Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufhebung der Betreuung auf Antrag des Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zitat von mungo
Moin Michaela,
Mir scheint, das hier mein Lieblingsthema in diesem Zusammenhang mal wieder aufgewärmt wird: MACHT.
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#11 | |
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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In demokratischen Systemen wird Macht durch Verfassung und Gesetz eingeschränkt. Quelle: Wikipedia |
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#12 | |
Gast
Beiträge: n/a
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Das geht nun etwas OT, aber der Ordnung halber muß ich was anmerken:
Zitat:
Jeder weiß aus seiner Lebenserfahrung, daß es Machtstrukturen zwischen mehr als zwei Seiten gibt (nehmen wir z.B. Betreute, Gericht und Betreuer) und auch solche, die ausgewogen sind (dankenswerterweise). Also stimmt weder "immer" noch "ungleiche" noch "zweiseitige". |
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#13 |
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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So... frohe Kunde: Ich habe eben beim Gericht angerufen, der Beschluss auf Aufhebung ist durch und wird meinem Freund in den nächsten Tagen zugeschickt.
![]() Liebe Grüße, Janina ![]() |
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#14 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,529
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#15 |
Stammgast
Registriert seit: 27.04.2009
Ort: leider noch deutschland
Beiträge: 615
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Danke ist auch kein Begriff aus dem Betreuungsrecht und zu dem wurde die Betreuerin ja auch entsprechend vergütet.
Tja...kann man nur Glückwunsch sagen....der Kelch der Zwangsbetreuung ist an euch vorübergegangen! Das hätte auch anders ausgehen können.....
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Der Barbar, erkennen wir, hat es leicht gesund zu sein, für den Kulturmenschen ist es eine schwere Aufgabe. Sigmund Freud |
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#16 |
Gast
Beiträge: n/a
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Nana, es mag nicht schaden, das Positive zu sehen: Jemand hat am Ende bekommen, was er wollte, keine Betreuung nämlich.
Andere wollen sie händeringend, und für die mache ich das gern. Was das "Danke" angeht: In solcher Währung wird ganz selten gezahlt. Glückwunsch an Janina jedenfalls. Wobei: Die Probleme gibt es ja nun immer noch. Hm... |
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#17 |
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Danke euch für die Glückwünsche...
![]() Ja, sie lassen sich aber handhaben - sogar ohne Mehrarbeit für mich, denn der "Kampf" gegen die Betreuung entfällt jetzt. Das war auch für mich ein psychisch belastendes Intermezzo, mit dem einzigen Vorteil, dass ich mich mit den rechtlichen Möglichkeiten wiederum etwas besser auskenne als vorher. Die Post wird wieder zu mir geschickt, außerdem erteilt mein Freund mir die nötigen Vollmachten, damit ich den Behördenkram und den Schriftverkehr mit Anwälten etc. regeln kann. Im Zweifel werde ich lieber früher als später Beratungshilfe beantragen. Im Moment liegt außer der Erbangelegenheit nichts Besonderes an und die geht sowieso ohne Umwege an einen Anwalt. Jetzt hängt's natürlich wieder an mir und meinen juristischen Kenntnissen - das ist nicht optimal, aber besser als mit einer Betreuerin, die mit Informationen geizt und eher im Weg steht als einen Weg zu ebnen. Mein Freund würde auch ganz ohne Hilfe nicht aus der GruSi rausfallen, obdachlos werden, sich verschulden oder verwahrlosen - dafür ist er zu zwanghaft. Er verpasst keinen Termin und ernährt sich notfalls 'ne Weile von Tütensuppen, wenn das Geld z.B. für Desinfektionsmittel draufgegangen ist. Die Hilfe braucht er, um trotz der Zwänge so etwas wie Lebensqualität herzustellen und