Dies ist ein Beitrag zum Thema Fragen zu beruflichem Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Thema (berufliche) Betreuung.
Damit es etwas verständlicher ist, möchte ich kurz die augenblickliche ...
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11.02.2012, 19:51 | #1 |
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Registriert seit: 10.02.2012
Beiträge: 4
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Fragen zu beruflichem Betreuer
Hallo,
ich habe ein paar Fragen zum Thema (berufliche) Betreuung. Damit es etwas verständlicher ist, möchte ich kurz die augenblickliche Situation beschreiben. Meine Uroma lebt in einem Pflegeheim und wurde bisher von Ihrem Enkel, meine Vater unterstützt. Nach es hierbei zu allerlei Unregelmäßigkeiten gekommen ist, wurde ihr letztes Jahr ein berufliche Betreuer für die Vermögensverwaltung zugeteilt. Gegen diesen Beschluss hat sie letztes Jahr geklagt, und darauf hin wurde der Beschluss vom Landgericht dahingehen abgeändert, dass Ihr Urenkel, also ich, die gesundheitliche Betreuung übernehmen soll. Dies Vermögensbetreuung inkl. Post bleibt beim Berufsbetreuuer. Mein Uroma ist noch voll da. Jetzt habe ich zu dieser Situation einige Fragen. 1. der Berufsbeteuer muss ja eine Vermögensaufstellung anfertigen, hat meine Uroma das Anrecht, diese Aufstellung einzusehen 2. hat sie das Recht alle Schritte und Tätigkeiten, die er durchführt, zu erfahren; sprich muss er sie benachrichtigen oder kann er alles "im verborgenen" erledigen 3. falls sie ein Recht auf "Akteneinsicht" hat, kann sie mich dann dazu holen bzw. kann ich mit dem Betreuer sprechen, damit er mit die Akten/Austellungen zeigt? 4. bisher hats sich der Betreuer nie mehr gemeldet, weder persönlich noch schriftlich, sollte er nicht persönlichen Kontakt halten? 5. mein Uroma hat erhebliche Schulden im Heim. Deshalb wurde auch der Betreuer eingesetzt. Sie hat aber auch ein Haus mit Grundstück, welches Sie aber nicht verkaufen möchte. Kann der Betreuer das Haus jetzt einfach verkaufen? Eigentlich sollte er doch im Sinne der Betreuen handeln, und da müsste er doch zumindest mal versuchen die Angehörgen fragen ob sie bereit sind, das Geld dem Heim zu bezahlen? Also alternativen zu suchen. Das scheint mit "im Sinne der Betreuten" zu sein. 6. kann man so einen Betreuer auch durch einen anderen Betreuer ersetzen lassen? Meine Uroma hat einfach ein Antipatie gegen ihn, und dadurch, dass er sich nicht blicken lässt, änder sich da auch momentan nichts. Kann man ihn gegen einen Betreuerverein eintauschen? Uff. Das sind einige Frage, aber leider ist die Situation für mich völlig neu. Vielleicht kann mir ja der eine oder andere Helfen oder einen Tipp geben. Soll ich mit dem Betreuer mal in Kontakt treten? Danke! |
11.02.2012, 23:23 | #2 | ||||||
Berufsbetreuer
Registriert seit: 31.07.2007
Ort: Baden-Württemberg
Beiträge: 2,642
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siehe hierzu u.a. auch: BGB - Einzelnorm und BGB - Einzelnorm mfg |
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12.02.2012, 10:11 | #3 |
Gesperrt
Registriert seit: 18.03.2011
Beiträge: 438
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12.02.2012, 19:13 | #4 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 52
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Hallo tsauter,
wenn ein Berufsbetreuer dies alles nicht will, dann will er auch nicht !!!! Und du hast null Chance dies zu ändern. Da wird auch der Amtsrichter vom Vormundschaftsgericht nichts ändern. Ich zitiere, in unserem Fall wörtlich: Ich bin nicht der Arbeitgeber des Berufsbetreuers. Und einen Grund für einen Betreuer wechsel fällt nicht an. Unsre Betroffene wollte unbedingt, dass ihr einziger Sohn den natürlich - kostenlosen Hausmeisterdienst - hauptsächlich jetzt mit dem Schneeräumen durchführt, aber nein der Herr Berufsbetreuer/ Anwalt hat einen teuren Hausmeisterdienst damit beauftragt!!!
