Dies ist ein Beitrag zum Thema Gleichberechtigter oder Ersatz-Betreuer im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo und guten Tag,
seit 9 Jahren ist meine Frau die Betreuering ihrer Mutter. Den ganzen Verwaltungskram teilen wir uns, ...
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#1 |
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Gesperrt
Registriert seit: 13.12.2010
Beiträge: 5
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Hallo und guten Tag,
seit 9 Jahren ist meine Frau die Betreuering ihrer Mutter. Den ganzen Verwaltungskram teilen wir uns, d.h. verwltungstechnisch erledige ich das meiste im Hintergrund. Natürlich muss meine Frau immer alles unterschreiben und auf Ämtern vorstellig werden. Da es aber zeitlich manchmal kritisch ist hat mir das AG empfohlen eine Ersatzbetreuung oder gleichberechtigte Betreuung für mich zu beantragen. Welche sollen wir nun für mich beantragen, was meint ihr? Vielen Dank für eure Infos und viele Grüße |
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#2 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Deine Frau (oder Deine Schwiegermutter) kann beantragen, dass Du als Verhinderungsbetreuer bestellt wirst.
Dann kannst Du im Falle der tatsächlichen Verhinderung Deiner Frau handeln. Deine Bestellung als gleichberechtigter Betreuer wird wahrscheinlich eher nicht durchgehen (ist zumindest hier so). Schon gar nicht dann, wenn die Aufwandspauschale durch die Staatskasse getragen werden muss. Als gleichberechtigter hättest Du nämlich auch Anspruch auf die volle Aufwandspauschale. Und warum soll die Staatskasse (oder die Betreute) zwei volle Aufwandspauschalen zahlen? Dann kommt bei Euch - in beiden beschriebenen Fällen - dazu, dass Deine Frau befreite Betreuerin ist. Du aber nicht. Zum befreiten Personenkreis gehören Eltern, Ehegatten und Abkömmlinge (Kinder, Enkel, Urenkel) der betreuten Person. Die befreiten Betreuer brauchen bspw. keine Genehmigung, um über das Sparbuch zu verfügen. Befreite Betreuer müssen auch keine jährliche Rechnungslegung einreichen. Du hingegen schon. Du bist nämlich "nur" der Schwiegersohn. Du kannst also einen Schrieb an das Amtsgericht schicken, dass aus diesen und jenen Gründen eine Bestellung Deiner Person zusätzlich zum Betreueramt Deiner Frau sinnvoll erscheint und bittest um entsprechende Rückmeldung. |
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#3 |
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Gesperrt
Registriert seit: 13.12.2010
Beiträge: 5
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Vielen Dank für deine schnelle Antwort.
Aber als Verhinderungsbetreuer müsste ich doch jedes Mal, wenn ich etwas erledigen muss nachweisen, dass meine Frau tatsächlich verhinder ist oder? Eine Aufwandspauschale machen wir eh nicht geltend. Würde das auch bedeuten, dass ich jährlich eine Rechnungslegung über alle von mir getätigten Aktionen offenlegen müsste? Es geht bei uns hauptsächlich um Amtsgänge (Einwohnermeldeamt bei bevorstehendem Wechsel der Pflegeinrichtung, Handlungen gegenüber der Pflegeinrichtung und Krankenkasse etc.) |
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#4 |
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§§Reiterin; manchmal Mod
Registriert seit: 27.01.2012
Ort: hinterm siebten Berg die dritte links
Beiträge: 1,563
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Dann schreib es doch so rein. Dass die (weitere, Verhinderungs-) Betreuung nur für die Behördengänge benötigt wird.
Dann wird auch nur das zu Deinem Aufgabenkreis. (Wobei Du - zumindest für den hiesigen Landstrich - mindestens drei Aufgabenkreise benannt hast: Rechts-, Antrags- und Behördenangelegenheiten Vertretung gegenüber der Einrichtung Aufenthaltsbestimmungsrecht) Ob Ihr die Aufwandspauschale jetzt geltend macht, es in der Vergangenheit gemacht habt oder in Zukunft machen wollt ... Zunächst darf das Gericht davon ausgehen, dass Ihr die Pauschale haben wollt. Der Gesetzgeber hat diese Möglichkeit immerhin eingeräumt. Und insoweit kann es auch als Entscheidungsaspekt herangezogen werden, muss es aber nicht. |
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#5 |
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Gast
Beiträge: n/a
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Bei uns geht das Ganze bei manchen Gerichten auch als Bevollmächtigter: Deine Frau ist rechtliche Vertreterin, und wenn sie Dir eine Vollmacht gibt, kannst Du an ihrer Stelle handeln, z.B., wenn sie verhindert ist.
Das solltet Ihr aber einfach mit dem zuständigen RPfl besprechen, damit auch das richtige in der Vollmacht steht. |
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#6 |
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Admin/Berufsbetreuer
Registriert seit: 16.03.2004
Ort: Betreuungsbüro Herrlichkeit 6 in 28857 Syke
Beiträge: 9,627
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Moin moin zusammen
Da gibt es doch noch was zu bedenken... Wenn Du Verhinderungsbetreuer für Deine Frau als erste (oder hauptsächliche) Betreuerin sein willst: Fahrt ihr denn nie zusammen in Urlaub? Dann seid ihr beide verhindert und schon ist im Notfall die Sch... am dampfen und auch keiner da, der die Probleme meistert. Dafür braucht ihr wirklich eine Verhinderungsbetreuung gar nicht erst beantragen. Das Gericht hat da auch nicht gerade weit vorausgedacht. Solange es nicht gerade um Antragsformulare, Verträge oder um betreuerische Entscheidungen geht, kannst Du ein Anschreiben auch im Auftrag Deiner Frau unterschreiben, falls sie gerade mal ein paar Tage unterwegs ist. Das machen Schreibkräfte in Betreuungsbüros auch. Es geht auch so, wie bisher. MfG Imre
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Fehler sind dazu da, um sie zu machen und daraus zu lernen. Fehler sind nicht dazu da, sie dauernd zu wiederholen. |
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#7 |
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Gesperrt
Registriert seit: 13.12.2010
Beiträge: 5
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Den Aspekt mit dem gemeinsamen Urlaub habe ich noch gar nicht bedacht...
Danke für diesen und die ganzen anderen Hinweise. Grüße Thorsten |
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