zu sichern, das geht nunmal nicht mit 08/15-Standardformularen und es geht auch nicht, ohne gegen GruSi-Bescheide Widerspruch einzulegen. Dafür braucht er dann auch jemanden, der versteht oder wenigstens akzeptiert, dass Zwangskranke ihre Zwangshandlungen nicht mal eben so unterlassen können, und der ihn gerade wegen der Zwänge entsprechend vertritt. Die Betreuerin hat die Zwänge ebenso wenig ernst genommen wie der Richter und war dementsprechend nur eine weitere Person, vor der sich mein Freund wegen seiner Erkrankung rechtfertigen musste (was übrigens nichts brachte, denn sie hat seine Probleme ignoriert). Zu "verschnupften" Beteiligten: Es kam mir durchaus so vor, denn bei meinem Anruf hieß es, dass mein Freund ja auch mitarbeiten müsse, sonst mache die Betreuung keinen Sinn, und dass er sich nun wieder allein um alles kümmern müsse. Dann werde ihm eben nicht geholfen und er müsse sehen, wie er klar käme... Wohl wahr - aber bei so manchem Ratschlag liegt die Betonung deutlich auf der zweiten Silbe. Die Betreuerin hat übrigens heute meinem Freund durch ihre Sekretärin ausrichten lassen, dass sie mit dem Richter vor seiner Tür gestanden habe. Dass die Betreuung aufgehoben sei, erwähnte sie nicht. Erst als mein Freund sie seinerseits darüber informieren wollte, erklärte sie, dass sie das bereits wüssten. Okay, Dienst nach Vorschrift ist der letzte Trumpf im Machtspielchen. Nett ist es allemal nicht; nett wäre gewesen, ihn sofort darüber zu informieren, dass sein Antrag Erfolg hatte. Lieben Gruß, Janina |
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#18 |
Einsteiger
Registriert seit: 24.12.2010
Beiträge: 18
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Liebe Janina,
Glückwunsch dazu, was Ihr erreicht habt! Falls du hier trotzdem nochmal reinguckst, wollte ich dir nur sagen, dass ich deine Sachlichkeit, Hartnäckigkeit und Geduld absolut bewundernswert finde! |
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#19 |
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Hab' doch noch 'ne Frage... - und zwar zum weiteren Prozedere: Muss bzw. wird die Betreuerin nun allen Stellen, denen sie anfangs mitteilte, dass die Betreuung besteht, jetzt mitteilen, dass sie aufgehoben wurde? Und muss sie den "Übergang" quasi koordinieren und meinen Freund über ihre letzten Amtshandlungen informieren? Es geht v.a. um die Übergabe von Unterlagen und dabei v.a. um die Erbangelegenheit, bei der sie in Kontakt mit drei weiteren Anwältinnen sowie einem Notar stand.
Mit anderen Worten: Müssen wir uns da jetzt reinhängen, damit nichts verschütt geht, oder kann man sich tendenziell darauf verlassen, dass eine grundsätzlich korrekte Betreuerin das routinemäßig und komplikationslos und v.a. zeitnah abwickelt? Der Postnachsendeauftrag ist schon erteilt, läuft aber erst ab Mitte nächster Woche. Er bezieht sich natürlich nicht auf die Post, die - wie z.B. alles in der Erbangelegenheit - direkt an die Betreuerin geht. Wegen der Beratungshilfe haben wir das Gericht gestern informiert, dass die Betreuung aufgehoben wird. Da kommt hoffentlich bald die Bewilligung. Gruß, Janina P.S.: Danke, srklara! |
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#20 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,529
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Die ehemalige Betreuerin muss die Unterlagen sämtlich an den ehemals Betreuten herausgeben.
Hatte sie die Vermögenssorge, muss sie entweder die Schlussrechnungslegung bei Gericht einreichen oder die Vermögensverwaltung mit dem ehemals Betreuten besprechen und sich Entlastung erteilen lassen. Den jeweiligen Stellen sollte durch den ehemals Betreuten eine Information übersandt werden (Beschlusskopie ohne Gründe), dass die Betreuung aufgehoben ist und der ehemals Betreute wieder selbst anzuschreiben ist. Nach Abschluss der Schlussrechnungslegungsangelegenheit und der Vergütungsfrage wird die Akte bei Gericht als erledigt weggelegt. |
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