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Betreuerin mit ♥ |
12.02.2012, 22:30 | #5 | |
Stammgast
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
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Zitat:
Ich vermute es gab kein Gespräch darüber und auch keine Begründung wieso ein externer Service in die Pflicht genommen wurde, damit die Schneeräumpflicht zwischen 7 und 21 zuverlässig geregelt ist. Viele Entscheidungen begründen sich auf der Haftung des Betreuers... |
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13.02.2012, 12:46 | #6 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 52
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Hallo Gonzo - doch - bei der Betroffenen im Pflegeheim im Beisein des Berufsbetreuers und des ehrenwerten Vormundschaftsrichters!!!
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Betreuerin mit ♥ |
13.02.2012, 13:09 | #7 |
Admin/ Berufsbetreuer
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
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Hallo Tinta,
und was ist deine Frage ???? Willst du hier nur deine Unzufriedenheit loswerden oder gibt es auch Fragen in dem Zusammenhang?? dieses Forum ist sicherlich nicht dazu da hier Einzelfälle der persönlichen Befindlichkeiten zu klären. Wenn es Fragen an den amtierenden Betreuer gibt dann sollten diese auch mit dem geklärt werden. Gruß, Andreas
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13.02.2012, 14:03 | #8 |
Forums-Azubi
Registriert seit: 04.08.2010
Ort: Deutschland
Beiträge: 52
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@agw - nein -natürlich ziehe ich hier NICHT nur meine Unzufriedenheit durch.
Ich stelle nur immer wieder hier fest, wenn ich meine schlechten Erfahrungen äußere, wird der Ton der Berufsbetreuer sofort schärfer. So wie wir es leider im Falle unserer Betreuten schon feststellen mussten. Ich suche Antworten, wichtige Infos, da es hier bei uns in der Gegend ja keine Interessengemeinschaft von Angehörigen von Betreuten gibt. Leider... wir fühlen uns oft allein gelassen ohne Beratung und Aufklärung. " Was darf ich, was darf ich nicht" ect. ! Du als Berufsbetreuer, siehst du das anderes als wir Angehörige. Wir wäre der Fall, wenn es hier z.B. um deine Mutter ginge?? und du nur Zuschauer wärst? Der Betreuer dich keinesfalls mit einbeziehen würde. Infos über Gesundheitszustand nicht weiter geben würde? Ja es stimmt - wir haben nun mal die schlechte Erfahrung mit dem Berufsbetreuer der Betroffenen gemacht. Will nur mal wissen, ob es denn keine einheitliche Regelung im Miteinander von Berufsbetreuer und Angehörige gibt. Ob es eine Bestimmung oder ein Gesetz gibt, dass die Rechte der Angehörigen von Betroffenen vertritt. Nicht nur hinterher bei Zahlen.
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Betreuerin mit ♥ Geändert von Tinta (13.02.2012 um 14:28 Uhr) |
13.02.2012, 14:07 | #9 |
§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,543
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§ 1 GMV (GesunderMenschenVerstand).
Nein, es gibt KEINE gesetzliche Regelung für das Miteinander von Betreuern und Angehörigen (es muss ja nicht alles geregelt, verordnet und erlassen sein). Maßgeblich sollte sein das Wohl des Betreuten. Allerdings ist das Wohl des Betreuten nicht immer gleichbedeutend mit dem gewollten Wohl der Angehörigen. Die finanziellen Möglichkeiten und (es wurde schon angesprochen) die Haftung des Betreuten und des Betreuers sind auch nicht außer Acht zu lassen. Auch wenn es keine Interessengemeinschaft bei Euch gibt: Gibt es einen Betreuungsverein oder dergleichen, der ehrenamtliche Betreuer bei der Arbeit unterstützt? Regelmäßige Treffen bzw. Schulungsveranstaltungen der Betreuungsbehörde oder entsprechend mit der sog. Querschnittsarbeit beauftragter Stellen? Wenn nicht: Initiiere es. |
13.02.2012, 18:11 | #10 |
Berufsbetreuer
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