Dies ist ein Beitrag zum Thema 2-4 Jahre in ein stationäres Wohnheim - bei Ablehnung droht mir 2 jährige Unterbringu im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
gestern hat sich meine Betreuerin mit mir ein "stat. Wohnheim" ca. 60 km von meinem "Lebensmittelpunkt" entfernt angeschaut. Dort ...
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02.08.2011, 20:31 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 09.12.2010
Ort: Stuttgart
Beiträge: 19
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2-4 Jahre in ein stationäres Wohnheim - bei Ablehnung droht mir 2 jährige Unterbringu
Hallo,
gestern hat sich meine Betreuerin mit mir ein "stat. Wohnheim" ca. 60 km von meinem "Lebensmittelpunkt" entfernt angeschaut. Dort ist z.Zt. ein Appartment frei. Die möchten/sowie auch meine Betreuerin dass ich mich bis morgen, 03.08. entscheide.?????? Die Dauer hierfür soll min. 1 Jahr, besser jedoch 2 Jahre mit weiterführendem Betreuten Wohnen gehen; also Dauer nicht genau definiert. Nun schiebe ich Panik, das wenn ich ablehne, meine Betreuerin nun doch, wie bereits mehrfach angedroht; einen Antrag auf 2-jährige Unterbringung stellt. Kann mir jemand einen Tip geben? Danke!
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liebe Grüße Anke |
02.08.2011, 20:55 | #2 | |
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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Zitat:
Im übrigen wird der "Endtermin" 3.8.2011 sowieso verstreichen. Vermutlich stammt besagter "Endtermin" gar nicht vom Heim, sondern von der Betreuerin. Liebe Grüsse |
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02.08.2011, 21:04 | #3 |
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,600
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Hallo Anke
Wenn Deine Betreuerin dir das Angebot macht darüber nachzudenken, ob du in die eine Einrichtung gehen willst (ich vermute eine offene Einrichtung), in der dir eine Menge Angebote mit weiterführendem BW und so weiter gemacht werden, dann hat sie Dich recht gerne. Zumindest gibt sie sich einige Mühe für Dich. Eine geschlossene Unterbringung für mehrere Jahre kann sie nur genehmigt bekommen, wenn wirklich schwerwiegende Gründe vorliegen. Sie wird dies nicht beantragen, wenn die Gründe nicht vorliegen! Da mußt Du Dich selber auch fragen, was Du mit Dir selber tun willst - und wie Du die nächsten Jahre leben willst. Und welche Chance auf was für ein Leben Du Dir selber geben willst. Du kannst es drehen und wenden, wie Du willst: Es bleibt Deine Entscheidung. Es wäre die Entscheidung der Betreuerin, wenn Sie dich nicht fragen würde. Also: Du bist am Zug Viel Glück wünscht Imre
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02.08.2011, 21:13 | #4 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo Anke,
um Dir wirklich raten zu können müsste man mehr wissen. Ich wil versuchen Dir das an einem Beispiel zu erklären: ich habe einen Betreuten wo von ärztlicher Seite aus klar festgestellt wurde, der Verbleib in einer eigenen Wohnung sei krankheitsbedingt völlig unmöglich und nicht verantwortbar. Es gab im Gespräch zwei Möglichkeiten, entweder die freiwillige Aufnahme in eine Soziotherapie (das ist ein offenes Wohnheim mit festen Regeln) oder aber ein ärztliches Attest um einen Unterbringungsbeschluss erwirken zu können. Der Betreute würde nach Einschätzung aller Beteiligten alleine in einer Wohnung elend zugrunde gehen. Verstehst Du was ich Dir damit sagen will? Ich kann Dir nur dringend raten mit deiner Betreuerin zu versuchen Deine Ängste hinsichtlich der Entscheidung zu besprechen und dann weiterzusehen. Nur Mut, das geht Gruss Michaela PS: Und lasse Dich auf keinen Fall von den völlig absurden Ideen von Stephan1 beeinflussen, damit kämst Du in Teufels Küche. Lösungen die Dir weiterhelfen sind das nicht, sondern ganz im Gegenteil.....
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02.08.2011, 21:19 | #5 |
Einsteiger
Registriert seit: 27.04.2011
Beiträge: 19
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Es ist ein Mords-Papierkrieg, wenn man solch eine Maßnahme finanziert bekommen will (ich vermute jetzt einfach mal, dass Du das Geld nicht selbst hast, um für so eine Dauer das selbst zu schultern). Bezahlt wird das von einer Behörde auch nur, wenn triftige Gründe vorliegen.
