Dies ist ein Beitrag zum Thema Pfändungsschutzkonto im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von Ruediger99
Hallo volki,
Dass die Kontoführungsgebühren höher sind, als die "normalen" weiß ich aus der Quelle einer ...
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31.07.2011, 23:17 | #21 | |
Forums-Geselle
Registriert seit: 06.02.2009
Ort: Thüringen
Beiträge: 215
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Zitat:
Vielleicht erkundigst Du Dich erstmal bei verschiedenen Banken über deren Gebührenordnungen, dann wirst Du feststellen, daß es hier in Bezug auf Kundenfreundlichkeit Unterschiede gibt und daß bei manchen Banken die Umwandlung in ein P-Konto keinesfalls mit höheren Gebühren verbunden ist. Es gibt auch keine gesetzliche Grundlage, die die Erhebung zusätzlicher Gebühren begründen würde - ob dies getan wird oder nicht bleibt allein Entscheidung der Bank. Natürlich gibt es Geldinstitute, die aus Notlagen ihrer Kunden Kapital schlagen wollen. Unsere ortsansässige Bank mit dem von Dir genannten Namen verlangt sogar für die Eröffnung eines normalen Girokontos für einen betreuten Menschen sage und schreibe 10 Euro monatliche Kontoführungsgebühren - allein aufgrund der Tatsache, daß es sich um einen Betreuten handelt. Die Umwandlung in ein P-Konto kostet dann allerdings auch hier keinen Cent mehr. v. p.s. hier noch auf die Schnelle ein Link nach einer x-beliebigen Google-Suche zum Thema, damit Du nicht denkst, ich wolle hier grundlos einen Streit vom Zaun brechen: P-Konto im Test: oft hohe Gebühren & und ?nur für Kunden? Geändert von volki (31.07.2011 um 23:26 Uhr) |
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01.08.2011, 09:58 | #22 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 41
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Pfändungsschutzkonto
Hallo Leute,
hier noch mal zur Information: WICHTIG!! Ab dem 1. Januar 2012 wird Pfändungsschutz für Kontoguthaben und Verrechnungsschutz für Sozialleistungen und Kindergeld nur noch für Pfändungsschutzkonten nach §850k der Zivilprozessordnung in der Fassung des Gesetzes nur Reform des Kontopfändungsschutzes vom 7.7.2009 gewährt.!!!!! Bis bald. |
07.12.2011, 13:34 | #23 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 26.09.2009
Ort: NRW
Beiträge: 186
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Hallo zusammen:
Für einen B., der Kunde bei einer Volksbank ist, möchte ich das Konto nun in ein P-Konto umwandeln lassen. Gläubiger-Inso läuft bereits, aber leider hat der B. vor meiner Zeit versäumt, Restschulbefreiung zu beantragen. Jetzt möchte die Volksbank für das P-Konto eine monatliche Gebühr von 25,00 € Können die diese Summe verlangen oder gibt es vllt irgendwelche Urteile, die das - zumindest in der Höhe - untersagen? Gruß Andreas |
07.12.2011, 14:54 | #24 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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ich kenne keins, da bleibt nur vielleicht Ombudsmann oder der Bankwechsel
Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
08.12.2011, 08:32 | #25 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 41
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Hallo,
also es gibt klare Rechtsprechungen zu diesem Thema. Banken dürfen für die Führung eines P-Kontos keine höheren Kontoführungsgebühren verlangen als für ein gewöhnliches Girokonto. Das hat das Landgericht Bremen entschieden (Az. 1-O-737/11) Zur Begründung verwiesen sie unter anderem auf die Begründung bei der Einführung des P-Kontos. Darin habe der Gesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass für ein solches Konto keine zusätzlichen Kosten anfallen sollen. (z.B. §850k und weitere) Die Banken versuchen es immer wieder. Einige handeln da gesetzwidrig! Bitte vergleicht da die Banken, denn es gibt da sehr unterschiedliche Kostenstrukturen. Denkt bitte daran, ab 1.1.2012 gibt es NUR noch das P-Konto als Schutz!!!! Liebe Grüße |
08.12.2011, 20:40 | #26 |
Forums-Geselle
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Beiträge: 227
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Pfändungsfreies Konto
Hallo,
habe noch eine Quelle gefunden: http://www.vzbv.de/7932.htm von der Verbraucherzentrale Bundesverband Urteil vom 21.9.2011. 1 0 737/11 Gruß Ruediger |
23.01.2013, 00:28 | #27 |
Forums-Geselle
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Ort: Bayern
Beiträge: 202
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P-Konto: Aussenwirkung
Hat ein P-Konto für Dritte, die im Kontakt mit dem Kontoführer stehen, erkennbare Aussenwirkung? Der Pfändungsfall wird wohl vorübergehend sein (Finanzamt), aber einen anderen sicheren Weg als das P-Konto sehe ich nicht. Bekommen Außenstehende etwas von dem P-Konto mit? Kann man es nachher wieder in ein normales Konto zurückwandel?
Gruß Pino |
23.01.2013, 06:32 | #28 |
§§Reiterin; manchmal Mod
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Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Das ist eine Angelegenheit zwischen Bank und Bankkunde.
Das geht niemanden sonst etwas an.
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Die Benutzung der Suchfunktion ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen! Lieber Gott gib mir die Gnade, dass ich das Monster verwandel in Mozzarellamarmelade!!
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23.01.2013, 08:25 | #29 |
Berufsbetreuerin - Dipl. Sozialpädagogin
Registriert seit: 15.10.2012
Ort: In der Toskana Deutschlands
Beiträge: 171
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Klar lässt sich ein P-Konto auch wieder in ein "normales" Konto verwandeln. Da das P-Konto aber nicht mehr teurer als ein "normales" Konto sein darf, ist es eine reine "Kopfsache" ob die Zurückwandlung gemacht wird.
Es bringt eigentlich nur Vorteile ein P-Konto zu haben. Keine Angst: Es leuchtet keine rote Alarmlampe, wenn Kunde mit P-Konto am Geldautomaten Geld abheben will. Die eigentliche Bankverbindung (Kontonummer) bleibt ja auch bestehen, also erkennen Dritte KEINEN Unterschied. Viele Grüße
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Kein Mensch sollte je vergessen, dass er/sie plötzlich auf der anderen Seite des Lebenstisches sitzen kann. |
23.01.2013, 17:02 | #30 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 30.10.2012
Ort: NRW
Beiträge: 73
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Hallo zusammen,
arbeitet die kontoführende Bank mit der Schufa zusammen, kann in der Schufa die Umwandlung zum P-Konto vermerkt werden...ist also für einen Außenstehenden, der sich eine Schufaauskunft einholt, sehr wohl bemerkbar. petra |
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pfändungsschutzkonto, schulden, vermögensangelegenheiten, vermögensorge |
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