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Rechte der Mutter bei betreuter Erwachsenen?

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Folgende Situation: 18jährige liegt im Krankenhaus und ist zur Zeit nicht ansprechbar. Es gibt eine gesetzlichen Betreuung. Hat ein Elternteil ...


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Alt 21.08.2006, 00:19   #1
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Registriert seit: 21.08.2006
Beiträge: 2
Standard Rechte der Mutter bei betreuter Erwachsenen?

Folgende Situation:
18jährige liegt im Krankenhaus und ist zur Zeit nicht ansprechbar. Es gibt eine gesetzlichen Betreuung.
Hat ein Elternteil (nach jahrelanger Abwesenheit) das Recht, Besuchsverbote auszusprechen, die Auskunft zu beschränken und ähnliches? Anders gefragt: welche Rechte hat dieser Elternteil in diesem konkreten Fall überhaupt?

Ich freue mich auf eure Antworten
Gruß, olive
olive ist offline  
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Alt 21.08.2006, 15:30   #2
Heinz
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Standard

Hallo Olive,

der Sachverhalt ist etwas knapp geschildert. Ich vermute mal, du hast die gesetzliche Betreuung für deine Tochter und der Vater mischt sich nach langer Abwesenheit ein? Ist dem so? Könnte sich ja auch anders verhalten.

Nächste Vermutung, du hast die alleinige Personensorge, also Gesundheit und Aufenthalt, neben weiteren hier nicht bedeutsamen Aufgabengebieten.
Andererseits besteht keine weitere schriftlichen Erklärungen deiner Tochter, ob und wie sie sich den Kontakt zum Vater wünscht oder den Kontakt der Eltern zueinander.

Als Betreuerin deiner Tochter hast du natürlich die Regie. Du kannst mit den genannten Aufgabengebieten auch im Hinblick der möglichen gesundheitlichen Belalstung anderen den Kontakt zur Betreute bzw. zur Tochter untersagen und das Krankenhaus dahingehend anweisen.

Letztlich wird es organisatorisch schwierig, die Tochter vor, von dir nicht gewünschten Kontakten zu bewahren. Erst recht kann nicht ihr Vater ohne eine Legitimation Anweisungen erteilen, höchsten Wünsche äußern. Letztlich entscheidest du, ob diese Erwartungen mit deinen konform gehen oder gegensätzlich sind.

Wie auch im Zusammenhang mit Patientenverfügung bekannt, enden Rechte und auch weitestgehend die Personensorge der Elternschaft mit der Volljährigkeit des Kindes. Die fehlende Selbstbestimmung infolge der Erkrankung oder Behinderung kann nur durch private Vollmacht oder gesetzliche Betreuung ersetzt werden. Andere Personen haben somit kein Recht, Anordnungen zu treffen, die mit dir und/oder der Tochter abgestimmt sind.

Besten Gruß
Heinz
 
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Alt 21.08.2006, 20:03   #3
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 19
Standard Re: Rechte der Mutter bei betreuter Erwachsenen?

Zitat:
Zitat von olive
Folgende Situation:
18jährige liegt im Krankenhaus und ist zur Zeit nicht ansprechbar. Es gibt eine gesetzlichen Betreuung.
Hat ein Elternteil (nach jahrelanger Abwesenheit) das Recht, Besuchsverbote auszusprechen, die Auskunft zu beschränken und ähnliches? Anders gefragt: welche Rechte hat dieser Elternteil in diesem konkreten Fall überhaupt?

Ich freue mich auf eure Antworten
Gruß, olive
Hallo, meines Erachtens hat der Elternteil keine Rechte. Nur der gesetzlich bestellte Betreuer hat (wenn überhaupt) solche Rechte, da er der Stellvertreter der Volljährigen ist. Der Elternteil kann aber in bestimmten Dingen Beschwerde bei Gericht einreichen, z.B. gegen die geschlossene Unterbringung der Betreuten.
chancen ist offline  
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Alt 21.08.2006, 23:27   #4
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Registriert seit: 21.08.2006
Beiträge: 2
Standard

Hallo Heinz,
hallo chancen,

ich habe mich deshalb so knapp ausgedrückt,weil ich die Anonymität wahren wollte.Es geht um eine Patientin,die zur Zeit auf der Intesivstation liegt,auf der ich arbeite,und die aus verschiedenen Gründen momentan im sog. "künstlichen Koma" gehalten wird.Teilweise pflege auch ich sie,je nachdem,wie die Schichteinteilung es erfordert.Da sie schon etwas länger bei uns liegt,und ich sie auch wach kennengelernt habe,ist sie mir auch etwas ans Herz gewachsen.


Ich merke wieder,daß ich mir unsicher bin,inwieweit ich überhaupt etwas sagen kann/darf,ohne meine Schweigepflicht in irgendeiner Form zu verletzen.
Eure Antworten haben mir auf jeden Fall schon weiter geholfen,indem sie meine Vermutung bestätigt haben,daß ein Elternteil bei einer gesetzlich betreuten Erwachsenen eben keine Verbote/Gebote aussprechen darf.

Ich würde das Ganze gerne ausführlicher schildern,aber eigentlich nur,um es mir von der Seele zu reden...

Geht mir aber auch so schon besser.
Gut,daß es dieses Forum gibt,und daß ich es gefunden habe!
Sehr übersichtlich alles,extrem informativ;und vielen Dank nochmal für die Antworten.

Lieben Gruß
olive
olive ist offline  
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Alt 21.08.2006, 23:54   #5
Gesperrt
 
Registriert seit: 16.08.2006
Beiträge: 19
Standard

Hallo olive,

solange keine Rückschlüsse auf die Patientin gezogen werden können, verletzt du auch nicht die Schweigepflicht. So weit ich weiss, kann der Betreuer dem Elternteil, das sich nun ohne Befugnis einmischt, notfalls auch den Besuch der Betreuten verbieten. Ich empfehle immer zwei günstige dtv Taschenbücher die ein Richter zum Thema geschrieben hat als Rechtsberater: "Betreungrecht - Hilfe für Betreute und Betreuer" (7. Auflage) und "Betreuungsrecht von A - Z" von Walter Zimmermann.
chancen ist offline  
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