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Möchte Betreuung Dementer Mutter übernehmen wie geht das?

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Hallo, man hat mir vom Krankenhaus aus dringend angeraten einen Betreuer für meine demente Mutter zu bestellen. Ich würde das ...


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Alt 16.08.2006, 09:17   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 2
Standard Möchte Betreuung Dementer Mutter übernehmen wie geht das?

Hallo,
man hat mir vom Krankenhaus aus dringend angeraten einen Betreuer für meine demente Mutter zu bestellen. Ich würde das aber gerne selber übernehmen da sie noch bei mir im Haus wohnt und ich alle Besorgungen schon seit Jahren für sie erledigt hatte. Welche Voraussetzungen muss ich beim Vormundschaftsgericht bringen und wenn ja was wird dort alles verlangt: Kontoauszüge e.t.c? Welche Unterlagen sind dort vorzulegen?

Gruß.
Treubeer ist offline  
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Alt 16.08.2006, 16:22   #2
Heinz
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Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

eben die Situation dem Gericht schildern, dass ihre Mutter bei ihnen lebt und ab wann Sie die Besorgungen für sie erledigen. Empfehlenswert aber nicht unerlässlich sind Auskünfte über ihre Person, die sie aber auch beim persönlichen Gespräch mit dem Richter/der Richterin mitteilen können: wer noch mit im Haushalt lebt (Partner, Kinder), wie die Wohnsituation insgesamt und speziell für ihre Mutter ist, wo also ihr Zimmer ist oder ihr Bett steht, ob Parterre oder Stockwerk, hinsichtlich evtl. Sturzgefahr, oder ob sie unbeobachtet das Haus verlassen kann oder aber nur in Begleitung.

Weitere Informationen über die Vermögenssituation ihrer Mutter wie auch der eigenen sind dem Gericht hilfreich. Eventuell auch über die gesamt familiäre Situation, ob Einzelkind oder mehrere Abkömmlinge, auch im Hinblick eventueller Vertretung, sollten Sie selbst aus beruflichen, gesundheitlichen oder sonstigen Gründen in der Betreuung verhindert sein.

Die gesamtfamiliäre Situation ist auch hinsichtlich evtl. Interessenkonflikts, ob Alleinerbe oder evtl. innerfamiliäre Streitigkeiten von Relevanz und nicht zuletzt ihre Einkommenssituation. Heißt, wer kümmert sich um ihre Mutter, wenn sie vollzeitig berufstätig sind.

Diese und ähnliche Informationen können sie vorab dem Gericht beim Antrag auf Übernahme der Betreuung mitteilen oder aber auch bei der richterlichen Anhörung.

Für die Entscheidung des Gerichts, sie als Betreuer für ihre Mutter zu bestellen entscheidet ihr Alter und körperlich-geistige Konstitution ebenso wie die finanzielle Situation. Wäre z.B. ihre Mutter über 90 und sie um die 70, könnte sein, dass Bedenken bestehen, sie zum Betreuer/zur Betreuerin zu bestellen, oder wenn sie vollzeitig berufstätig oder innerfamiliär bereits stark beansprucht sind.

Heißt also, um dem Gericht die Entscheidung zu erleichtern, Ihnen die Betreuung ihrer Mutter zu übertragen, ist es ratsam, ihm die Informationen mitzuteilen, aus denen zu ersehen ist, dass sie in der Lage sind, auch die Betreuung zum Wohle ihrer Mutter zu führen.

Viel Erfolg.
Heinz
 
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Alt 17.08.2006, 02:51   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 2
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Na dann dürfte einer Betreuung meinerseits dem nichts im Wege stehen denn meine Frau und ich erfüllen alle diese Kriterien um eine Betreuung zu übernehmen. Aber wie lange dauert es in der Regel bis ein richterlicher Beschluss gefasst wird?

Gruß.
Treubeer ist offline  
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Alt 17.08.2006, 08:59   #4
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

es kommt darauf an, ob die Betreuung zunächst einstweilen bei Dringlichkeit angeordnet wird. Das kann dann schon innerhalb einer Woche geschehen. Ist die Situation im Ganzen, als familiär, hinsichtlich der Wohnung oder Unterbringung (Heim) und finanziell nicht so eilig, kann es sich auch schon mal einen Monat und länger hinziehen, bis eine Entscheidung ergeht. Fürs Gericht ist es erleichternd, wenn bereits mit der Antragstellung eine hinreichende ärztliche Stellungnahme eingereicht wird. Das erspart mitunter eine umfangreiche und zeitaufwendige psychologische Begutachtung, ob denn und in welchem Umfang (Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitssorge, Vermögenssorge, Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden, Postangelegenheiten) eine gesetzliche Betreuung wirklich erforderlich ist.

Es ist demnach für eine zügige Bearbeitung ratsam, das Gericht sogleich umfangreich mit bestätigten Informationen zu versorgen.

Viel Erfolg
Heinz
 
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Alt 19.08.2006, 00:49   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 19
Standard

Zitat:
Zitat von Heinz Balzer
Fürs Gericht ist es erleichternd, wenn bereits mit der Antragstellung eine hinreichende ärztliche Stellungnahme eingereicht wird. Das erspart mitunter eine umfangreiche und zeitaufwendige psychologische Begutachtung ...
Hallo Heinz,

meines Wissens ist bei Bestellung einer Betreuung immer ein Gutachten erforderlich. Bei einer Eilbestellung muss laut Zimmermann die Einholung des Gutachtes nachgeholt werden. Auch auf eine Anhörung der Betroffenen durch das Gericht kann nur verzichtet werden, wenn das Gericht der festen Überzeugung ist, das die Betroffene überhaupt keinen Willen mehr kundtun kann.

Ansonsten würde ich dem Fragenden anraten noch den Thread Betreuung - was kommt auf mich zu? zu lesen, wo ich auch zwei Buchtipps gegeben habe.

Grüsse
chancen ist offline  
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angehörige, einrichtung der betreuung

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