Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Aufhebung der Betreuung auf Antrag des Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufhebung der Betreuung auf Antrag des Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat: Zitat von mungo Moin Michaela, Mir scheint, das hier mein Lieblingsthema in diesem Zusammenhang mal wieder aufgewärmt wird: MACHT. ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Thema geschlossen

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 09.02.2012, 10:29   #11
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
Standard

Zitat:
Zitat von mungo Beitrag anzeigen
Moin Michaela,
Mir scheint, das hier mein Lieblingsthema in diesem Zusammenhang mal wieder aufgewärmt wird: MACHT.
Machtverhältnisse beschreiben immer ungleiche zweiseitige Verhältnisse, bei denen eine Seite über Macht verfügt und die andere Seite dies akzeptiert, keinen Widerspruch erhebt, nichts gegen die Ausübung der Macht unternimmt oder zur Duldung oder Befolgung gezwungen wird.
In demokratischen Systemen wird Macht durch Verfassung und Gesetz eingeschränkt.
Quelle: Wikipedia
stephan1 ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 09.02.2012, 10:43   #12
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Das geht nun etwas OT, aber der Ordnung halber muß ich was anmerken:
Zitat:
Zitat von stephan1 Beitrag anzeigen
Machtverhältnisse beschreiben immer ungleiche zweiseitige Verhältnisse, [...]
Quelle: Wikipedia
Nämlich, daß IMHO an dieser Stelle die Wikipedia irrt.
Jeder weiß aus seiner Lebenserfahrung, daß es Machtstrukturen zwischen mehr als zwei Seiten gibt (nehmen wir z.B. Betreute, Gericht und Betreuer) und auch solche, die ausgewogen sind (dankenswerterweise).
Also stimmt weder "immer" noch "ungleiche" noch "zweiseitige".
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 09.02.2012, 11:44   #13
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

So... frohe Kunde: Ich habe eben beim Gericht angerufen, der Beschluss auf Aufhebung ist durch und wird meinem Freund in den nächsten Tagen zugeschickt. Man wirkte ein wenig verschnupft ob so viel Undank und von der Betreuerin ward auch noch nichts gehört, aber was soll's.

Liebe Grüße, Janina
Janina ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 09.02.2012, 11:50   #14
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Zitat:
Zitat von Janina Beitrag anzeigen
Man wirkte ein wenig verschnupft ob so viel Undank
Schön. Dann viel Erfolg.
Ich denke nicht, dass man "verschnupft" ist bei Gericht.
Jedes erledigte Verfahren lässt hydra-like das ein oder andere Verfahren nachwachsen.
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 09.02.2012, 16:06   #15
nam
Stammgast
 
Benutzerbild von nam
 
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
Standard

Danke ist auch kein Begriff aus dem Betreuungsrecht und zu dem wurde die Betreuerin ja auch entsprechend vergütet.

Tja...kann man nur Glückwunsch sagen....der Kelch der Zwangsbetreuung ist an euch vorübergegangen!

Das hätte auch anders ausgehen können.....
__________________
Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud
nam ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 09.02.2012, 16:14   #16
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Nana, es mag nicht schaden, das Positive zu sehen: Jemand hat am Ende bekommen, was er wollte, keine Betreuung nämlich.
Andere wollen sie händeringend, und für die mache ich das gern.

Was das "Danke" angeht: In solcher Währung wird ganz selten gezahlt.

Glückwunsch an Janina jedenfalls.
Wobei: Die Probleme gibt es ja nun immer noch.
Hm...
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 09.02.2012, 20:30   #17
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Danke euch für die Glückwünsche...

Zitat:
Zitat von mungo Beitrag anzeigen
Wobei: Die Probleme gibt es ja nun immer noch.
Hm...
Ja, sie lassen sich aber handhaben - sogar ohne Mehrarbeit für mich, denn der "Kampf" gegen die Betreuung entfällt jetzt. Das war auch für mich ein psychisch belastendes Intermezzo, mit dem einzigen Vorteil, dass ich mich mit den rechtlichen Möglichkeiten wiederum etwas besser auskenne als vorher.

Die Post wird wieder zu mir geschickt, außerdem erteilt mein Freund mir die nötigen Vollmachten, damit ich den Behördenkram und den Schriftverkehr mit Anwälten etc. regeln kann. Im Zweifel werde ich lieber früher als später Beratungshilfe beantragen. Im Moment liegt außer der Erbangelegenheit nichts Besonderes an und die geht sowieso ohne Umwege an einen Anwalt. Jetzt hängt's natürlich wieder an mir und meinen juristischen Kenntnissen - das ist nicht optimal, aber besser als mit einer Betreuerin, die mit Informationen geizt und eher im Weg steht als einen Weg zu ebnen.

