Dies ist ein Beitrag zum Thema HILFE Betreuung in gefahr!!!! im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
meine utter hatte letztes Jahr ein schweren Schlaganfall und ist jetzt in einem Pflegeheim untergebracht. Damals habe ich die ...
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19.07.2006, 20:06 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Deutschland
Beiträge: 17
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HILFE Betreuung in gefahr!!!!
Hallo,
meine utter hatte letztes Jahr ein schweren Schlaganfall und ist jetzt in einem Pflegeheim untergebracht. Damals habe ich die betreuung beantragt und der Lebensgefährte schoß quer. Trotzdem erhielt ich die Betreuung. Heute erhalte ich eine Schreiben vom Amtsgericht, wo der Lebensgefährte wieder die Betreuung beschießt. Jetzt hat meine Mutter angeblich die Aussage gegeben, das ich mit der Situation überfordert wäre und das ich den Urlaub, den sie diese Tage mit ihm macht, nicht erlaubt hätte und auf drängen erst ja gesagt hätte. Das stimmt auch nicht. Zudem hat er schon mehrfach mich beschuldigt, das ich lügen würde. Sogar wegen eines Kabels! Schwachsinn. Zumindest soll ich jetzt eine Stellungnahme abgeben. Wie kann ich das am besten formulieren? Kann ich irgendwie rechtlich gegen den Mann vorgehen, damit diese Situation endlich ein Ende aht? Gruß Mac :x |
25.07.2006, 14:09 | #2 |
Gast
Beiträge: n/a
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klare Formulierungen
Hallo Mac,
hast du inzwischen schon die Stellungnahme geschrieben? Ich denke, du kannst einfach die Situation schildern, wie sie sich für dich darstellt. Du berichtest über den gesundheitlichen Zustand deiner Mutter, ihre Lebensweise, die finanzielle Situation, über euer Verhältnis zueinander und die Beziehung deiner Mutter zum Lebensgefährten, natürlich auch über deine Befürchtungen wegen des Lebensgefährten. Schreib alles auf, was dir wichtig erscheint. An eine bestimmte Form mußt du dich nicht halten. Es wird schon gut verlaufen! Gruß! Ursula |
25.07.2006, 14:50 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.06.2006
Ort: Deutschland
Beiträge: 17
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Hallo Ursula,
nein, ich habe die Stellungnahme noch nicht geschrieben. habe erst mal nur eine Bestätigung geschrieben, das ich das Schreiben erhalten habe und etwas mehr Zeit brauche, da ich das mit meiner Mutter abklären will. Ich habe von dem Arzt und der logopädin schriftlich, das meine Mutter z.Zt. noch nicht in der Lage ist ihre eigenen Wünsche auszusprechen. zudem habe ich ein gestzes Entwurf gefunden, wo drin steht, wenn sich eine dritte Person einmischt und Einfluss auf das gesagte hat nichtig ist. Kann ich das mit in die Stellungnahme auch hineinschreiben? Gruß Mac |
25.07.2006, 19:06 | #4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,692
|
ohne
Hallo,
es ist ganz natürlich, dass Menschen ihre Meinungen ändern und/oder sich von anderen Beeinflussen lassen. Das ist auch dem Gericht bekannt, aber ich würde auf diese Beeinflussung durch den Bekannten der Mutter auf jeden Fall hinweisen (schriftlich, formlos an das Gericht wenden). Gruss Andreas |
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