Dies ist ein Beitrag zum Thema Welche Möglichkeiten??? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo! Ich hab ein großes Anliegen und wäre dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte:
Mein Großvater wird bald 90 Jahre ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
22.07.2006, 22:20 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.07.2006
Beiträge: 3
|
Welche Möglichkeiten???
Hallo! Ich hab ein großes Anliegen und wäre dankbar, wenn mir jemand weiterhelfen könnte:
Mein Großvater wird bald 90 Jahre alt und er wohnt noch immer alleine auf einem alten Bauernhof. Er bekommt 4x die Woche Essen von Caritas und 2x pro Woche kommt eine Haushaltshilfe für 1 Stunde. Angesichts seiner immer schlechter werdenden körperlichen Verfassung (er kann nur noch ganz schlecht laufen, sieht sehr schlecht) ist das natürlich nicht mehr ausreichend. Das große Problem: Er ist viel zu geizig und stur sich mehr Hilfe kommen zu lassen, obwohl er das Geld dazu hätte. Leider wohnen alle Verwandeten ziemlich weit weg, so dass es uns nicht möglich ist täglich nach ihm zu sehen. Wie kann man ihn dazu bringen mehr Hilfe anzunehmen? Beziehungsweise: Kann man ihn zur Not auch dazu "zwingen" mehr Hilfe in Anspruch zu nehmen? Und wenn ja: Wie? Wäre es möglich einen Betreuer für ihn zu bekommen? Auch wenn er nicht einverstanden ist? Könnte dieser ihm dann dazu bringen, dass er mehr Hilfe in Anspruch nehmen muss? Oder geht so etwas nur über "Entmündigung"? |
23.07.2006, 17:14 | #2 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
|
ohne
Hallo,
gegen seinen Willen kann nichts unternommen werden. Entmündigungen gibt es zum Glück nicht mehr. In diesem konkreten Fall sehe ich keine Möglichkeit zu helfen. Gruss Andreas |
23.07.2006, 18:49 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.07.2006
Beiträge: 3
|
Danke für die Antwort! Ich hab mir das schon so gedacht...
Wer entscheidet eigentlich darüber ob ein Betreuuer aus der Familie genommen wird oder eine "fremde" Person? Kann zum Beispiel der Sohn verhindern, dass die Tochter diese Aufgabe übernimmt weil er ihr nicht traut? |
23.07.2006, 20:00 | #4 |
Ehrenamtlicher Betreuer
Registriert seit: 23.02.2004
Ort: im Norden
Beiträge: 1,691
|
ohne
Hallo,
Das Amtsgericht wird fragen, wer als Betreuer in Frage kommt oder wer diese Tätigkeit ausüben möchte. Sicherlich kann man einfach formlos dem Gericht schreiben, warum man die Schwester für ungeeignet hält. Es kann dann jemand anders bestellt werden, z. B. ein Berufsbetreuer (teuer), ehrenamtlicher Betreuer (günstig) oder eine Person, die der zukünftige Betreute wünscht. Einfach "frei Schnauze" das Anliegen dem Gericht schriftlich mitteilen. Gruss Andreas |
24.07.2006, 20:58 | #5 |
Gesperrt
Registriert seit: 22.07.2006
Beiträge: 3
|
Vielen Dank! Das hat mir wirklich sehr weitergeholfen!
|
Lesezeichen |
Stichworte |
angehörige, einrichtung der betreuung |
|
|
Ähnliche Themen |
||||
Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
Beendigung der Betreuung: welche Gründe gelten? | StefLampe | Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 | 1 | 08.01.2008 08:13 |
Welche Befugnisse hat ein Betreuer? | Hyronimus | Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 | 4 | 18.08.2007 21:55 |
Welche Möglichkeiten | Mac | Beiträge zu Rechtsfragen bis 2015 | 5 | 27.07.2006 13:54 |