Dies ist ein Beitrag zum Thema Wofür ein Verfahrenspfleger im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo an Euch alle,
kann mir bitte mal einer erklären, was ein Verfahrenspfleger in einem Insichgeschäft macht , wenn schon ...
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29.08.2011, 11:12 | #1 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 22
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Wofür ein Verfahrenspfleger
Hallo an Euch alle,
kann mir bitte mal einer erklären, was ein Verfahrenspfleger in einem Insichgeschäft macht , wenn schon ein Ergänzungsbetreuer anstelle des Betreuers eingesezt wurden ist. Folgende Angelegenheit (Stichpunktartig : Mein Sohn steht unter Betreuung . Ich der Vater, bin der Betreuer. Wir bauen gemeinsam ein Haus. Er beteiligt sich mit einem Drittel daran. Notarentwurf ging ans BG danach sollten wir den Vertrag abschließen Notarvertrag wurde von mir , von dem Ergänzungsbetreuer und vom Notar unterschrieben und an das BG zurückgeschickt. Nun hat mir das BG mitgeteilt,dass dies über einen Verfahrenspfleger noch geht. Was tut dieser. Ich weiß soviel,dass er die Interessen und Rechte meines Sohnes vertritt.Aber dafür ist doch schon der Ergänzungsbetreuer anstelle von mir eingesetzt wurden. Wie lange dauert so ein Verfahren in etwa und was klärt der Verfahrenspfleger noch ab ? Es wäre nett , wenn mich mal einer informiert. Vielen Dank im Voraus. VG Liebelle |
29.08.2011, 11:24 | #2 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo Liebelle,
der Ergänzungsbetreuer wurde ja bestellt da du aus rechtlichen Gründen am Vertragsabschluss gehindert bist. Der Verfahrenspfleger vertritt die Rechte des Betreuten, da dieser sich wohl nicht mehr selber äußern kann. Wie lange das Verfahren dauert kann die hier sicher niemand sagen, das ist eher von den persönlichen Umständen abhängig. Aber stell dich darauf ein das die Genehmigung des Gerichtes auch erst noch rechtskräftig werden muss. Gruß, Andreas
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29.08.2011, 12:09 | #3 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 22
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Wofür ein verfahrenspfleger
Hallo Andreas,
erstmal herzlichen Dank für die Auskünfte. Mein Sohn kann sich sehr gut zu der Angelegenheit äußern. Er íst es ,der den Stein zum rollen gebracht hat, zu bauen. Meine Frau und ich haben seinen Wunsch nachgegeben eine Immobilie zu bauen bei der heutigen Wirtschaftlage ,keine schlechte Anlage. Ist der Verfahrenspfleger den generell üblich noch zusätzlich einzusetzen?Und was macht er generell in diesen Verfahren ? Befragt er meinen Sohn noch einmal oder klärt er auf ? Müssen wir ihn kontaktieren oder setzt er sich mit mir in Verbindung? Ist mir bisher nicht geläufig. Nochmals Danke |
29.08.2011, 15:38 | #4 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo Liebelle,
zu den generellen Aufgaben des Verfahrenspflegers kannst du z.B. hier:Verfahrenspfleger ? Betreuungsrecht-Lexikon nachlesen. Warum in eurem Fall ein Verfahrenspfleger eingesetzt werden soll müsstest du dich mal mit dem Rechtspfleger kurzschließen. Gruß, Andreas
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29.08.2011, 15:47 | #5 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 92
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Hallo Liebelle,
da wir einen ähnlichen Fall hatten habe ich mal in den alten Unterlagen gekramt. Mein Sohn hatte damals auch einen Zusatzbetreuer und einen Verfahrenspfleger. Beide waren selbstverständlich Rechtsanwälte. Der Verfahrenspfleger arbeitete mehr im Hintergrund. Warum er nötig war weiß ich auch nicht. Den Zusatzbetreuer musste mein Sohn bezahlen. Beim Verfahrenspfleger weiß ich es nicht mehr genau. Es ist gut möglich, dass Du den Zusatzbetreuer mal an § 1901 BGB erinnern musst. Gerade Rechtsanwälte (ist der Zusatzbetreuer einer?) haben oft Probleme mit der Sichtweise anderer (in dem Fall der Deines Sohnes). Auch vergessen Anwälte schon mal, dass sie einen Vertrag innerhalb einer funktionierenden Familie abschließen sollen, und nicht zwischen zwei verfeindeten Parteien. Also aufpassen! Gruß Ralf |
29.08.2011, 16:21 | #6 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
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Verfahrenspfleger
Hallo Libelle,
Verfahrenspfleger ist n u r für die Interessen des Betreuten da ! Er wird Dir vermutlich keinerlei Infos geben, sich vielleicht nicht einmal bei Dir melden, denn er ist n i c h t f ü r die Familie da. Und ein Hausbau .... stellt sicherlich einen großen Streitwert dar und schon sind wir wieder in der Diskussion, warum ein RA als BB und wer zahlt die Kosten ? (Vermutlich Dein Sohn, sprich Ihr, die Familie). Einen 276seitenlangen Überblick kannst Du Dir verschaffen, wenn Du: BT-Drs. 11 4528 bei google aufrufst oder FamfG googlen oder hier im Forum auf die Rubrik "Literatur ...." gehst. Dort kannst Du abendelang Dich in diese Betreuer-Rechts-materie einlesen Viel Glück wünscht Dir Ruediger |
29.08.2011, 16:36 | #7 |
Einsteiger
Registriert seit: 05.10.2010
Beiträge: 22
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Hallo Ralf,
vielen Dank für die Tipps. Wielange hat bei Euch das Verfahren gedauert? (ca. ) Ja das stimmt ,man muß sich in vielen Dingen in vorab kundig machen ,sonst spielen die RA mit einem JoJo. Gruß |
29.08.2011, 17:25 | #8 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
wenn dein Sohn sich selber so gut äußern frage ich mich warum er die entsprechenden Verträge nicht selber abschließen kann. Gibt es Einschränkungen in der Geschäftsfähigkeit? Gruß, Andreas
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29.08.2011, 21:12 | #9 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
also anstatt sich hier ständig in kruden Verschwörungstheorien zu ergehen wäre es sinnvoll sich einfach mal an die gestzlichen Grundlagen zu halten. Die Vergütung ist im §277 FamFG geregelt. Es wird nicht nach Streitwert abgerechnet sondern nach Stundenaufwand. Ob ein Anwalt zum Verfahrenspfleger bestellt wird ist die Entscheidung des Rechtspflegers. Er kann genausogut eine Person aus einer anderen Berufsgruppe nehmen wenn er es für notwendig hält. Gruß, Andreas
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29.08.2011, 23:07 | #10 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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....und die Voraussetzungen, unter denen ein Verfahrenspfleger bestellt werden muß, sind auch im FamFG geregelt und die Vergütung beträgt 33,50 €/Stunde. (siehe Rechtspflegerforum unter "Vergütung Verfahrenspfleger"
fwu |
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