Mein Freund würde auch ganz ohne Hilfe nicht aus der GruSi rausfallen, obdachlos werden, sich verschulden oder verwahrlosen - dafür ist er zu zwanghaft. Er verpasst keinen Termin und ernährt sich notfalls 'ne Weile von Tütensuppen, wenn das Geld z.B. für Desinfektionsmittel draufgegangen ist. Die Hilfe braucht er, um trotz der Zwänge so etwas wie Lebensqualität herzustellen und zu sichern, das geht nunmal nicht mit 08/15-Standardformularen und es geht auch nicht, ohne gegen GruSi-Bescheide Widerspruch einzulegen. Dafür braucht er dann auch jemanden, der versteht oder wenigstens akzeptiert, dass Zwangskranke ihre Zwangshandlungen nicht mal eben so unterlassen können, und der ihn gerade wegen der Zwänge entsprechend vertritt. Die Betreuerin hat die Zwänge ebenso wenig ernst genommen wie der Richter und war dementsprechend nur eine weitere Person, vor der sich mein Freund wegen seiner Erkrankung rechtfertigen musste (was übrigens nichts brachte, denn sie hat seine Probleme ignoriert).

Zu "verschnupften" Beteiligten: Es kam mir durchaus so vor, denn bei meinem Anruf hieß es, dass mein Freund ja auch mitarbeiten müsse, sonst mache die Betreuung keinen Sinn, und dass er sich nun wieder allein um alles kümmern müsse. Dann werde ihm eben nicht geholfen und er müsse sehen, wie er klar käme... Wohl wahr - aber bei so manchem Ratschlag liegt die Betonung deutlich auf der zweiten Silbe.

Die Betreuerin hat übrigens heute meinem Freund durch ihre Sekretärin ausrichten lassen, dass sie mit dem Richter vor seiner Tür gestanden habe. Dass die Betreuung aufgehoben sei, erwähnte sie nicht. Erst als mein Freund sie seinerseits darüber informieren wollte, erklärte sie, dass sie das bereits wüssten. Okay, Dienst nach Vorschrift ist der letzte Trumpf im Machtspielchen. Nett ist es allemal nicht; nett wäre gewesen, ihn sofort darüber zu informieren, dass sein Antrag Erfolg hatte.

Lieben Gruß, Janina
Janina ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 10.02.2012, 08:20   #18
Einsteiger
 
Registriert seit: 24.12.2010
Beiträge: 18
Standard

Liebe Janina,

Glückwunsch dazu, was Ihr erreicht habt! Falls du hier trotzdem nochmal reinguckst, wollte ich dir nur sagen, dass ich deine Sachlichkeit, Hartnäckigkeit und Geduld absolut bewundernswert finde!
srklara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 10.02.2012, 20:28   #19
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Hab' doch noch 'ne Frage... - und zwar zum weiteren Prozedere: Muss bzw. wird die Betreuerin nun allen Stellen, denen sie anfangs mitteilte, dass die Betreuung besteht, jetzt mitteilen, dass sie aufgehoben wurde? Und muss sie den "Übergang" quasi koordinieren und meinen Freund über ihre letzten Amtshandlungen informieren? Es geht v.a. um die Übergabe von Unterlagen und dabei v.a. um die Erbangelegenheit, bei der sie in Kontakt mit drei weiteren Anwältinnen sowie einem Notar stand.

Mit anderen Worten: Müssen wir uns da jetzt reinhängen, damit nichts verschütt geht, oder kann man sich tendenziell darauf verlassen, dass eine grundsätzlich korrekte Betreuerin das routinemäßig und komplikationslos und v.a. zeitnah abwickelt?

Der Postnachsendeauftrag ist schon erteilt, läuft aber erst ab Mitte nächster Woche. Er bezieht sich natürlich nicht auf die Post, die - wie z.B. alles in der Erbangelegenheit - direkt an die Betreuerin geht. Wegen der Beratungshilfe haben wir das Gericht gestern informiert, dass die Betreuung aufgehoben wird. Da kommt hoffentlich bald die Bewilligung.

Gruß, Janina


P.S.: Danke, srklara!
Janina ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Alt 11.02.2012, 12:23   #20
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Die ehemalige Betreuerin muss die Unterlagen sämtlich an den ehemals Betreuten herausgeben.
Hatte sie die Vermögenssorge, muss sie entweder die Schlussrechnungslegung bei Gericht einreichen oder die Vermögensverwaltung mit dem ehemals Betreuten besprechen und sich Entlastung erteilen lassen.
Den jeweiligen Stellen sollte durch den ehemals Betreuten eine Information übersandt werden (Beschlusskopie ohne Gründe), dass die Betreuung aufgehoben ist und der ehemals Betreute wieder selbst anzuschreiben ist.
Nach Abschluss der Schlussrechnungslegungsangelegenheit und der Vergütungsfrage wird die Akte bei Gericht als erledigt weggelegt.
Fara ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Thema geschlossen

Lesezeichen


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 23:53 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39