Dies ist ein Beitrag zum Thema Mit Zwang in einer betreuten Wohneinrichtung? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
wohnheim geht es...
also mal zu den angeblichen erkrankungen die ich haben soll
borderline
unreife persönlichkeitsstörung
gemischte persönlichkeitsstörung
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#11 |
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Gast
Beiträge: n/a
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wohnheim geht es...
also mal zu den angeblichen erkrankungen die ich haben soll borderline unreife persönlichkeitsstörung gemischte persönlichkeitsstörung depressionen die betreuerin meinte gestern das sie zum wohle meiner person es nicht mehr verantworten kann das ich so lebe wie ich jetzt lebe und das ich halt da hin soll. hab im internet auch noch gelesen das bei bereich der wohnungsangelegenheiten sie durchaus mich in einen heim stecken könnte. aber das würde ihr nix bringen wenn ich da abhauen würde. gehen wir mal von aus ich würde da hin gehen und dort abhauen werd ich dann per polizei gesucht? |
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#12 |
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Gast
Beiträge: n/a
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außerdem hat sich das jugendamt eingeschaltet obwohl ich seid 6 monaten 18 bin was hat das jugendamt mit einer 18 jährigen am hut?
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#13 |
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Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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Geh bitte zu einem Psychater deines Vertrauens und bespreche mit diesem einen "Entwicklungsplan". Gib dann diesen Entwicklungsplan deiner Betreuerin. Damit ist dann die Sache vom Tisch. Mehr möchte die Betreuerin doch nicht.
Ein Irrer wird aus der geschlossenen Anstalt entlassen. Auf die Frage, wie es ihm jetzt geht antwortet dieser: "Gestern war ich noch Napoleon, heute bin ich ein Nichts!" Geschlossene Anstalten machen doch überhaupt keinen Sinn. Keiner darf raus und keiner will rein. |
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#14 | |||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Zitat:
Aaaaaber und ansonsten: ich hab Dir jetzt zwei Mal schon Links gesetzt wo Du was grundsätzliches zu Deinen Fragen nachlesen könntest. Warum machst Du das nicht? Im Detail können wir hier dann gerne weiterschreiben und überlegen. Ich verstehe, das du vielleicht Panik schiebst aber ich erinnere mich auch aus früheren Beiträgen von Dir, dass die Situation nicht brandneu ist. Mit "Kopf- Verlier- Aktionen " rettet man nie etwas. und zu Deinem Problem gibts einfach keine simplen Ja/Nein Antworten. Zitat:
Zitat:
Es geht ja auch nicht darum, dass der Aufenthalt in einer Einrichtung Deiner Betreuerin was bringt, wie Du schreibst, sie ist ja wohl gesund und am Arbeiten. Es geht bei der Vorstellung wohl eher darum, dass es Dir besser gehen soll und sie keine anderen Möglichkeiten dafür sieht. Ich denke immer noch, es ist jetzt an Dir über mögliche andere Lösungen nachzudenken und das zu besprechen. Gruss Michaela |
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#15 |
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Gast
Beiträge: n/a
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hi michaela,
dabke für deine antworten aber ich blick da in den texten nicht durch z.b wegen freien willen und so. die betreuerin meint ich wäre nicht einsichtig heisst das dann ich hab da kein freien willen? wegen dem jugendamt da aber diese hilfe ist ja keine pflicht oder? und ich möchte da nicht in die einrichtung ich finde es ne unverschämtheit warum die da einfach ein aufnahmetermin macht wer unterschreibt eigentlich den heimvertrag ich oder die betreuerin??? wie läuft denn eine aufnahme in son heim ab ? also machen die tests oder so behalten die die krankenkarte und den personalausweis ? muss man sich da abmelden wenn man weg geht? |
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#16 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo lesbedu,
