Dies ist ein Beitrag zum Thema Aufhebung der Betreuung auf Antrag des Betreuten im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo zusammen,
was bedeutet denn 'Schlussrechnungslegungsangelegenheit'?
Wer versteht denn dieses Amts-'Deutsch'?
Sollte zum Unwort des Jahres gewählt werden....
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11.02.2012, 15:45 | #21 |
Volunteer
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet (NRW)
Beiträge: 255
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Schlussrechnungslegungsangelegenheit
Hallo zusammen,
was bedeutet denn 'Schlussrechnungslegungsangelegenheit'? Wer versteht denn dieses Amts-'Deutsch'? Sollte zum Unwort des Jahres gewählt werden.
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LG Chrissi |
11.02.2012, 16:24 | #22 |
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Danke, Fara, für die Infos.
Die Betreuerin hatte die Vermögenssorge und musste deshalb zu Beginn der Betreuung ein Vermögensverzeichnis erstellen. Zum Ende der Betreuung muss sie erklären, ob und was mit dem Vermögen passiert ist - wie bei einer x-beliebigen Buchführung eben. Das ist die Schlussrechnungslegung. Die drangehängte "Angelegenheit" bedeutet, dass es mit der Rechnungslegung noch nicht getan ist. Es muss erst bestätigt (und idealerweise vorher geprüft) werden, ob die Betreuerin korrekt gearbeitet hat. In unserem Fall wird mein Freund das tun und die sog. Entlastungserklärung unterschreiben. Dann ist die Angelegenheit erledigt. Aber Juristendeutsch ist lustig. Da lautet die Mail zur Absage eines Kinobesuchs u.U. nicht "Ich kann heute abend nicht mit.", sondern "In vorbezeichneter Freizeitangelegenheit bitte ich meine Absage zur Kenntnis zu nehmen." Liebe Grüße, Janina |
11.02.2012, 18:13 | #23 | |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,546
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Zitat:
Welche Gelder kamen wann von wo in welche Kasse (Girokonto, Sparbuch, Handkasse)? Welche Gelder gingen wann weswegen wohin? Belege sind entsprechend nummeriert und in Reihe beigefügt. Fertig. |
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09.03.2012, 16:13 | #24 |
Club 300
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
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Hallo zusammen,
nachdem die Betreuung ja nun beendet ist, hat mein Freund bereits wiederholt um Übersendung der Unterlagen gebeten. Bisher wurde lediglich ein Schreiben einer gegnerischen Anwältin in der Erbangelegenheit weitergeleitet, sonst kam noch nichts. Die Sekretärin der ehemaligen Betreuerin erklärte telefonisch, dass "schon länger" alles weggeschickt worden sei und dass "nichts" mehr da liege. Was tun? Neben persönlichen Dokumenten meines Freundes fehlt alles Wichtige in der Erbangelegenheit (Erbschein, Schreiben der Betreuerin in der Angelegenheit etc.) und wir brauchen die Sachen natürlich einigermaßen dringend - wir haben ja nach wie vor keine verlässlichen Informationen darüber, was sie wie in die Wege geleitet hat. Liebe Grüße, Janina |
09.03.2012, 16:39 | #25 |
Gast
Beiträge: n/a
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Da würde ich aber ganz ziemlich elektrisch.
Mein Rat: Fax an die ehemalige Betreuerin mit Bitte um
Kommt nichts: Kavallerie (Anwalt) schicken. |
09.03.2012, 16:41 | #26 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Hallo Janina,
Grundsätzlich ist die ehemalige Betreuerin zur Herausgabe der Unterlagen verpflichtet, d.h. sie muss sie zur Abholung bereitstellen. Dein Freund sollte sie also schriftlich mit Frist zur Herausgabe auffordern und dann mal schauen was an Reaktion kommt. Auf Telefonate würde ich nicht viel geben in solch verfahrenen Situationen. Gruß, Andreas
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09.03.2012, 16:43 | #27 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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ähem,
bei Beendigung oder Übergabe der Betreung handelt es sich bei den Akten und Unterlagen um eine Holschuld, keine Bringschuld. Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
09.03.2012, 16:44 | #28 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,807
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Sag ich doch
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09.03.2012, 16:48 | #29 |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
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mit Dir habe ich doch gar nicht geredet- ausnahmsweise
Wir waren gleich schnell. Ich wäre da fein säuberlich nach Terminabsprache hinmaschiert und ohne meine Sachen nicht wieder weg.
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09.03.2012, 17:47 | #30 |
Gast
Beiträge: n/a
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Ob es eine Hol- oder Bringschuld ist, ist sicherlich strittig, vor allem, wenn der Vorbetreuer die Kontakte des Klienten aufgefordert hat, die Korrespondenz ausschließlich mit ihm zu führen.
In dieser besonderen Situation (phobische Probleme, große Entfernung etc.) kann sicherlich die Übersendung der Unterlagen gefordert werden; man kann ja anfallende Versandkosten erstatten. Und wenn dort schon behauptet wird, die Unterlagen seien "abgesendet", dann macht auch eine Terminvereinbarung keinen Sinn mehr. Wer von sich aus keine komplette Übergabe vereinbart und alles parat auf dem Tisch hat, erscheint mir sowieso obskur. Bei mir ist das ganz einfach: Ich nehme meine Korrespondenz mit dem Betreuungsgericht aus der Akte und gebe den Rest gegen Quittung ab. Dauert - je nach Dicke der Akte - mit zählen zwei bis 20 Minuten. |
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