, wo, was?? Zwei Konten? Meine örtliche Spaßkasse hat mir gesagt, dass man neben einem P-Konto kein weiteres Konto mehr haben darf. Ist ja eigentlich sinnvoll so, weil das zweite Konto ohne Pfändungsschutz im Falle einer Pfändung all die nett gesparten Kröten in ein tiefes Loch fallen lassen würde (und das endet nicht in der Socke unter meinem Kopfkissen...) MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
28.07.2011, 20:01 | #13 |
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Moin Imre,
mit dem Sparstrumpf sagst was Wie sparst Du bei gepfändeten Klienten, die etwas sparen möchten, es aber leider nicht durchhalten, wenn das Geld zu Haus frei verfügbar wäre, oder wenn auf dem P-Konto über das sie verfügen können ein Betrag stehen bleibt? Mir fällt neben dem Sparstrumpf bei mir im Büro nur ein P Konto (zu dem der Klient kein Zugang hat) und ihm zum Lebensunterhalt wöchentlich seinen Scheck zu geben, als Lösung ein. Einerseits fällt die Eigenständigkeit der Kontoführung und des mal mit der Karte zahlen können weg, andererseits kann so "sauber" gespart werden, was aber mit ein wenig Aufwand mit den Schecks verbunden ist (ok oft gibt es seriöse Helfer die bei der Portionierung der Schecks helfen, so dass nur ein Besuch pro Monat deswegen notwendig ist) Viele Grüße! |
29.07.2011, 00:00 | #14 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 215
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Zitat:
Es schadet nicht, das Girokonto auch "auf Verdacht" in ein P-Konto umzuwandeln wenn: - Schulden bekannt oder wahrscheinlich sind und dem kontoführenden Kreditinstitut möglicherweise demnächst ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluß ins Haus flattern könnte (sprich, das Konto des Betreuten gepfändet werden könnte) - die Bank für ein P-Konto keine zusätzlichen oder nur unwesentlich höhere Gebühren im Vergleich zu den normalen Kontoführungsgebühren verlangt. Sicherlich kann man auch darauf verzichten und dann in Aktionismus verfallen, wenn plötzlich Beträge vom Konto einbehalten wurden. Man kann sich dies aber auch ersparen und das Konto bereits im Vorfeld schützen. Ich für meinen Teil werde es jedenfalls künftig vermeiden, mich ratsuchend an eine "Verbraucherzentrale" in der Nähe der Saar zu wenden. Geändert von volki (29.07.2011 um 00:02 Uhr) |
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29.07.2011, 09:53 | #15 | |
Gesperrt
Registriert seit: 06.07.2011
Beiträge: 10
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Zitat:
Auf Verdacht P-Konten einrichten hat Nachteile. Zum Einen entsteht ein negativer Eintrag in der Schufa. Will heißen das bestehen eines P-Kontos wird als negativ betrachtet. Zum Anderen ist ein P-Konto , wenn es denn nun nicht mehr benötigt wird, nicht zurückwandelbar. Es muß das ganze Konto gekündigt werden. Im Übrigen gibt es auch immer wieder Schwierigkeiten mit P-Konten die vorsorglich eingerichtet wurden und bsplw. Lohnpfändungen. Hier gibt es immer wieder Probleme da die Banken strikt nach dem P.Konten Betrag ausgehen und ggf. zu der Lohnpfändung auch noch auskehren. Dann kommt erst der Aktionismus beim Vollstreckungsgericht. Also immer zuerst die Situation im Einzelfall betrachten und ggf. bei einer anerkannten Schuldnerberatung informieren. |
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29.07.2011, 12:21 | #16 | |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 41
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Zitat:
das ist gut. Kontakt mit einer Schuldnerberatung ist im Bereich der Vollstreckung usw. wichtig. Auch wenn wir (Betreuer) im Bereicht der Schulden usw. schon Kenntnisse haben sollten, ist eine "professionelle Unterstützung" immer ratsam und auch rechtzeitig anzusteuern. Viele "Flüchtigkeitsfehler" können so vermieden werden. Liebe Grüße |
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30.07.2011, 11:46 | #17 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 215
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Zitat:
Wie ich eindeutig schrieb handelt es sich bei den Fällen, in denen ich die Umwandlung von Konten Betreuter "auf Verdacht" empfehle und vollziehe um durchaus wohlbegründeten Verdacht. Diesen "Verdacht" schöpft man als Betreuer in der Regel spätestens bei Erstellung des Vermögensverzeichnisses. Und bisher hat sich dieser "Verdacht" auch immer bestätigt und die vorsorgliche Umwandlung des Kontos hat eine Menge Rennerei erspart. Die von Dir geschilderten "Probleme mit den Banken" kann ich in vielerlei Hinsicht bestätigen, das ist allerdings nichts P-Konto spezifisches. Es gibt Banken mit "gutem" und welche mit "miesem" Service. Hier zu selektieren lernt man als Berufsbetreuer allerdings schnell. v. |
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31.07.2011, 19:03 | #18 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 227
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Hallo,
Denkt daran, dass ein P-Konto auch eine höhere Kontoführungsgebühr hat ! Ein Konto auf Guthabenbasis und binnen 7 Tagen das Guthaben abheben ist die billigste und einfachste Lösung, da Sozialgelder ja dem besonderen Schutz unterstehen. Gepfändet wird dennoch und es entstehen auch Gebühren bei jeder Pfändung, also auch diese Kosten im Auge behalten. Notfalls gar kein Konto, wenn es Pfändungen "regnet" ... das kommt billiger .... aber es braucht auch jemanden, der dann die Banküberweisungen für einen tätigt .... Viel Glück wünscht Ruediger99 |
31.07.2011, 22:31 | #19 | |
Forums-Geselle
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Zitat:
v. |
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31.07.2011, 22:42 | #20 |
Forums-Geselle
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Hallo volki,
Dass die Kontoführungsgebühren höher sind, als die "normalen" weiß ich aus der Quelle einer Volksbank. Begründet wird dies, dass es ein erhöhter Verwaltungsaufwand sei, dieses Konto zu führen. Also, nichts für ungut. Meine Info ist korrekt. Gruß Ruediger |
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pfändungsschutzkonto, schulden, vermögensangelegenheiten, vermögensorge |
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