Dies ist ein Beitrag zum Thema Wofür ein Verfahrenspfleger im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an Alle,
habe heute vom AG Post bekommen. Der Verfahrenspfleger, der vom AG eingesetzt wurde, genehmigt die notarielle Urkunde ...
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03.09.2011, 11:31 | #11 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 22
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Dauerergänzungsbetreuung
Hallo an Alle,
habe heute vom AG Post bekommen. Der Verfahrenspfleger, der vom AG eingesetzt wurde, genehmigt die notarielle Urkunde meinen Sohn am Kauf eines Anteils für ein Haus ,dass wir zusammen bauen. Jedoch weist der Verfahrenspfleger darauf hin,dass bei dieser Regelung der Eigentumsverhältnisse die Anordnung einer Dauerergänzungsbetreuung wahrscheinlich nicht zu umgehen ist,da im Bezug zu dem Eigentumserwerb bzw.aller damit zu treffenden Entscheidungen der Betreuer nach §1795 BGB von der Vertretung des Betroffenen ausgeschlossen ist. Wie kann ich dies verstehen? Soll ich als Betreuer gänzlich abgesetzt werden ?Oder wie läuft eine Dauerergänzungsbetreuung? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar. LG Liebelle |
03.09.2011, 11:35 | #12 |
Einsteiger
Registriert seit: 15.08.2011
Beiträge: 21
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Du wirst im Bezug zu dem Eigentumserwerb bzw.aller damit zu treffenden Entscheidungen abgesetzt. Alles was nicht mit dem Eigentumserwerb zu tun hat bleibt Dir erhalten.
bye Myri |
04.09.2011, 20:48 | #13 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 92
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Hallo Liebelle,
das mit dem Ergänzungsbetreuer ist schon ok, da Du keinen Vertrag zwischen Dir, und Dir als Betreuer Deines Sohnes abschließen darfst. Was in dem Zusammenhang das „Dauer“ vor Ergänzungsbetreuer bedeutet, könnten Dir ja vielleicht die Experten hier erklären, denn irgendwann sollte die Finanzierung etc. (unter etc. könnte ich mir so einiges vorstellen …. das könnte u.U. bis zur Nachlassregelung gehen) ja mal abgeschlossen sein. In Anbetracht der Summe, die beim Bau eines Hauses so anfällt, würde ich mich als „Haupt“betreuer auch rechtlich beraten lassen (selbstverständlich nicht von dem Dauerzusatzbetreuer). Die zusätzlichen Ausgaben für diese andere Meinung könnten sich übrigens auch positiv für Deinen Sohn auswirken, obwohl Du rechtlich gesehen quasi einen Anwalt gegen Deinen Sohn ansetzt, da der Dauerzusatzbetreuer ja rechtlich gesehen im Auftrag Deines Sohnes handelt. Mir wird gerade schwindlig … Gruß Ralf |
05.09.2011, 08:31 | #14 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 22
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Dauerergänzungsbetreuer
Hallo Ralf,
vielen Dank für Deine Antwort. Es klingt in der Tat etwas merkwürdig Dauer-Ergänzungsbetreuer. Wofür eigentlich auf Dauer ? Der Vertrag ist für unseren Sohn absulut im Sinne des Betroffenen. Er ist doch schließlich mein Sohn und wer wenn nicht die Eltern wollen sein Bestes. Viele Grüße Liebelle |
05.09.2011, 09:44 | #15 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
da es sich bei dieser Frage um eine Einzelfallentscheidung bei einem sehr komplexen Thema handelt, bei dem hier auch nicht alle Infos bekannt sind, wirst du in unserem Forum sicherlich keine zuverlässige Antwort erhalten können. Es wäre sicherlich sinnvoll dieses Thema mit dem zuständigen Rechtspfleger zu besprechen, bislang ist ein Dauer-Ergänzungsbetreuer ja nur vom Ergänzungsbetreuer angedacht. Der Rechtspfleger wird dir auch auseinandersetzen können warum dies in deinem Fall notwendig ist. Gruß, Andreas
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05.09.2011, 15:24 | #16 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 22
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Hallo Andreas,
erst einmal danke. das Anraten auf einen Dauer- Ergänzungsbetreuer kommt vom Verfahrenspfleger ,nicht vom Ergänzungsbetreuer. Der Rechtspfleger hat geschrieben,ich soll eine geeignete Person vorschlagen. Aber was ich nicht verstehe,wir bauen doch ein Neues Haus und ich wüßte nicht wofür wir in nächster Zeit einen Ergänzungsbetreuer benötigten . Die finanziellen Dinge sind alle genehmigt und auch für den Betroffenen abgesichert. Wofür dann also einen Dauer -Ergänzungsbetreuer? Bei Bedarf kann doch ein Ergänzungsbetreuer eingesetzt werden. Müßte da nicht auch mein Sohn befragt werden,ob er dies wünscht ? Alles manchmal sehr merkwürdig und irreführend. VG Liebelle |
05.09.2011, 16:25 | #17 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,808
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Zitat:
wenn ihr gemeinsam Hauseigentümer seid dann fallen natürlich jährlich auch laufende Kosten für das Haus an die unter den Eigentümern aufgeteilt werden müssen.Mit dem Hauskauf ist es ja dabei noch lange nicht getan.Es sind ja später Verbrauchsabgaben, Grundsteuer,Versicherungen, usw. zu leisten. Ihr habt euch da sicherlich kein leichtes Finanzierungsmodell ausgesucht. Und nochmals, für Einzelfragen zu eurem Fall solltest du dich direkt an den Rechtspfleger wenden. Dieser kann dir erklären warum er es für notwendig hält weil ihm alle relevanten Informationen vorliegen. Gruß, Andreas
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05.09.2011, 16:29 | #18 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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Hallo Liebelle,
nachdem Dein Sohn am Kauf des Grundstücks beteiligt ist , wird er Miteigentümer es entsteht somit eine Bruchteilsgemeinschaft aus den Eigentümern , in der Du Dich nicht selbst als Betreuerin des Sohns vertreten kannst. Gibt ja immer wieder gelegentlich Fragen , die durch die Entscheidungen der Miteigentümer geregelt werden müssen. Möglicherweise soll/ muß irgendeine Verwaltungsregelung für das gesamte Grundstück mit Gebäude getroffen werden. Dies ist auch wieder eine Vereinbarung zwischen den Eigentümern. Wie groß der Bedarf für einen Ergänzungsbetreuer dann noch ist, wenn das Haus fertig und alles rechtlich und organisatorisch geklärt ist , läßt sich jetzt nur schwerlich vorhersehen. Das Recht der Bruchteilsgemeinschaft bestimmt sich im übrigen nach den Pargaphen 741 ff Bürgerliches Gesetzbuch Der Ergänzungsbetreuer muß im übrigen ja kein Berufsbetreuer sein, es kann ja auch jemand aus der Verwandtschaft sein , wobei aber § 1795 BGB zu beachten ist (damit es nicht wieder zum verbotenen Insichgeschäft kommt.) schöne Grüße fwu |
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