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Aufhebung der Betreuung auf Antrag des Betreuten

Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufhebung der Betreuung auf Antrag des Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen, was bedeutet denn 'Schlussrechnungslegungsangelegenheit'? Wer versteht denn dieses Amts-'Deutsch'? Sollte zum Unwort des Jahres gewählt werden....


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Alt 11.02.2012, 15:45   #21
Volunteer
 
Benutzerbild von Chrissi
 
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet (NRW)
Beiträge: 255
Standard Schlussrechnungslegungsangelegenheit

Hallo zusammen,
was bedeutet denn 'Schlussrechnungslegungsangelegenheit'?
Wer versteht denn dieses Amts-'Deutsch'?
Sollte zum Unwort des Jahres gewählt werden.
__________________
LG
Chrissi
Chrissi ist offline  
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Alt 11.02.2012, 16:24   #22
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Danke, Fara, für die Infos.

Zitat:
Zitat von Chrissi Beitrag anzeigen
Hallo zusammen,
was bedeutet denn 'Schlussrechnungslegungsangelegenheit'?
Die Betreuerin hatte die Vermögenssorge und musste deshalb zu Beginn der Betreuung ein Vermögensverzeichnis erstellen. Zum Ende der Betreuung muss sie erklären, ob und was mit dem Vermögen passiert ist - wie bei einer x-beliebigen Buchführung eben. Das ist die Schlussrechnungslegung. Die drangehängte "Angelegenheit" bedeutet, dass es mit der Rechnungslegung noch nicht getan ist. Es muss erst bestätigt (und idealerweise vorher geprüft) werden, ob die Betreuerin korrekt gearbeitet hat. In unserem Fall wird mein Freund das tun und die sog. Entlastungserklärung unterschreiben. Dann ist die Angelegenheit erledigt.

Aber Juristendeutsch ist lustig. Da lautet die Mail zur Absage eines Kinobesuchs u.U. nicht "Ich kann heute abend nicht mit.", sondern "In vorbezeichneter Freizeitangelegenheit bitte ich meine Absage zur Kenntnis zu nehmen."

Liebe Grüße, Janina
Janina ist offline  
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Alt 11.02.2012, 18:13   #23
§§Reiterin; manchmal Mod
 
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
Standard

Zitat:
x-beliebigen Buchführung
Ich nenne es immer Haushaltsbuch.
Welche Gelder kamen wann von wo in welche Kasse (Girokonto, Sparbuch, Handkasse)? Welche Gelder gingen wann weswegen wohin?
Belege sind entsprechend nummeriert und in Reihe beigefügt.
Fertig.
Fara ist offline  
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Alt 09.03.2012, 16:13   #24
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Hallo zusammen,

nachdem die Betreuung ja nun beendet ist, hat mein Freund bereits wiederholt um Übersendung der Unterlagen gebeten. Bisher wurde lediglich ein Schreiben einer gegnerischen Anwältin in der Erbangelegenheit weitergeleitet, sonst kam noch nichts. Die Sekretärin der ehemaligen Betreuerin erklärte telefonisch, dass "schon länger" alles weggeschickt worden sei und dass "nichts" mehr da liege. Was tun? Neben persönlichen Dokumenten meines Freundes fehlt alles Wichtige in der Erbangelegenheit (Erbschein, Schreiben der Betreuerin in der Angelegenheit etc.) und wir brauchen die Sachen natürlich einigermaßen dringend - wir haben ja nach wie vor keine verlässlichen Informationen darüber, was sie wie in die Wege geleitet hat.

Liebe Grüße, Janina
Janina ist offline  
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Alt 09.03.2012, 16:39   #25
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Da würde ich aber ganz ziemlich elektrisch.

Mein Rat: Fax an die ehemalige Betreuerin mit Bitte um
  • umgehende, vollständige Vorlage sämtlicher persönlichen Ausweise, Dokumente, Schriftwechsel und Bescheide binnen einer Woche
  • Auf die Haftung für entstehende Schäden hinweisen
  • Für den Fall der Nichtvorlage anwaltliche Übernahme zu ihren Lasten ankündigen
Abwarten.
Kommt nichts: Kavallerie (Anwalt) schicken.
 
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Alt 09.03.2012, 16:41   #26
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Hallo Janina,


Grundsätzlich ist die ehemalige Betreuerin zur Herausgabe der Unterlagen verpflichtet, d.h. sie muss sie zur Abholung bereitstellen.

Dein Freund sollte sie also schriftlich mit Frist zur Herausgabe auffordern und dann mal schauen was an Reaktion kommt. Auf Telefonate würde ich nicht viel geben in solch verfahrenen Situationen.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 09.03.2012, 16:43   #27
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

ähem,

bei Beendigung oder Übergabe der Betreung handelt es sich bei den Akten und Unterlagen um eine Holschuld, keine Bringschuld.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.03.2012, 16:44   #28
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
Standard

Sag ich doch
__________________
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agw ist offline  
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Alt 09.03.2012, 16:48   #29
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

mit Dir habe ich doch gar nicht geredet- ausnahmsweise
Wir waren gleich schnell.
Ich wäre da fein säuberlich nach Terminabsprache hinmaschiert und ohne meine Sachen nicht wieder weg.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 09.03.2012, 17:47   #30
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ob es eine Hol- oder Bringschuld ist, ist sicherlich strittig, vor allem, wenn der Vorbetreuer die Kontakte des Klienten aufgefordert hat, die Korrespondenz ausschließlich mit ihm zu führen.

In dieser besonderen Situation (phobische Probleme, große Entfernung etc.) kann sicherlich die Übersendung der Unterlagen gefordert werden; man kann ja anfallende Versandkosten erstatten.
Und wenn dort schon behauptet wird, die Unterlagen seien "abgesendet", dann macht auch eine Terminvereinbarung keinen Sinn mehr.

Wer von sich aus keine komplette Übergabe vereinbart und alles parat auf dem Tisch hat, erscheint mir sowieso obskur.
Bei mir ist das ganz einfach: Ich nehme meine Korrespondenz mit dem Betreuungsgericht aus der Akte und gebe den Rest gegen Quittung ab. Dauert - je nach Dicke der Akte - mit zählen zwei bis 20 Minuten.
 
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