Dies ist ein Beitrag zum Thema Pfändungsschutzkonto im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
@regenbogin
Ganz so klar ist das nicht. Der Gesetzgeber regelt die Umwandlung eines Normalkontos in ein P-Konto. Eine Rückumwandlung ist ...
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23.01.2013, 18:13 | #31 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.02.2012
Ort: Wolfratshausen
Beiträge: 260
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@regenbogin
Ganz so klar ist das nicht. Der Gesetzgeber regelt die Umwandlung eines Normalkontos in ein P-Konto. Eine Rückumwandlung ist gesetzlich nicht bedacht und seitens der Kreditinstitute eigentlich nicht vorgesehen und wird, wenn überhaupt, in deren AGBs geregelt. Nach Auskunft einiger von mir befragten Instituten ist der einzige Weg die Kontoauflösung und Neueröffnung. Die Banker verweisen dazu gern auf die Vertragsfreiheit, ist der genannte Sachverhalt ja auch gerne mal ne Möglichkeit, ungeliebte Kunden "loszuwerden". Pfändungsgeschützte Grüsse Mousen
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Warum nicht mal nett sein... |
24.01.2013, 08:23 | #32 |
Berufsbetreuerin - Dipl. Sozialpädagogin
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Ort: In der Toskana Deutschlands
Beiträge: 171
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@ Mousen
Okay .... wieder etwas gelernt, danke!! Hatte das noch nicht so oft und dann.... müsste mich jetzt sehr täuschen, doch, ich glaube, ich konnte wieder umwandeln. Gibt es unterschiedliche Regelungen bei den Banken? Viele Grüße
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Kein Mensch sollte je vergessen, dass er/sie plötzlich auf der anderen Seite des Lebenstisches sitzen kann. |
24.01.2013, 08:31 | #33 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 16.02.2012
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Beiträge: 260
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Guten Morgen,
meines Wissens nach sind die Banken völlig frei im Umgang mit dieser Thematik. Ich kenne aber persönlich kein Institut, bei dem eine Rückwandlung "einfach so" machbar wäre. Grüssel Mousen
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Warum nicht mal nett sein... |
07.02.2013, 14:17 | #34 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 41
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Hallo,
also ein P-Konto ist kein "Bäumchen wechsel Dich"!! Es sollte nur ein P-Konto eingerichtet werden, wenn eine Pfändung auf dem Konto liegt. Übrigens wird es wie einige schon vermerkt haben in der SCHUFA eingetragen. Dann versuche z. B. mal einen Kredit oder eine Handyvertrag zu bekommen. Deshalb sollte man sein Konto NUR im Notfall umwandeln. Aus der Erfahrung mit einigen Klienten, sammeln die sogar die Karten ein bzw. sperren das Onlinebanking, auch wenn es normalerweise wie ein normales Girokonto laufen sollte (nur mit P-Kontofunktion). Es gibt immer ein paar Einschränkungen gegenüber dem normalen Konto. Also immer erst wenn ein Pfändung eingeht, dann umwandeln und eventuelle eine Bescheinigung für eine Erhühong des Freibetrages holen. Liebe Grüße |
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Stichworte |
pfändungsschutzkonto, schulden, vermögensangelegenheiten, vermögensorge |
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