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Fahrtkosten

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Hallo ich bin neu hier. Ich betreue schon ca. zwei Jahre meine Schwester die im Seniorenheim Lebt. Es ist alles ...


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Alt 03.11.2011, 11:58   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 27.06.2011
Ort: NRW
Beiträge: 4
Standard Fahrtkosten

Hallo ich bin neu hier. Ich betreue schon ca. zwei Jahre meine
Schwester die im Seniorenheim Lebt. Es ist alles geregelt und meine
Schwester bezieht schon Sozialhilfe, Taschengeld und Kleidergeld.
Die Schwester ist schon auf den Rollstuhl angewiesen. Am 19.09.09
verstarb ihr Ehemann und Vater vom Sohn Michael der im Heim bei
Bad-Oeynhausen Lebt. Der Michael ist seit der Geburt Geistig und
Körperlich Behindert. Ich der Onkel vom Michael besuche ihn
Regelmäßig in dem Heim. Jetzt meine Frage wer ersetzt mir die
Fahrt- und Verpflegungskosten. Ich der Onkel bin bei den Besuchen
ca. 16 Std. unterwegs mit Straba. Bus und DB. sowie auch Taxi. Ich
habe mich schon mit dem Sozialamt unterhalten, die lehnen aber die
Kostenerstattung ab. Bitte um Info was ich da noch machen kann.
Danke. LG. Gb.
Groschenbügel ist offline  
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Alt 04.11.2011, 07:22   #2
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Zitat:
Zitat von Groschenbügel Beitrag anzeigen
Ich der Onkel vom Michael besuche ihn
Regelmäßig in dem Heim. Jetzt meine Frage wer ersetzt mir die
Fahrt- und Verpflegungskosten.

Guten Morgen Groschenbügel,

warum soll dir denn jemand Geld bezahlen wenn du deinen Neffen besuchen fährst????
Wenn du dies tust dann machst du es ja wohl aus eigener Veranlassung. Und damit ist es, wie im richtigen Leben, deine private Angelegenheit.


Gruß,
Andreas
__________________
----------------
agw ist offline  
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Alt 04.11.2011, 09:09   #3
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

so ganz ne Privatangelegenheit des Onkels ist es meiner Ansicht nach nicht. Immerhin hat ja der Neffe im Rahmen der Eingliederungshilfe einen Anspruch auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Hierzugehört auch die Unterhaltung verwandtschaftlicher Beziehung. Es wäre mal zu überlegen, ob der Neffe nicht einen Anspruch auf Erstattung der Fahrkosten hätte, um seinen Onkel zu besuchen . Ist ihm das nicht möglich , wäre zu überlegen, ob der Onkel bei seinen besuchen zu unetrstützen ist, soweit er nicht aus eigenen Mittel hierzu in der Lage ist.


fwu
fwu ist offline  
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Alt 09.11.2011, 12:19   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 202
Standard

Hallo,

ich sehe das wie fwu, es gibt einen Anspruch auf Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft nach SGB 9, dazu gehören bei Heimbewohnern auch die Familienheimfahrten, oder, wenn dem Bewohner eine Reise nicht möglich ist, der Besuch von Angehörigen. Wende dich an den Träger der Kosten der Eingliederungshilfe, § 55 SGB 9 müßte der rechtliche Aufhänger sein.
Es gibt örtlich unterschiedliche Verfahren der Erstattung und Festlegungen über die Besuchshäufigkeit, aber 1 x Monat dürfte mE nicht unterschritten werden.

Gruß
Pino
Pino ist offline  
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