Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Trotz Vorsorgevollmacht nur Probleme

Dies ist ein Beitrag zum Thema Trotz Vorsorgevollmacht nur Probleme im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ich bin neu in diesem Forum und brauch dringen euren Rat. Vor einigen Jahren, als meine Schwiegereltern noch rüstig ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Suchen Heutige Beiträge Alle Foren als gelesen markieren
Alt 10.08.2011, 20:34   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 13.05.2011
Beiträge: 1
Standard Trotz Vorsorgevollmacht nur Probleme

Hallo
ich bin neu in diesem Forum und brauch dringen euren Rat.
Vor einigen Jahren, als meine Schwiegereltern noch rüstig und geistig fit waren, haben wird das vom Justizministerium herausgegebene Formular für eine Vorsorgevollmacht durchgesprochen. Darin bestimmten meine Schwiegereltern meine Frau (Tochter) und mich als Bevollmächtigte. Leider haben wir aufgrund unserer Unerfahrenheit einige Fehler gemacht.
1. Ausstellungsdatum fehlt
2. Vorsorgevollmacht des Schwiegervaters wurde durch uns als Bevollmächtigte nicht gegengezeichnet (Übersehen)
3. notarielle Beglaubigung wurde nicht vorgenommen
4. Bankvollmacht wurde nicht bzw. auf deren Formulare erstellt
Im Glauben für den Fall der Fälle gerüstet zu sein wurden die Vollmachten abgeheftet.

Nun ist leider der Ernstfall eingetreten und wir haben nur Probleme mit den Vorsorgevollmachten. Lt. Amtsgericht/Betreuungsstelle sind die Vorsorgevollmachten gültig, diese werden jedoch nicht überall anerkannt (Bank, Bezirksklinikum).

Wir überlegen tatsächlich die Vorsorgevollmacht abzulehnen und im gleichen Zuge die amtliche Betreuung zu beantragen.

Da meine beiden Schwiegereltern im Pflegeheim untergebracht werden mussten, ist die finanzielle Situation natürlich problematisch, aber für die nächsten Jahre gesichert. Uns ärgert nur die Steine, die uns ständig in den Weg gelegt werden, indem immer auf der fehlenden amtlichen Betreuung rumdiskutiert wird.

Gibt es die Möglichkeit, dass das Amtsgericht/Betreuungsstelle nachträglich die Vorsorgevollmacht als gültig/ungültig erklärt?

Grüße
alfi
alfi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.08.2011, 20:43   #2
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
Standard

Hallo Alfi,

"Wir überlegen tatsächlich die Vorsorgevollmacht abzulehnen und im gleichen Zuge die amtliche Betreuung zu beantragen..."

Wieso eine a m t l i c h e Betreuung ? Es gibt doch die Möglichkeit, dass Du als Ehrenamtlicher Betreuer zur Verfügung stelen könntest, oder ? Wenn Du diese Betreuung machen möchtest und Deine Schwiegereltern dies natürlich wünschen.

Ehrenamtliche Betreuungen sollen sowieso vorgezogen werden, denn das ist für den Steuerzahler billiger und für den Betreuten oft leichter. Wenn es Schwierigkeiten gibt, dann sollte man sich auch nicht scheuen, einen Berufsbetreuer zu beantragen.

Also, wenn Deine Schwiergereltern es wollen, und Du auch, dass Du als Ehrenamtl. Betreuer fungierst, dann beantrage dies beim Amtsgericht. Laß Dich von Deiner Betreuungsbehörde informieren !

Wenn Du ehrenamtlicher Betreuer bist, mit den entsprechenden Aufgabenkreisen, dann sind die "Vorsorge-Vollmachten" sowieso hinfällig.

Viel Glück

Ruediger99
Ruediger99 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2011, 11:07   #3
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

Hallo Alfi,

wenn eine gültige Vollmacht vorliegt, kann gar keine Betreuung eingerichtet werden.

Wenn das AG die Vollmacht anerkennt, ist das doch okay.

Auch ich hatte eine Vollmacht, vom AG habe ich ein Urteil "Es wird keine Betreuung eingerichtet, da eine vollgültige Vollmacht vorliegt.

Dieses Urteil habe ich immer mit eingereicht und dadurch weniger Probleme bekommen. Und wenn trotzdem ein Amt die Vollmacht nicht anerkannt hat, habe ich selbstbewusst auf die Tatsache der gültigen Vollmacht hingewiesen. Das half.

Lasst Euch also nicht bange machen. Macht Euch schlau. Wenn Deine Schwiegereltern die Vollmacht erstellt haben, möchten Sie auch, dass Ihr sie ausübt.

Viel Glück
Lisa
Lisa ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2011, 11:55   #4
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Zitat:
Zitat von Lisa Beitrag anzeigen
Auch ich hatte eine Vollmacht, vom AG habe ich ein Urteil "Es wird keine Betreuung eingerichtet, da eine vollgültige Vollmacht vorliegt.
Das ist ja eben die Frage. Liegt eine vollgültige Vollmacht vor oder nicht und offenbar gibt es ja berechtigte Zweifel.

Ich denke, bei der ganzen Sache gehts darum, die Eltern unkompliziert zu vertreten und sich nicht schon um die Anerkenntnis der Vertretungsmacht die Nerven mit Bürohengsten und sonstigen Technokraten aufzureiben.

Ich würde hier tatsächlich auch die ehrenamtliche Betreuung beantrage. Ich glaube nicht, dass es da bei Gericht Probleme geben wird, wenn man die Sachlage schildert.

