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gesetzliche Betreuung

 

Betreuer arbeitet gegen den Betreuten und die Familie

Dies ist ein Beitrag zum Thema Betreuer arbeitet gegen den Betreuten und die Familie im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
möchte hier mal Partei für Juno ergreifen. Er kennt doch den Rudi gar nicht und wenn dieser dann schreibt so ...


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Alt 27.11.2011, 22:17   #21
ehrenamtliche Betreuerin a.D.
 
Registriert seit: 01.09.2010
Ort: Münsterland
Beiträge: 515
Standard Nabend Michaela,

möchte hier mal Partei für Juno ergreifen.
Er kennt doch den Rudi gar nicht und wenn dieser dann schreibt so ein "langatmiges Gelaber", naja???? Es war ja auch sehr lang aber Gelaber hört sich so negativ an. Kann man drüber streiten, ist jedenfalls meine Meinung.


Gruß Doro


Betreuerin mit Herz
Doro ist offline  
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Alt 27.11.2011, 22:37   #22
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Doro,

das ist wirklich sehr nett von Dir Partei für Juno zu ergreifen. Und ja, er kennt den Rudi wirklich ncht persönlich.

Aber... wie viele Berufsbetreuer kennt er?
Hindert Juno das daran zu sagen alle Bb`s sind wahrscheinlich nicht ausgebildet genug, BB kann ja schliesllich jeder Hanswurst werden usw. Ne, beileibe, das hindert ihn daran nicht.

Jemand kann sich mit seiner Meinung in einer persönlchen Angelegenheit nicht durchsetzen. Er fragt deswegen um Rat und ist sauer und macht Rundumschlge weil er in einem Fachforum ebenfalls nicht auf ungeteilte, unkritische Zustimmung stösst?

Hier kann und darf jeder auch seinen momentanen Frust immer loswerden....... aber wenn er dabei diejenigen die er eigentlich fragt absolut grundlos negativ bewertet und abwertet muss er sich nicht wundern wenn es ein Echo gibt.
Betreuer sind nicht klaglos für jeden Frust die Mauer von Jerusalem.
Warum sollten sie auch?

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 28.11.2011, 06:24   #23
Berufsbetreuer / Verfahrenspfleger
 
Benutzerbild von Rudi
 
Registriert seit: 16.03.2010
Beiträge: 1,404
Standard

Zitat:
Zitat von Doro Beitrag anzeigen
Es war ja auch sehr lang aber Gelaber hört sich so negativ an.
So war es auch gemeint.
Zugegeben, es iss n drastischer Ausdruck, aber an irgendeiner Stelle fange ich an Klartext zu sprechen und nicht mehr drumrum zu reden.

Das iss hier n Forum in denen sich Menschen begegnen, die in unterschiedlichen Positionen zu gesetzl. Betreuungen stehen, ihre Meinungen austauschen, Fragen stellen, lernen, diskutieren....

Alles was ich in diesem Thread gelesen habe sind abgeladene Widerstände gg. die Betreuung. Das kann ja auch mal sein. Juno ist mehrfach darauf hingewiesen worden - zu dem was sie überhaupt will. Das wissen wir immer noch nicht.
Wenn dann diesem Kollege auch noch Inkompetenzen vorgeworfen werden, um eigene, co-abhängige Positionen zu behaupten, geht´s mir über die Hutschnur - und über den Sinn dieses Forums. Das ist kein Abladeplatz für etwas, was eigentlich in eine Therapie gehört.

Wer mir wirklich leid tut, ist die Betroffene selbst, deren Bedarf jetzt in einem durch die Angehörigen inszenierten Justizgerangel - hoffentlich nicht - untergehen wird. Letztlich ist IHR damit nicht geholfen. Und um SIE geht es und um nix anderes.

Gr. R.
__________________
"Wenn jeder akzeptiert, was ich tue, mache ich irgendwas falsch!"
Rudi ist offline  
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Alt 28.11.2011, 19:57   #24
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 92
Standard

Nabend zusammen,

vielleicht solltest Du dir mal Gedanken darüber machen, ob Berufsbetreuung wirklich der richtige Beruf (Berufung) für dich ist Rudi. Es ist nun mal so, dass Angehörige eher ihre Gefühle als Paragraphen zum Besten geben, wobei man auch Paragraphen so oder so auslegen kann.
Man darf als Angehöriger schon mal ausrasten, wenn man meint dauernd gegen Windmühlen anzurennen, weil man nicht ernst genommen wird.
Ich kann mich da noch sehr gut an die innige Brieffreundschaft zwischen dem ehemaligen Zusatzbetreuer (Anwalt, Berufsbetreuer und auch Liebling des Gerichts) meines Sohnes und mir erinnern.
Hach … das waren noch Zeiten.
Irgendwann war ich es dann leid, und habe einen Anwalt als Übersetzer von der Paragraphen- in die deutscher Sprache (und umgekehrt) mit der Sache beauftragt.
Das Wunder geschah, und wir konnten uns auf einmal verstehen.
Leider mochte er meinen Sohn und mich danach nicht mehr, was zur Folge hatte, dass wir hinterher sehr gut ohne ihn klar kommen mussten.

