Dies ist ein Beitrag zum Thema Wie GEZ-Schulden vor Heimeintritt behandeln? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Als ich die Betreuung übernahm, hatte mein Vater ca. 600€ GEZ-Schulden, die aufgrund häufig versäumter Befreiungen (ALG 2) aufgelaufen waren.
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10.08.2011, 16:13 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.08.2011
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 5
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Wie GEZ-Schulden vor Heimeintritt behandeln?
Als ich die Betreuung übernahm, hatte mein Vater ca. 600€ GEZ-Schulden, die aufgrund häufig versäumter Befreiungen (ALG 2) aufgelaufen waren.
Die Zwangsvollstreckung konnte ich durch Zahlungen in Höhe von bisher 166,93€ abwenden. Obwohl ich die Situation (Schwerpflegefall, baldiger Heimeinzug) geschildert habe, besteht die GEZ auf die übrigen 350€. Wie soll ich mich nun verhalten? Die GEZ über die Uneinbringlichkeit informieren? Ignorieren? Kann dann noch irgendwas passieren? Sein Hausrat ist wertlos und auf dem Konto sind nur 500€. |
10.08.2011, 16:25 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Zitat:
wenn die Restsumme in die Vollstreckung geht wäre das Geld auf dem Konto weg. Die laufende Befreiung hast du ja wohl beantragt, du kannst halt nur die persönliche Situation eindringlich schildern und darauf hinweisen das er lediglich Sozialhilfe bezieht, die bisherigen Befreiungsanträge krankheitsbedingt nicht gestellt wurden und die Forderung uneinbringbar ist. Gruß, Andreas
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10.08.2011, 16:40 | #3 |
Berufsbetreuer
Registriert seit: 11.05.2009
Beiträge: 647
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Hallo,
lege das Geld auf einem P-Konto sicher an und lass einfach vollstrecken. Wo nichts ist, kann auch nichts geholt werden. Gruß Heiner |
10.08.2011, 16:47 | #4 |
Gast
Beiträge: n/a
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Man kann einen Antrag auf Niederschlagung stellen.
Das akzeptiert die GEZ, wenn eine öffentliche Schuldnerberatungsstelle bescheinigt, daß die Forderung uneinbringlich ist. Das heißt, daß die Schulden zwar noch da sind, aber nicht mehr in den fälligen Forderungen der GEZ auftauchen. Gelegentlich überprüfen sie dann, ob nicht doch was zu holen ist. Angeblich darf die GEZ nicht auf Gebührenforderungen rechtskräftig verzichten, weil "die Rechtsgrundlage fehlt". |
10.08.2011, 20:24 | #5 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Leider leider gabr die bisherige Zahlung der GEZ wohl Anlass zur Hoffnung.
In der regel lässt die GEz sich auch auf ausführliche Briefe mit Schilderungen von...... ein und bucht die Forderung aus. Eine Bestätigung einer Schuldnerberatungstelle habe ich noch nie gebraucht. Grundsätzlich, und um die Forderung nicht noch weiter in die Höhe zu treiben verweise ich auf die Schadensminderungspflicht- superfreundlich natürlich. Ein OVG hatte mir gesagt, dass da eh jetzt nicht mehr viel passieren wird da sich nächstes Jahr das ganze System ändern wird. Gruss Michaela
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13.08.2011, 14:22 | #6 |
Gesperrt
Registriert seit: 09.08.2011
Ort: Schleswig-Holstein
Beiträge: 5
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@agw: Du sagst, das Geld wäre bei einer Pfändung weg.
Gibt es denn keine Pfändungsgrenze in diesem Fall? Zumindest gegenüber dem Sozialamt gibt es ja ein Schonvermögen von ~2500€ Hm ok, dann werde ich die Situation mal darlegen, um Niederschlagung bitten und gucken, was zurückkommt. Danke |
13.08.2011, 14:43 | #7 |
Gast
Beiträge: n/a
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13.08.2011, 17:26 | #8 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Das geht gar nicht. Auf einem P Konto wäre es nicht geschützt da es sich nicht um laufende Sozialleistungen handelt. Und auch diese würden auf dem P Konto im 2. Monat an den Gläubiger ausgekehrt. @seneca, am besten ist es, das Geld zu nehmen, auf dem Heimbarbetragskonto einzuzahlen und das Konto zu schliessen. Gruss Michaela
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