Dies ist ein Beitrag zum Thema Möchte mit Kollegin ( ebenfalls betreut) zusammen ziehen im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
bin angehender Restaurantfachmann, seit 2007 unter betreuung ich wohne aber alleine. Seit 2009 kenne ich eine junge Frau ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 03.08.2010
Beiträge: 10
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Hallo zusammen,
bin angehender Restaurantfachmann, seit 2007 unter betreuung ich wohne aber alleine. Seit 2009 kenne ich eine junge Frau mit der ich mich mittlerweile sehr gut verstehe. Nun haben wir sit letzten Sommer den wunsch zusammen zu ziehen, weil wir echt super miteinander auskommen. Mein Betreuer weis davon ruht sich aber auf de ausrede aus das die Frau grade unter umständen steht wo soetwas unmöäglich macht ( Sie ist wegn alkohol in der Klinik seit frühjahr 2009 aber trinkt nichts mehr). Mich regt es nur auf , das mein betreuer mit dem satz kommt ( den hat er am donnerstag beim Jobcenter Stockach gebracht davor hies es immer er habe ihre betreuerin nicht erreicht das man mal ein gesprächstermin machen könnte um das zu besprechen) bis heute keinerlei gesprächstermin vereinbart hat. Was kann man da machen um das mal zu beschleunigen? ich habe mittlerqeile von dem Mädel schriftlich das sie gerne mit mir zusammen wohnen wollen würde. Soll ich beschwerde einlegen und das schriftstück mit einreichen? ich finde halt mindestens besprechen könnte man das mal. Weil wenn sie aus büxt ist sie fast immer bei mir un d würde am liebsten hier bleiben. Sie ist 21 und ich fast 21 wie gesagt alkohol trinkt sie keinen mehr. Könnt ihr mir vllt helfen wie ich vorgehen soll? |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Avarice,
welche Aufgabenkreise hat Deine Betreuerin und welche die Betreuerin Deiner Freundin? Es steht wenig in Deinem Beitrag warum ihr beide betreut seid. Bei einem Alkoholiker kann eine Betreuung z.B. bestehen, nicht weil er trinkt sondern weil durch den Alkohol Folgekrankheiten entstanden sind. Deine Freundin lebt in einer Klinik, wahrscheinlich in einer soziotherapeutischen Einrichtung. Gleichzeitig schreibst Du auch vom ausbüxen- das hört sich nicht unbedingt vielversprechend bzw. sehr vernünftig an. Deine Freundin sollte am besten erst mal alleine in ihrer Einrichtung klären wie der Auszugsgedanke dort gesehen wird und was von deren Seite aus dafür und/oder dagegen spricht. Gruss Michaela |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 03.08.2010
Beiträge: 10
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Ja, sie ist halt ab und zu abgehauen wenn sie es dort nichtmehr ausgehalten hat, und ich habe sie dann 2-3 tage bei mir schlafen lassen,
Die Klinik weis nichts davon, sie traut dennen nicht und will das über die betreuer abklären lassen. Mein betreuer ist für Konto ect verantwortlich, bei ihr ist es glaube ich auch so ( sie hat kein konto) also geldüberwachung und vertrags sachen. Die Klinik hatte mich auch mal angezeigt und behauptet ich hätte ihr alkohol gegeben was aber nicht gestimmt hat undwogegen ich wiederspruch eingelegen habe dem auch stattgegeben wurde. Trotzdem will sie nicht das jeman in der Klinim weis, dass wir kontakt haben. Mann muss dazu sagen das sie diese Klinik massi in das Privat leben der patienten einmischt. |
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#4 |
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Avarice,
also wenn das was werden soll mit dem zusammenziehen und Ratschlägen dazu dann müsste man schon mehr wissen, z.B. genaueres über die Aufgabenkreise- sagte ich aber schon. Das hört sich alles zu unbestimmt und unsicher an um Dir weiterhelfen zu können. Eine Einrichtung "aussen vor" zu lassen wird auf keinen Fall gehen. Es gibt Gründe warum jemand dort ist- sowas geschieht nicht einfach nur versehentlich- und Entscheidungen über die weitere Zukunft sollten von allen Beteiligten getragen werden können. Das eine Einrichtung7klinik sich massiv in das Leben der dort lebenden einmischt gehört zu deren Aufgaben, auch das macht niemand aus Jux und Dollerei. Gruss Michaela |
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#5 |
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Forums-Geselle
Registriert seit: 14.11.2010
Ort: Nürnberg...
Beiträge: 84
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Wäre denn dieser Sachverhalt strafbar gewesen? Sie ist doch zu diesem Zeitpunkt mindestens 18 gewesen und mir ist nicht bekannt, was daran strafbar wäre an eine volljährige Frau Alkohol zu verschenken.
__________________
Es kann Nacht sein in neuhamsterdam...
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#6 | |
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Registriert seit: 19.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Zitat:
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 03.08.2010
Beiträge: 10
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Das mit betreuter WG währe auch noch eine möglichkeit
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#8 |
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Einsteiger
Registriert seit: 15.08.2011
Beiträge: 21
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Mach Deinem Betreuer klar, daß Du auf Gespräche bestehst, Dich schon erkundigst wie Dein Wunsch auch ohne ihn umgesetzt werden kann. Ob Du mehr als Gespräche erreichen kannst hängt primär vom Gesundheitszustand der Frau ab, es hat Gründe warum sie nicht in einer eigenen Wohnung wohnt, auch wenn Du nicht eingeschränkt wärst wäre es vielleicht nicht möglich mit ihr zusammen zu leben weil sie dafür einfach zu krank ist. Die Verantwortung für einen schwer kranken Menschen zu übernehmen solltest Du nicht unterschätzen, das kann weit mehr Kraft kosten als Du hast.
bye Myri |
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