Dies ist ein Beitrag zum Thema Als Dritter in Betreuungssache eingreifen? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an alle hier,
in einer für mich ziemlich verfahrenen Situation suche ich um Rat. Der etwas unübliche Sachverhalt:
Ich ...
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15.08.2011, 23:01 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.09.2009
Ort: Freiberg / Sachsen
Beiträge: 19
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Als Dritter in Betreuungssache eingreifen?
Hallo an alle hier,
in einer für mich ziemlich verfahrenen Situation suche ich um Rat. Der etwas unübliche Sachverhalt: Ich bin Vorsitzender eines Vereines der über ein Grundstück verfügt, in dem 2 Wohnungen vermietet sind. In einer Wohnung wohnt ein älteres Ehepaar, das unter Betreuung steht. Er (90), geistig voll da, aber körperlich leider an der Grenze. Sie (88), von Demenz geplagt, aber körperlich noch recht gut. Beide haben uns als Verein noch vor Jahren eifrig geholfen und unterstützt! Als Betreuerin ist wohl ihre Nichte eingesetzt, die sich aller 3 Monate mal kurz sehen lässt. Kommunikation mit ihr ist recht kompliziert, wird nunmehr auch durch auflegen des Telefones von ihrer Seite beendet. Die Wohnung der beiden älteren Herrschaften vermüllt zusehens, ebenso der dazu gehörige Hausflur. Aus ihrer Wohnung dringt ein modriger, zuweilen auch stinkender Geruch. Ihr Hund - auch Altersschwach - pinkelt mehr und mehr in den Hausflur. Sie im Demenzschub lässt gelegentlich die zur medizinischen Versorgung notwendigen Mitarbeiter der DIAKONIE nicht rein, erkennt unsere Vereinsleute nicht, beschimpft sie als Hausierer u.s.w. Ihre Kohlen für den Ofen holen wir seit Jahren hoch, machen den Hausflur für sie sauber, gehen für sie einkaufen, pflegen ihren Garten, helfen wo wir können und wenn wir dürfen. Aber es ist nicht schön ihren Garten zu pflegen um sich dann anzuhören "Die haben meine Rosen geklaut" obwohl keine Rosen im Garten stehen..... Aber das ist Demenz, das wissen wir. Aber der gesundheitliche Zustand beider wird nicht besser, die Demenzschübe werden deutlich härter. Wir als Verein leiden unter dem Vermüllungen des Hausflures, den Geruchswolken aus der Wohnung und auch psychisch durch das Zusehen beim langsamen Untergang der Beiden. Wie oben schon geschrieben, beide haben uns jahrelang unterstützt, gehören irgendwie auch dazu. Nunmehr ein Jahr lang versuchen wir mit der zuständigen Betreuerin einen Konsens zu finden, was aber nicht gelingt. Anfangs schwindelte sie uns eine "alsbaldige Unterbringung" im betreuten Wohnen vor, dann einen freiwilligen Umzug in's Pflegeheim. Passiert ist nichts, sie leugnet alles ab, kommt vierteljährlich kurz vorbei und befindet alles für "völlig in Ordnung". Jetzt redet sie nicht mehr mit uns, lässt uns abtreten. Wir haben weder ein Aktenzeichen der Betreuungssache, noch wissen wir ob die Betreuerin tatsächlich mit der Betreuung beauftragt ist. Wir können aber über die DIAKONIE nachweisen, dass deren Schwestern nunmehr 16 Mal nicht eingelassen wurden. Meine Fragen: - Was können wir als Dritte - aber Mitleidende - tun um das abzuändern? - Gibt es eine Art Antrag an das Betreuungsgericht sich alles vor Ort selbst anzusehen? - Können wir von aussen überhaupt etwas bewirken? Der nächste Winter kommt bestimmt, eine Demenzkranke mit Ofenfeuerung ist da schon ein Risiko, genau wie abgewiesenen Schwestern der DIAKONIE. Unsere Sorgen um die Beiden werden nicht gerade weniger. Eine Kündigung des Mietvertrages von unserer Seite wollen wir aber auch nicht aussprechen, schon weil beide so viel für uns getan haben. Vielleicht kann ja irgendwer trotz des komlizierten Sachverhaltes qualifiziert helfen?
