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Betreuung - was kommt auf mich zu?

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Hallo, ich werde höchstwahrscheinlich die Betreuung für meinen Stiefopa übernehmen. Dieser ist zur Zeit in Reha, jedoch sind die Chancen ...


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Alt 16.08.2006, 22:10   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 2
Standard Betreuung - was kommt auf mich zu?

Hallo,

ich werde höchstwahrscheinlich die Betreuung für meinen Stiefopa übernehmen.
Dieser ist zur Zeit in Reha, jedoch sind die Chancen auf ausreichende Genesung gering und die Unterbringung in einem Pflegeheim sehr wahrscheinlich.
Die Dame vom Sozialamt ist an mich als einzige Kontaktperson die er noch hat mit der Betreuung herangetreten.
Da ich meinen Stiefopa sehr mag und er sonst niemand mehr hat bin ich generell mit der Übernahme der Betreuung einverstanden.
Nun will ich nur wissen, was auf mich so alles zukommen wird.

Danke
mastercam ist offline  
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Alt 17.08.2006, 08:14   #2
Heinz
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Beiträge: n/a
Standard

Hallo,

ist dein Stiefopa noch in der Lage, eine Vollmacht zu unterschreiben? Kann er noch verstehen, in wie weit er dich mit einer solchen privaten Vollmacht berechtigt, für ihn Sachverhalte (Heimvertrag, Anträge beim Sozialamt, und Krankenkasse u. dgl. ) zu stellen. Wenn dem so ist, kannst du dir bei verschiedensten Institutionen vorgefertigte Vollmachten besorgen.

Dabei ist darauf zu achten, dass diese ausführlich sind (mehrere DinA 4 Seiten) und die Situation deines Opas hinreichend treffen. Es sollte möglichst eine individuelle und authentische Vollmacht von deinem Stiefopa unterschrieben werden. Dann bist du auch ohne Gericht berechtigt, für ihn tätig zu werden, Verträge zu unterzeichnen und auch über sein Konto bei der Bank zu verfügen. Gegenüber dem Geldinstitut hat er dann noch eine gesonderte Unterschrift zu leisten, dass auch du über sein Konto verfügen kannst.

Ist er bereits dement oder kognitiv nicht in der Lage, dieses zu erkennen und dich zu bevollmächtigen, stellst du den Antrag bei der Betreuungsstelle oder gleich beim Vormundschaftsgericht, dass Teil des Amtsgericht ist, die Betreuung für ihn zu übernehmen.

Dort wirst du zum Gespräch geladen oder erklärst vorab ausführlich die Situation deines Opas und auch deiner eigenen und dass du willens und in der Lage bist, die Betreuung für ihn zu übernehmen. Und dann hast du dich wie Eltern um die Belange des Betreuten zu kümmern, vom Schriftverkehr über finanzielle Angelegenheiten, Fragen der Krankenkasse oder der Klinik. In allem und für jeden bist du dann entscheidend. Und auch, wenn dein Opa keine Vollmacht mehr unterschreiben oder verstehen konnte, ist es deine Aufgabe als BetreuerIn die Angelegenheiten und Entscheidungen mit ihm zu besprechen.

Wohl denn, viel Erfolg
Heinz
 
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Alt 18.08.2006, 23:22   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 19
Standard

Hallo,

dein Stiefopa sollte, wenn er noch über seinen freien Willen verfügt (also bei klarem Verstand ist), eine Patientenverfügung ausstellen. Darin kann er festlegen, wie er ärtzlich behandelt werde will. Ferner ist es auch gut, wenn er schriftlich festhält, wie ein Betreuer oder Bevollmächtigter was entscheiden soll.

Mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuung wird eine Stellvertretung eingesetzt, die immer dann handeln muss, wenn der Betroffene nicht mehr selbst entscheiden kann. Der Stellvertreter kann dann auch gegen den "natürlichen Willen" des Betroffenen entscheiden. Gegen eine wirksame Patientenverfügung darf er z.B. aber nicht entscheiden, da diese den freien Willen des Betroffenen ausdrückt. Generell hat ein Bevollmächtigter/Betreuer sein Amt im Sinn des freien Willens des Betroffenen zu führen. D. h. er sollte sich bei jeder Entscheidung fragen, wie der Betreute mit klarem Verstand entschieden hätte, was nicht zwingend eine vernünftige Entscheidung zur Folge haben muss.

Bei Ausstellung einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung empfiehlt es sich, dass ein Arzt dem Vollmachtsgeber/Verfügenden (also dem Stiefopi) bescheinigt, dass er über seinen freien Willen verfügt, also bei klarem Verstand ist und weiss, welche Konsequenzen mit der Bevollmächtigung und der Verfügung verbunden sind.

Bei größeren Vermögen empfiehlt es sich, die Vollmacht durch einen Notar beglaubigen zu lassen. Ferner empfliehlt es sich, dass der Stiefopi die Banken, bei denen er Konten hat, über die Vollmacht informiert. Auch können z.B. andere Verwandte als Kontrollbevollmächtigte tätig werden.

Ein Bevollmächtigter ist weitgehend an das Betreuungsrecht gebunden. Daher kann ich den Kauf zweier günstiger dtv Taschenbücher des Richters Walter Zimmermann empfehlen: "Betreungrecht - Hilfe für Betreute und Betreuer" (7. Auflage) und "Betreuungsrecht von A - Z".

Grüsse
chancen ist offline  
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Alt 31.08.2006, 19:29   #4
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 2
Standard

So, nun bin ich der gesetzliche Betreuer für meinen Stiefopa geworden.
Bis jetzt läuft alles gut und ich habe auch schon eine Menge Dinge erledigt.
Nicht zuletzt dank einer sehr netten und angagierten Mitarbeiterin des Sozialdienstes.
Denoch vermisse ich sowas wie eine Checkliste für ehrenamtliche Betreuer, auf der die wichtigsten und weniger wichtigen Dinge genannt werden, die zu tun sind. Auch die richtige Reihenfolge wäre interessant.
Man muß den Betreuten schon gut kennen um an alles zu denken.
Leider habe ich bis jetzt nichts dergleichen gefunden.

Übrigens Vielen Dank für die Antworten.

Andi
mastercam ist offline  
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Alt 31.08.2006, 20:22   #5
Heinz
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Hallo Andi,

vor Ort gibt es doch bestimmt Betreuungsvereine, ob nun konfessionell von der Diakonie oder Caritas oder konfessionslose. Bei denen kannst du erfragen, wie du die Betreuung führen sollst und dir auch Hilfe holen in für dich ungewohnten Situationen. Hinsichtlich Adresse (wenn nicht im Telefonbuch) aber auch bei komplizierten Rechtsfragen kann dir auch die Betreuungsstelle weiterhelfen. Betreuungsstelle wie auch Betreuungsvereine sind zur Hilfe und Unterstützung von ehrenamtlichen Betreuungen beauftragt.

Besten Gruß
Heinz
 
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Stichworte
betreueraufgaben, betreuungsvollmacht, vollmacht


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