Das zeigt eigentlich, dass deine Betreuerin bereit ist, sich einige Mühe dafür zu machen, dass Du richtig untergebracht bist. Immerhin ist sie ja auch mit Dir dort hingefahren und weiß, dass da einige Stunden Schreibarbeit und Telefonate auf sie zukommen, inkl. aller damit verbundenen Benachrichtigungen und Ummeldung, wenn Du tatsächlich umziehst. Manchmal ist es auch besser, den "Lebensmittelpunkt" zu wechseln und einen Neuanfang zu machen...aber das musst Du selbst beurteilen. Der zeitliche Zwang kann schon auch von Seiten der Einrichtung bestehen: wenn es eine gute Einrichtung ist, dann kann der nächste "Interessent" schon in der Warteschleife stehen. |
02.08.2011, 21:23 | #6 | |||
Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
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Hallo Stephan1
Zitat:
Zitat:
Ach ja, er fragt ganz sicher auch nicht die Betreuerin nach ihren Beweggründen, oder? Sicher??? Zitat:
Also Stephan: Ich schreibe es nicht gerne, aber wenn sich Anke daran hält, dann sind Deine Tipps die Garantie dafür, dass zwischen Anke und ihrer Betreuerin ein ganz mieser Stress beginnt, bei dem es nur eine Verliererin geben kann. Und dass wird Anke sein. Ich gehe mal davon aus, dass Du das eigentlich nicht willst, oder? MfG Imre
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02.08.2011, 21:31 | #7 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
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Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Eher OT
Zitat:
einerseits für das Komplment welches Du den (Berufs)Betreuern damit entgegen bringst. Andererseits- so ist halt der Job, und ich denke für alle hier wäre solches Handeln, nämlich zum Besten unserer Kunden selbstverständlich. Gruss Michaela
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02.08.2011, 23:39 | #8 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo Anke,
vorab die Frage, wie /wo (Wohnform) lebst Du denn zur Zeit ? Was passiert , wenn Du den Platz im Heim nicht nimmst, im realen Leben und wenn ein Unterbringungsbeschluss nicht ergehen wird. Michaela beschreibt nen aktuellen Fall, wo die Alternative ihrer Ansicht nach nur zwischen Umzug in "Heim", oder geschlossene Unterbringung gibt, wohl wegen Selbstgefährdung. Ich habe gerade bei einem Betreuten die Situation, daß er alleine zuhause nicht mehr aus dem Bett in den Rollstuhl und aufs Klo kommt - und retour ... Alternative : entweder ins Pflegeheim, wo er einer Pflegekraft klingeln kann , wenn er Hilfe bei der Mobilität braucht . Mag er nicht , weil er dann weniger Geld zum Rauchen hat. Also gehts nach dem Krankenhausaufenthalt nach Hause. Dort dann die spannende Frage , wieviel Geld von der Pflegekasse und vom Landratsamt kommt ? Reichts für 1 mal Windeln, pardon Einlagen, wechseln, oder vielleicht doch zweimal? An Antrag auf geschlossene Unterbringung denk ich erst, wenn er pro Nacht einmal aus dem Bett kugelt . schöne Grüße fwu |
03.08.2011, 04:35 | #9 |
Gesperrt
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Beiträge: 438
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Hallo Anke,
der Betreuer von meinem Sohn Bernhard ist ähnlich wie in deinem Fall vorgegangen. Der Betreuer hat einen U-Beschluss gegen Bernhard nach § 1906 Abs. 1 beantragt. Das Betreuungsgericht hat diesem Antrag des Betreuers in 2. Instanz nicht stattgegeben. Zusätzlich hat das Betreuungsgericht Sohn Bernhard schriftlich mitgeteilt, dass er frei in seinen Entscheidungen ist. Ich persönlich freue mich für Bernhard. Der Betreuer ist unzufrieden - das liegt aber in der Natur der Sache. Liebe Grüsse |
03.08.2011, 08:00 | #10 |
Held der Arbeit
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Na, ob das grundsätzlich so sein muss kann ich mir jetzt mal nicht vorstellen!
Eher kann ich mir vorstellen, dass es - wenn von einer zweijährigen (!!!) Unterbringung gesprochen wird - auch sehr gute Gründe für einen solchen Antrag geben wird...sollte dies nicht der Fall sein, müsste jeder Betreuer, der einen solchen Antrag stellt, davon ausgehen, dass er bei Gericht zukünftig nicht mehr wirklich ernst genommen wird. Vielleicht sollte man die Versuche des Betreuers, diese Unterbringung trotz gewisser Risiken umgehen zu können, einfach mal als äußerst positive und engagierte Arbeit ansehen! Lieben Gruß, Thorsten
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