Ich drück Juno21 beide Daumen, dass er es im Sinne seiner Mutter schafft, denn die Betreuungsmaschinerie kann auch nichts versprechen …. höchstens behaupten.

Aber mal ne Frage an Juno21.
Warum ist hier immer von einer Heimunterbringung die Rede?
Mag sein, dass ich da was überlesen habe, aber vor dem Heim müsste doch erst mal Rehabilitation -in welcher Form auch immer- stattfinden.

Grüße
Ralf
Ralf-J ist offline  
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Alt 29.11.2011, 11:44   #25
EFB
Stammgast
 
Registriert seit: 17.05.2011
Ort: NRW
Beiträge: 661
Standard

Hallo Ralph, niemand hier im Forum stört sich daran, dass sich Angehörige über Betreuer "auskotzen", ihren Frust und Ärger rauslassen. Widerstände sind häufig der Bestandteil der Arbeit.

Und sicherlich machen auch Betreuer nicht immer alles richtig. Aber nur einen zu kennen, und davon auf alle anderen zu schließen, das hat auch mich beim Lesen, bei allem Verständnis für die Situation, geärgert. Und ich als diplomierte nicht-Küchen- sondern "echte" Psychologin erlebe meine Berufskollegen meistens als fachlich sehr versiert, die nicht einfach "herumdoktern", sondern sich in Themen vertiefen, mit Fachleuten sprechen, Ärzte und Psychiater hinzuziehen.

Und die auch mal eine Betreuung ablehnen, wenn sie sich in dem Thema so gar nicht zu Hause fühlen.

Deinen Ansatz, von daher Rudi die Eignung/Berufung abzusprechen, nur weil er,wie ich auch, keine Lust hat, sich pauschal verunglimpfen zu lassen, halte ich für überzogen.
EFB ist offline  
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Alt 29.11.2011, 16:04   #26
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
Standard Betreuer arbeitet gegen den Betreuten und die Familie

Hallo Juno21,

konntet ihr gegen den Beschluß rechtzeitig Widerspruch erheben ?
Wenn ja - super, denn jetzt steht Euch nur noch der Rechtsweg offen und vor Gericht ist man bekannterweise in Gottes Hand .... erst in der des Amtsgerichtes, dann in der des Landgerichtes und sogar noch eine Instanz höher, die meist das Landgericht versucht zu umschiffen. Risiko - aber so ist das Leben. Wer wagt - gewinnt/verliert aber wenigstens hat er es probiert ...

Zu all dem brauchst Du keinen Rechtsanwalt, sondern kannst Dich selbst durchfieseln .... z. B. hier im Betreuungsforum, da gibt es super Threads, die Dich in die Materie : FamFG einführen. Schaue auch unter Tipps und Literatur hier im Forum nach ! Vor allem die Bundestags-Drucksache - BT-Drs. - hier im Forum verlinkt, wird Dir die Denkweise des Gesetzgebers eröffnen .....

Wenn ihr gegen den Beschluß Widerspruch erhoben habt, dann arbeite an einer Guten Begründung des Widerspruchs und hüte Dich davor, zu schreiben, dass der Berufsbetreuer irgendetwas falsch gemacht habe .... Begründet alle nur Eure Interessen: Wo wohnen, wer wie nah. etc. ... denn der Berufsbetreuer macht seine Arbeit so, wie er sie für richtig hält denn dafür ist er vom Gericht auch bestellt worden.....

WEnn Ihr nicht rechtzeitig Widerspruch erhoben habt ..... dann schreib erneut ins Forum ...... !

Viel Glück wünscht
Ruediger
Ruediger99 ist offline  
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Alt 29.11.2011, 17:38   #27
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard auskotzen?

Betrifft ja nicht nur Familienangehörige:

Es gibt auch die negativen Betreuungen :-(

Beitrag #40 u.a. dort:

Deshalb bezeichnet es Professor Walter
Zimmermann, früherer Vizepräsident des Landgerichts Passau und Kenner des

Betreuungsrechts, als - so wörtlich- „unanständig“, die Angehörigen so
herauszudrängen.

Dr. Martin Probst, Richter am Oberlandesgericht in Schleswig und Buchautor zum
Betreuungsrecht hatte sich als Fachreferent für Familien- und Betreuungsrecht im

schleswig-holsteinischen Justizministerium darum bemüht, die gesetzliche Vertretungdurch die Ehegatten und Angehörigen zu verankern - vergeblich.



__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
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Alt 29.11.2011, 18:47   #28
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 14.08.2011
Beiträge: 92
Standard

Hallo EFB,

ich gebe Dir ja teilweise Recht, denn als akademisch „vorbelasteter“ Betreuter (Angehöriger von Betreuten) hat man selbstverständlich kein Recht auf einen Akademiker als Betreuer.
Was mich an Rudis Beitrag störte, war die Wortwahl „Gelaber“, was nach dem Beitrag von Juno21 aber auch noch verzeihbar wäre, wenn man Angehörige von Betreuten in der Betreuungsmaschinerie nicht grundsätzlich als lästige Laberköppe empfinden würde.
Da labern doch tatsächlich welche über Gefühle, wo es doch ausschließlich um Paragraphen geht.

