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Pfändungsschutzkonto

Dies ist ein Beitrag zum Thema Pfändungsschutzkonto im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Seit einigen Jahren unterstütze ich einen Familienangehörigen (Mitte 40, ledig) in Vermögens-und Behördensachen. Da es ihm sehr schwer fällt mit ...


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Alt 06.07.2011, 11:07   #1
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Registriert seit: 11.06.2011
Beiträge: 4
Standard Pfändungsschutzkonto

Seit einigen Jahren unterstütze ich einen Familienangehörigen (Mitte 40, ledig) in Vermögens-und Behördensachen. Da es ihm sehr schwer fällt mit Bargeld umzugehen erhält er mit seiner Zustimmung wöchentlich Wirtschaftsgeld auf ein, für ihn leicht (ec-Karte oder Barabhebung) zu handhabendes, Konto von mir zugeteilt. Gehalt und alle Abbuchungen werden auf einem zweiten Giro-Konto (Online-Bank) abgewickelt. Dieses zweite Konto ist für ihn nicht zugängig da es ein online-Konto ohne ec-Karte ist und er keinen PC hat und sich damit auch nicht auskennt. Alle Buchungen erledige ich dort online für ihn. Möchte er mal etwas diskret bezahlen nennt er mir den Betrag und bekommt, soweit vertretbar, dann die entsprechende Summe auf das zweite Konto von mir überwiesen.
Grund für dieses etwas umständliche Verfahren - leider gibt er alles im zugängige Bargeld binnen kürzester Zeit aus. So zerrann ein Monatlohn (ca. 2.000 EUR) schon mal binnen einer Woche ohne die laufenden Kosten und Abbuchungen des Monats zu bedienen. Vorzugsweise wurde das Geld in Aktionen, die vermeintlich, zur Gewinnung von Freunden dienen ausgegeben. Gerne mal ein kleines Fest für Nachbarn und Freunde organisiert oder Dinge gekauft weil es in erster Linie von anderen gewünscht wird.
Z.B. eine neue Zapfanlage in den Partyraum für die nächste Freibierparty oder der 8 Jahre alte Kühlschrank fast zum Neupreis von einem "Freund" abgekauft weil man schon immer so ein Teil haben wollte.
Dazu dienen auch die einschlägigen Versandhandelsunternehmen zur Beschaffung. Ende einer solchen Aktion sind dann meist Mahnbescheide und Pfändungsankündigungen, weil man mit dem Einwurf eines Überweisungsträgers bei der Bank den Zahlungsvorgang als beendet betrachte auch wenn kein Guthaben auf dem Konto ist.
In der letzten Zeit konnte ich die Kontenpfändung immer gerade noch vermeiden.

Macht es Sinn vorausschauend im Hinblick auf eine wahrscheinlich drohende Kontenpfändung das online-Girokonto (Gehaltskonto, Tilgung Immo-Kredit usw.) als Pfändungsschutzkonto umzuwandeln oder sollte man das erst bei einer Kontensperrung machen ?
Susi69 ist offline  
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Alt 06.07.2011, 13:48   #2
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Beiträge: 10
Standard

Hallo,

nun wir raten unseren Klienten erst dann ein P-Konto einzurichten wenn auf diesem eine Pfändung eintrifft. Sodann ist es immer noch kein Problem das Konto umzuwandeln. Auf Verdacht würde ich nicht zu einem P-Konto raten.
VerbraucherzentraleSaar ist offline  
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Alt 12.07.2011, 21:16   #3
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Registriert seit: 11.06.2011
Beiträge: 4
Standard Danke

Hallo,
vielen Dank für die Information.
Dann werden wir die Füße erst einmal still halten und hoffen das alles gut geht.
Viele Grüße
von
Susi
Susi69 ist offline  
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Alt 13.07.2011, 09:23   #4
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Registriert seit: 06.07.2011
Beiträge: 10
Standard

Nun selbst wenn in nächster Zeit das Konto mit einem Zahlungsverbot oder einer Pfändung belastet wird ist dieses kein Problem. Sie müssen nur die gesetzlich vorgegebenen Zeiten einhalten. Das Geld welches aus Sozialleistungen stammt ist 14 Tage geschützt. Geld aus Arbeitseinkommen oder Versicherungsleistungen werden durch die Bank nach 14 Tagen an die oder den Gläubiger ausgekehrt. Also wenn Pfändung da ist umwandeln in ein P-Konto.
VerbraucherzentraleSaar ist offline  
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Alt 13.07.2011, 17:21   #5
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Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
Standard

Zitat:
Zitat von VerbraucherzentraleSaar Beitrag anzeigen
Wenn Pfändung da ist umwandeln in ein P-Konto.
Richtig - aber schon rechtzeitig eine diesbezügliche Bescheinigung einholen, damit es dann bei der angefragten Bank in einem Rutsch über die Bühne gehen kann.
stephan1 ist offline  
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Alt 23.07.2011, 00:16   #6
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Registriert seit: 11.06.2011
Beiträge: 4
Standard Bescheinigung ?

Hallo stephan1,
danke für den Tip
aber was für eine Bescheinigung meinst du ?
Susi69 ist offline  
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Alt 23.07.2011, 09:00   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo,

hier soll wahrscheinlich de Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrags gemeint sein. Aber ob die überhaupt gebraucht wird wissen wir aber nicht.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 23.07.2011, 12:14   #8
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
Standard

Hallo,

zum Thema P-Konto:
.................................

Link gelöscht, weil kommerzielle Werbung hier nicht gestattet ist.
Sachgerechte Informationen ohne evtl. dubiose Angebote findet man hier:
Forum Schuldnerberatung

Gruss Michaela
stephan1 ist offline  
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Alt 23.07.2011, 13:40   #9
ars
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 89
Standard Pfändungsschutzkonto

Hallo,
das Zweikontenmodell ist gut und wirksam. Ich habe damit bei vielen Betreuten gute Erfahrungen gemacht.
Zu beachten ist, dass immer nur ein Konto, in der Regel das Hauptkonto, als Pfändungsschutzkonto eingerichtet werden kann. Das zweite Konto ist nicht geschützt und bleibt pfändbar.
Gruss
Arno
ars ist offline  
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Alt 23.07.2011, 16:30   #10
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

@ ars

Moin,
mit dem P Konto und einem weiteren kannst Du Glück haben, oder es geht wie bei den Klienten meiner Kollegin während der Kankheitsvertetung dann schief.
So stand ich dar und die Kientin war nicht begeistert, als ich ihr sagte dass es nicht zu ändern sei, dass ihr Konto dicht und leer ist und meine Kollegin erst in 3 Tagen wieder am Start ist.

Viele Grüße!
gonzo ist offline  
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Stichworte
pfändungsschutzkonto, schulden, vermögensangelegenheiten, vermögensorge


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