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worauf muss ich achten bei "antrag auf eilbetreuung&quo

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gestern habe ich beim amtsgericht einen antrag auf eilbetreuung für meinen 87-jährigen stiefvater gestellt. zu ihm gibt es keine rechtliche ...


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Alt 15.08.2006, 15:04   #1
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Registriert seit: 10.08.2006
Ort: Berlin
Beiträge: 1
Standard worauf muss ich achten bei "antrag auf eilbetreuung&quo

gestern habe ich beim amtsgericht einen antrag auf eilbetreuung für meinen 87-jährigen stiefvater gestellt. zu ihm gibt es keine rechtliche beziehung, da ich nicht adoptiert bin. dieser antrag bezieht sich auf gesundheit, aufenthalt und finanzen. was muss ich alles beachten und ist es sinnvoll, die finanzen selber zu verwalten, nachdem was ich alles so höre und lese??
da er mich körperlich angegriffen hat, gibt es von mir keinen persönlichen kontakt mehr zu ihm. er braucht aber dringend hilfe (wenn er das in seinem dementen zustand auch anders sieht), die ich ihm aber nicht mehr geben kann. er hat auch noch ein auto vor der türe stehen und gefährdet damit nicht nur sich sondern auch andere. ich könnte noch endlos weiter schreiben aber ....., wo kann ich mich in berlin am besten beraten lassen?
der betreuungsverein CURA berät nur ehrenamtl. betreuer.
danke schon jetzt für unterstützende hinweise
schlossfrau ist offline  
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Alt 15.08.2006, 17:28   #2
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

Berlin ist groß, doch gibt es gewiss noch mehr Stellen, wo beraten wird und auch Hilfe angeboten wird. So existiert der Verein Rechtliche Betreuer Deutschland RbD wie auch der Verein der freiberuflichen Betreuer VfB, die reichlich Betreuer haben, die die gewiss die Betreuung übernehmen würden.

Für eine ehrenamtliche Betreuung durch Sie sehe ich doch erhebliche Probleme aufgrund der familiären Nähe oder fehlenden Distanz, jedenfalls aufgrund der wohl negativen Beziehung.

Gleichwohl gibt es die Möglichkeit der Eilentscheidung und vorläufigen Betreuung bis diese durch Gutachten und Anhörung als endgültig angeordnet wird.

Hierbei sind zwei Aspekte zu beachten, nämlich dass Ihr Stiefvater wohl nicht betreut werden will, aber eigentlich betreut werden und vor Schäden für sich und andere bewahrt werden sollte. Hierzu sollte die Gefährdung erheblich und dringlich sein. Allein der Pkw vor der Türe oder gewisse Aggressivität sind nicht unbedingt ausreichend. Ratsam wäre beim behandelnden oder Hausarzt Ihres Stiefvaters ein Attest zu erhalten, der die Dringlichkeit der Betreuung aufgrund der Erkrankung und Beeinträchtigung bestätigt, also sowohl die Erkrankung oder Behinderung als auch die Dringlichkeit. Mit einem solchen Attest haben Sie gute Aussichten, dass auch die Betreuung umgehend angeordnet wird. Die bloße Bestätigung der Erkrankung reicht nicht.

Andererseits erachte ich es für sehr riskant, dass Sie zunächst ehrenamtlich weiterführen. Aufgrund fehlender familiärer Beziehung sind sie auch nicht gesetztlich dazu verpflichtet, aber auch nicht berechtigt, es sei denn, Ihr Stiefvater hätte sie privat bevollmächtigt. Das Mitgefühl, dass doch was passieren und für ihn gesorgt werden muss, kann auch schädlich sein.
In diesem Sinn viel Erfolg
Heinz
 
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