Nicht nur im Fall von Juno21 entscheiden (versuchen es) Berufsbetreuer, Rechtspfleger und Richter nicht nur über den Kopf der Betreuten hinweg, sondern über den von ganzen Familien.
In der Psychologie ist man übrigens schon seit Jahren so weit, dass bei Problemen in der Familie unter Umständen die ganze Familie aufs Sofa gehört. Man will ja schließlich helfen, und nicht nur seine Ruhe haben.
Im Betreuungsrecht hingegen reißt man einen einfach aus dem gewohnten Umfeld, und glaubt auch noch ernsthaft, dass er dann glücklich wird, oder einfach amtlich verordnet glücklich zu sein hat.

Grüße
Ralf
Ralf-J ist offline  
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Alt 29.11.2011, 20:04   #29
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Dr. Martin Probst, Richter am Oberlandesgericht in Schleswig und Buchautor zum
Betreuungsrecht hatte sich als Fachreferent für Familien- und Betreuungsrecht im

schleswig-holsteinischen Justizministerium darum bemüht, die gesetzliche Vertretungdurch die Ehegatten und Angehörigen zu verankern - vergeblich.
Zum Glück sage ich da nur!

Ich sitze gerade an einem Fall wo die "liebende Familie" Ursache für erhebliche Sprachstörungen bis hin zu einem Selbstmordversuch ist- mit bis jetzt 60 Überstunden für den Bertreuer aus der Not des Klienten heraus.

Die (Ehe)frau läst durch ihren Anwalt mitteilen, dass sie nur notgedrungen die eheliche Gemeinschaft aufkündigt und weiterhin an der Ehe festhält und ihren Ehemann über alles liebt.

Die tatsächlichen Verhältnisse:
der Mann rennt seit September mit einer kleinen Tasche Sommerkleidern aus dem Mai rum. Vor lauter Liebe kann die Ehefrau die Winterkleidung nicht rausgeben, es würde ihr sonst was fehlen..... usw. usw.
Der Mann friert aber wen interessiert das- wo die Liebe doch so gross ist und die Familie so wichtig?

Zitat:
In der Psychologie ist man übrigens schon seit Jahren so weit, dass bei Problemen in der Familie unter Umständen die ganze Familie aufs Sofa gehört.
Betreuung heisst: rechtliche Vertretung und nicht therapeutische Einrichtung.

Wem es übrigens persönlich zu gefährlich erscheint bei "heiligen" Familien genau hinzuschauen- der wird schon seine Gründe dafür haben.

Gruss Michaela
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michaela mohr ist offline  
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Alt 30.11.2011, 14:47   #30
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
Standard Betreuer arbeitet gegen den Betreuten und deren Familie

Hallo Michaela,

bei uns läuft jetzt alles gut: Der BB meines erwachsenen Kindes bekannte meinem Kinde gegenüber: "ich hab Dich lieb". Das ist doch erbaulich, oder ?

Und ca. 3 Wochen später: "ich habe Euch Betreute alle gleich lieb".

Da geht mir das Herz auf und ich weiß mein Kind in guten Händen. Wir erinnern uns : Betreuer gratuliert zum Geburtstag, macht Geschenke und nennt Betreuten mit Kosenamen ...

Ein anderer Betreuter sagt mir freudestrahlend: "Ich darf BB jetzt beim Vornamen nennen !" Jaaaaa, Da darf sich der Betreute wohl aufgehoben fühlen

Beschwerden über BB ? " Nein, die gibt es nicht ... nein, uns ist er nur als kompetenter BB bekannt...."

Und, Michaela, weil BB ja auch nicht zur Zusammenarbeit mit der Familie verpflichtet ist, wird mein Kind zum BETREUTEN, also zum Objekt der staatlichen Liebe und Fürsorge und diese läßt ihm nur so viel Förderung zu teil, wie es seine Kapazitäten erlauben (rate mal wieviel Kapazität frei ist ) und ich lehne mich entspannt zurück, ignoriere die Hilferufe meines Kindes und gebe die Verantwortung an BB ab.
Weihnachten steht vor der Türe, wieso sollte mein Kind bei mir Advent verbringen ? Im Wohnheim ist alles soooo schööön dekoriert und alle haben sich dort ganz doll lieb. Weihnachtsgeschenke gibt es DORT auch: genau die, die sich mein Kind dort von seinem Arbeitsentgelt kaufen darf. Mein Weihnachsgeschenk kann da nicht mithalten.....

Ach ja, § 1901 BGB ..... den Wünschen des Betreuten....
NEIIIN, BB weiß was für seinen Betreuten gut ist, wer denn sonst ?

Frohe Advent-Tage wünscht
Ruediger
Ruediger99 ist offline  
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