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Welche Möglichkeiten???

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Hallo! Ich hab ein großes Anliegen und wäre dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte: Mein Großvater wird bald 90 Jahre ...


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Alt 22.07.2006, 22:20   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.07.2006
Beiträge: 3
Standard Welche Möglichkeiten???

Hallo! Ich hab ein großes Anliegen und wäre dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte:
Mein Großvater wird bald 90 Jahre alt und er wohnt noch immer alleine auf einem alten Bauernhof. Er bekommt 4x die Woche Essen von Caritas und 2x pro Woche kommt eine Haushaltshilfe für 1 Stunde. Angesichts seiner immer schlechter werdenden körperlichen Verfassung (er kann nur noch ganz schlecht laufen, sieht sehr schlecht) ist das natürlich nicht mehr ausreichend. Das große Problem: Er ist viel zu geizig und stur sich mehr Hilfe kommen zu lassen, obwohl er das Geld dazu hätte. Leider wohnen alle Verwandeten ziemlich weit weg, so dass es uns nicht möglich ist täglich nach ihm zu sehen.
Wie kann man ihn dazu bringen mehr Hilfe anzunehmen? Beziehungsweise: Kann man ihn zur Not auch dazu "zwingen" mehr Hilfe in Anspruch zu nehmen? Und wenn ja: Wie? Wäre es möglich einen Betreuer für ihn zu bekommen? Auch wenn er nicht einverstanden ist? Könnte dieser ihm dann dazu bringen, dass er mehr Hilfe in Anspruch nehmen muss? Oder geht so etwas nur über "Entmündigung"?
Maria ist offline  
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Alt 23.07.2006, 17:14   #2
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Hallo,


gegen seinen Willen kann nichts unternommen werden. Entmündigungen gibt es zum Glück nicht mehr. In diesem konkreten Fall sehe ich keine Möglichkeit zu helfen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 23.07.2006, 18:49   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.07.2006
Beiträge: 3
Standard

Danke für die Antwort! Ich hab mir das schon so gedacht...
Wer entscheidet eigentlich darüber ob ein Betreuuer aus der Familie genommen wird oder eine "fremde" Person? Kann zum Beispiel der Sohn verhindern, dass die Tochter diese Aufgabe übernimmt weil er ihr nicht traut?
Maria ist offline  
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Alt 23.07.2006, 20:00   #4
Ehrenamtlicher Betreuer
 
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
Standard ohne

Hallo,

Das Amtsgericht wird fragen, wer als Betreuer in Frage kommt oder wer diese Tätigkeit ausüben möchte.

Sicherlich kann man einfach formlos dem Gericht schreiben, warum man die Schwester für ungeeignet hält. Es kann dann jemand anders bestellt werden, z. B. ein Berufsbetreuer (teuer), ehrenamtlicher Betreuer (günstig) oder eine Person, die der zukünftige Betreute wünscht. Einfach "frei Schnauze" das Anliegen dem Gericht schriftlich mitteilen.

Gruss

Andreas
AndreasLübeck ist offline  
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Alt 24.07.2006, 20:58   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 22.07.2006
Beiträge: 3
Standard

Vielen Dank! Das hat mir wirklich sehr weitergeholfen!
Maria ist offline  
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Stichworte
angehörige, einrichtung der betreuung


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