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15.08.2011, 23:44 | #2 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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hallo Luzifer 61 ,
(netter nickname ) als Außenstehende ( Grundstückseigentümer ) könnt Ihr beim Betreuungsgericht keinen Antrag stellen. Allerdings 1. gilt in Betreuungssachen der Amtsermittlungsgrundsatz und 2. übt das Betreuungsgericht die Aufsicht über die Betreuer aus, der sich 3. um das Wohl des Betreuten zu kümmern hat. Zuständig ist "Euer" örtlich zuständiges Amtsgericht , Abteilung für Betreuungsachen, Angabe der Namen und Anschrift der Betreuten müssten ausreichen. (AKtenzeichen nicht erforderlich !) Euer Interesse an Eurem Grundstück/Haus hat das Betreuungs-gericht nicht zu interessieren. Relevant ist alleine die Versorgung der Betreuten . Hier braucht das Gericht Fakten, um zu überprüfen, ob die Betreuerin ihren Pflichten nicht nachkommt , zu bestimmten Vorgehensweisen angehalten oder gar entlassen werden muß. Vielleicht sind ja Eure Mieter frohe Heiden und mögen einfach keine Diakonissen ? schwefelige Grüße fwu |
16.08.2011, 10:13 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.09.2009
Ort: Freiberg / Sachsen
Beiträge: 19
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Guten Morgen fwu,
naja, mit Heidentum wird das wohl nichts zu tun haben...., dafür ist das Thema leider auch zu Ernst. Dennoch hast du schon geholfen, ein Anschreiben an das zuständige AG hatte ich mir auch vorgestellt. Jetzt hast du mir die notwendigen Rechtsgrundlagen mitgeteilt, was mir die Sache erleichtert. Herzlichen Dank! Also werden wir von den "Diakonissen" mal den "Abweisungsbericht" einholen (die führen ja Buch über ihre Hausbesuche) und zusammen mit den Foto's an den Betreuungsrichter senden. Ich denke eine saubere terminliche Auflistung unter Beigabe der jeweiligen Foto's sollte zumindest die notorische "istjagarnichtwahr Aussage" der Betreuerin ein wenig untergraben. Die Diakonissen sind übrigens auch für eine Unterbringung im Pflegeheim, schon wegen seinem gebrechlichen Zustand. Aber mehr als empfehlen können die leider auch nicht, obwohl die täglich die Lage am besten einschätzen können. Danke.
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26.08.2011, 17:36 | #4 |
Einsteiger
Registriert seit: 21.09.2009
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Beiträge: 19
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Manchmal kommt es anders als man denkt......
Der heutige Vorsprachetermin beim zuständigen Betreuungsgericht erbrachte, dass für beide Herrschaften kein Betreuungsblatt vorliegt, der Fall überhaupt nicht bekannt ist! Der anwesende Richter war völlig von der Rolle als er erfuhr was da läuft! Wir sollen alles nochmal schriftlich nachreichen und eine "Betreuungsanregung" formulieren. Ganz besonderen Wert legt er auf die Gesprächsprotokolle mit der "angeblichen Betreuerin". Die "angebliche Betreuerin" wird jetzt ernsthafte Probleme bekommen - für die hochbetagten Leutchen wird hoffentlich eine schnelle Hilfe gefunden!!!
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26.08.2011, 22:41 | #5 |
Admin/Berufsbetreuer
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Moin Luzifer
Schön, dass sich da was tut. Wäre Dein letzter Beitrag noch nicht erschienen, dann hätte ich Dir empfohlen, Deinem Nicknamen alle Ehre anzutun und: bei Gericht eine Betreuung anzuregen. In dem Fall, dass die Nichte tatsächlich Betreuerin gewesen wäre, hätte sie auch mit reichlich Schwierigkeiten zu rechnen... MfG Imre
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