Gr. R
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2011, 12:30   #5
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard Vorsorgevollmacht

hallo beisammen,


daß es mit einer Vorsorgevollmacht, die nicht notariell beglaubigt ist, Problem bei der Bank gibt , ist nachvollziehbar. Üblicherweise muß eine Bankvollmacht in Gegenwart eines Bankangestellten vom Kontoinhaber unterzeichnet werden. Wenn es also ergänzend zur privatschriftlichen Vorsorgevollmacht keine Bankvollmacht gibt, ist der Bevollmächtigte gegenüber der Bank nicht vertretungsberechtigt.

(steht auch in den Hinweisen zu diversen Vollmachtsentwürfen)

Da es nicht sein kann, daß niemand mehr über die Konten des Vollmachtgebers verfügen kann, ist die Bestellung eines Betreuers durch das Betreuungssgericht für den Wirkungskreis "Vertreten gegenüber Banken" erforderlich.

Am Ende der Vollmachtsentwürfe findet sich dann auch die "Betreuungsverfügung" , daß gewünscht ist, daß der Vollmachtgeber zum Betreuer eingesetzt wird, wenn die Vollmacht nicht ausreicht.

( Gilt im übrigen auch, bei Grundstücksverkäufen ohne notarielle
Vorsorgvollmacht)



schöne Grüße


fwu
fwu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2011, 21:16   #6
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin Alfi

Laß dich nicht entmutigen und geh' zum Gericht, stelle einen Antrag auf Betreuung und schildere die bisherige Situation mit der Vollmacht.
Seit dem letzten BtÄndG sind die Vorsorgevollmachten nicht nur gestärkt, sondern auch Anforderungen an sie gestellt worden.
Z.B. ist eine Vorsorgevollmacht nur gültig, wenn sie beglaubigt ist - das ist bei Eurer nicht der Fall. Wenn es auch um Immobilien geht, reicht noch nicht einmal eine beglaubigte Vollmacht, sie muss von einem Notar gemacht werden. (Grüße an fwu, der hat auch schon darauf hingewiesen).

Notfalls könnt ihr das Gericht auch darauf hinweisen, dass ihr Euch nicht mehr in der Lage seht, die (schwieger-)eltern im Rahmen der Vorsorgevollmacht vertreten zu können.
Normalerweise sollte da das Gericht ein Einsehen haben.

Viel Glück

wünscht

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 11.08.2011, 23:55   #7
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

Hallo Imre,


wo ist bitte geregelt, daß jede Vorsorgevollmacht generell beglaubigt sein muß ??

Mir ist nur die Möglichkeit bekannt, die Unterschrift unter einer Vorsorgevollmacht bei der Betreuungsbehörde beglaubigen zu lassen .


schöne Grüße


fwu
fwu ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2011, 10:48   #8
Angehörige mit Vorsorgevollmacht
 
Registriert seit: 12.11.2008
Beiträge: 327
Standard

okay - die Frage besteht, ob die Vollmacht korrekt ist.

Aber unsere Vollmacht war weder beglaubigt, noch bei einem Notar oder im Betreuungsgericht hinterlegt.

Damals habe ich einfach aus dem Internet einen Vordruck heruntergezogen und diesen dann mit meinem Vater ausgefüllt. Nach heutigen Maßstäben (und meinen Erkenntnissen) sicher keine optimale Vorlage.

Als es dann zu einer Anhörung kam - das Krankenhaus hatte eine Betreuung angeregt - hat der Richter mit meinem Vater gesprochen. Mit Vorlage dieser Vollmacht hat der Richter eben beschlossen "das keine Betreuung eingerichtet wird, da eine gültige Vollmacht vorliegt".

Noch am Jahresanfang hat mein Kollege ebenfalls eine Vollmachtsvorlage heruntergeladen und mit seinem Opa ausgefüllt. Auch diese wurde anerkannt.

Wie dies jetzt Alfi aussieht, kann ich natürlich nicht beurteilen. Damals wurde mir eine Rechtspflegerin zugeordnet. Vielleicht kann Alfi sich dort mal schlaumachen?

Uns wurde vom Gericht die folgende Seite empfohlen:

BMJ - Bürger - Betreuungsrecht / Patientenverfügung / Vorsorgevollmacht

Dort kann man sich Verfügungen runterladen.

Liebe Grüße
Lisa
Lisa ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2011, 14:25   #9
Admin/Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von Imre Holocher
 
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 8,590
Standard

Moin fwu

Wenn ich mich recht erinnere, wurde im letzten BtÄndG vom 1.9.2009 was dazu gesagt. Deshalb wurde u.a. auch den Betreuungsbehörden die Kompetenz verliehen für Vollmachten Beglaubigungen zu erteilen.
Wo das jetzt genau steht weiß ich aber auch nicht. Gäbe eine längere Suche.

MfG

Imre
__________________
Fehler sind dazu da, um sie zu machen
und daraus zu lernen.
Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen.
Imre Holocher ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 12.08.2011, 14:39   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo,

also grundsätzlich ist die Vollmacht formfrei.
Siehe auch hier: Vorsorgevollmacht ? Betreuungsrecht-Lexikon
Es wird lediglich dazu geraten sie beglaubigen zu lassen damit sie eine größere Akzeptanz erfährt.
Sonst kann es halt zu lästigen Problemen kommen wie der Threadstarter sie schildert.

Zitat:
Deshalb wurde u.a. auch den Betreuungsbehörden die Kompetenz verliehen für Vollmachten Beglaubigungen zu erteilen.
Da haben die Betreuungsstellen es nur als Auftrag mit dazu bekommen wenn es gewünscht wird. Ein Muss ist die Beglaubigung aber eben nicht.


Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
vollmacht, vorsorgevollmacht

Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Ansicht

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:40 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39