Zitat:
Du warst doch diejenige die meinte, sie habe ihre Krankheit nur gespielt und alle Ärzte erfolgreich getäuscht? Ich denke, dann sollte es Dir auch möglich sein jetzt zu versuchen zu verstehen was zu Deinem Thema im Betreuungsrechtlexikon steht. Es geht kaum einfacher zu erklären obwohl es natürlich ein schwieriges Thema ist. Manche Menschen sind so krank, dass sie selbst nicht merken wenn sie sich schaden und sie können dann auch nicht mehr richtig beurteilen was gut für sie ist. Das heisst dann sie haben keinen freien Willen mehr. Zitat:
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, beide können unterschreiben oder auch nur die Betreurin. Bei letzterem und den dazugehörigen Aufgabenkreises ist das ausreichend. Ich glaube allerdings der Zug ist schon abgefahren wenn da bereits eine Kostenzusage vorliegt. Ganz ehrlich, das muss dann schon einiges mehr pasiert sein als Du hier schreibst denn solche Zusagen werden nicht mal einfach so erteilt. Es scheint also eher um die Frage zu gehen: freiwillig oder mit Beschluss. Gruss Michaela |
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#17 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ganz ehrlich komm mir echt vor wie 17 ! bin ich schon 18 und hab jetzt eine möchtegern mutter (betreuerin)
... Warum ist sie für mich verantwortlich? Ich bin ein freier Mensch und kann doch machen was ich will ![]() Ja die Kostenzusage ging wohl nur weil es noch ein Gutachten von dem Neurologen gab in dem er mitteilte das eine solche Einrichtung das geeigneteste für mich wäre... Ich lebe außerdem bei meinen Eltern ! Und ich verstehe den doofen Staat nicht weshalb der da soviel Geld einfach so ausgeben will nur für dieses Heim da... Und noch was.... Lebe jetzt in duisburg und da wo ich hin soll ist ca 30 km entfernt! Kann es nicht sein das dass die betreuerin nur macht damit sie ruhe vor mir hat? Was heißt das Zug ist abgefahren? Hört sich so an als ob ich doch da hin muss? Nach meinen Recherchen im Inet hab ich nur gelesen das es nur beschlüsse gibt für eine geschlossene einrichtung dieses aber ist eine offene was würde die betreuerin denn machen wenn ich gar nicht erst mit zum termin komme? die kann mich schlecht mit der polizei ab holen lassen |
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#18 |
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Gast
Beiträge: n/a
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du sag mal was laberste hier?
was fürn selbstmord?? hab ich davon was erwähnt? nein! also! sonnenstich? |
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#19 | ||
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Gesperrt
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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Hallo lesbedu,
das Ganze;: was wäre wenn`? bringt uns, vor allem Dich jetzt nicht weiter. Die grundsätzlichen Dinge zu Deinem "Fall" sorry, mir fällt kein anderes Wort ein, habe ich Dir gesagt. Wenn ich deine Betreuerin wäre dann wüsste ich was ich mache aber ich bins nicht und kenne auch nicht die näheren Umstände. Ich höre bei Dir eine gewisse Tendenz zur grundsätzlichen Verweigerung und auch zu kleinen Machtspielchen raus. Kann auch sein dass ich mich da irre, aber wenn das stimmen würde wäre das schlecht. Zitat:
Zitat:
Ausserdem müssten dann alle weiteren beteiligten, Neurologe, gericht usw. auch ihre Ruhe vor Dir haben wollen. Der Gedanke scheint also nicht besonders sinnvoll. Gruss Michaela Gruss Michaela |
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#20 |
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Gast
Beiträge: n/a
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ja hast ja recht ....
aber ich habe einfach angst davor verstehst du das nicht? will einfach nicht behandelt werden wie son kind bin erwachsen genug!wenn ich da hin kommen würde bzw gehe dann wäre das doch mit vielen dingen verbunden abmeldung ummeldung arbeitsamt umeldung in andere stadt und und und ... ich fühl mich selber nicht krank oder so! mir gehts gut so wie es ist.... |
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