Dies ist ein Beitrag zum Thema Fahrtkosten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo ich bin neu hier. Ich betreue schon ca. zwei Jahre meine
Schwester die im Seniorenheim Lebt. Es ist alles ...
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03.11.2011, 11:58 | #1 |
Gesperrt
Registriert seit: 27.06.2011
Ort: NRW
Beiträge: 4
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Fahrtkosten
Hallo ich bin neu hier. Ich betreue schon ca. zwei Jahre meine
Schwester die im Seniorenheim Lebt. Es ist alles geregelt und meine Schwester bezieht schon Sozialhilfe, Taschengeld und Kleidergeld. Die Schwester ist schon auf den Rollstuhl angewiesen. Am 19.09.09 verstarb ihr Ehemann und Vater vom Sohn Michael der im Heim bei Bad-Oeynhausen Lebt. Der Michael ist seit der Geburt Geistig und Körperlich Behindert. Ich der Onkel vom Michael besuche ihn Regelmäßig in dem Heim. Jetzt meine Frage wer ersetzt mir die Fahrt- und Verpflegungskosten. Ich der Onkel bin bei den Besuchen ca. 16 Std. unterwegs mit Straba. Bus und DB. sowie auch Taxi. Ich habe mich schon mit dem Sozialamt unterhalten, die lehnen aber die Kostenerstattung ab. Bitte um Info was ich da noch machen kann. Danke. LG. Gb. |
04.11.2011, 07:22 | #2 | |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Zitat:
Guten Morgen Groschenbügel, warum soll dir denn jemand Geld bezahlen wenn du deinen Neffen besuchen fährst???? Wenn du dies tust dann machst du es ja wohl aus eigener Veranlassung. Und damit ist es, wie im richtigen Leben, deine private Angelegenheit. Gruß, Andreas
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04.11.2011, 09:09 | #3 |
Routinier
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
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so ganz ne Privatangelegenheit des Onkels ist es meiner Ansicht nach nicht. Immerhin hat ja der Neffe im Rahmen der Eingliederungshilfe einen Anspruch auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Hierzugehört auch die Unterhaltung verwandtschaftlicher Beziehung. Es wäre mal zu überlegen, ob der Neffe nicht einen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten hätte, um seinen Onkel zu besuchen . Ist ihm das nicht möglich , wäre zu überlegen, ob der Onkel bei seinen besuchen zu unetrstützen ist, soweit er nicht aus eigenen Mittel hierzu in der Lage ist.
fwu |
09.11.2011, 12:19 | #4 |
Forums-Geselle
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 202
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Hallo,
ich sehe das wie fwu, es gibt einen Anspruch auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach SGB 9, dazu gehören bei Heimbewohnern auch die Familienheimfahrten, oder, wenn dem Bewohner eine Reise nicht möglich ist, der Besuch von Angehörigen. Wende dich an den Träger der Kosten der Eingliederungshilfe, § 55 SGB 9 müßte der rechtliche Aufhänger sein. Es gibt örtlich unterschiedliche Verfahren der Erstattung und Festlegungen über die Besuchshäufigkeit, aber 1 x Monat dürfte mE nicht unterschritten werden. Gruß Pino |
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