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Die unsinnige Erfindung einer General-Vorsorge-BetreuungsvollmachtU

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Zitat: Zumal die noch nicht mal wirklich eine entsprechende Qualifikation benötigen und es keine unabhängige Kontrollinstanz gibt. Wie kommst Du ...


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Alt 25.02.2012, 14:15   #21
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Zumal die noch nicht mal wirklich eine entsprechende Qualifikation benötigen und es keine unabhängige Kontrollinstanz gibt.
Wie kommst Du darauf? Entsprechend unserer Vergütungsstufe benötigen wir natürlich eine Qualifikation. Für Vergütungsstufe 3 z.B. ist ein entsprechendes Studium angesagt.

Die unabhängeige Kontrollinstanz ist das Betreuungsgericht.

Bevor man solch unhaltbaren Gerüchte in die Welt setzt sollte man sich informieren.

Gruss Michaela
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diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
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Alt 25.02.2012, 14:36   #22
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Naschkatze Beitrag anzeigen
[irgend einen x-beliebigen Berufsbetreuer]
Zumal die noch nicht mal wirklich eine entsprechende Qualifikation benötigen und es keine unabhängige Kontrollinstanz gibt.
[...]
Einerseits hast Du sachlich recht, eine im Wortsinn entsprechende Qualifikation wird tatsächlich nicht gebraucht. Andererseits trennt sich in der Praxis schnell die Spreu vom Weizen, und die Unqualifizierten geraten an ihre Grenzen.
Leider ist bei den Kontrollinstanzen keine Betreuten-Vertretung dabei, bloß: Das wäre auch nicht praktikabel, weil vor allem die Menschen mit psychischen Störungen einerseits Betreuung brauchen, andererseits oft kommunikationsgestört sind.

Unabhängigere Instanzen als einen Richter - nur dem Gesetz verantwortlich - gibt es in diesem System nicht.

Wenn es nach mir ginge, wäre es tatsächlich ein Ausbildungsberuf, so wie Anwalt, Rechtspfleger oder Sozialarbeiter, mit Praktikum und Prüfungen.
 
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Alt 25.02.2012, 17:48   #23
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
Standard

Zitat:
Zitat von Naschkatze Beitrag anzeigen
Bei so einer wichtigen, ins Leben und Existenzfragen eingreifenden Sache
Zumal die noch nicht mal wirklich eine entsprechende Qualifikation benötigen und es keine unabhängige Kontrollinstanz gibt.
Hallo,
Betreuungen sollen nach dem Willen vom Gesetzgeber grundsätzlich ehrenamtlich geführt werden. Der beruflich tätige Betreuer ist also die Ausnahme. Die Betreuer sollen für den jeweiligen Einzelfall geeignet sein. Da es schwierig gelagerte Betreuungen , aber auch einfachere gibt, kommt es schon vor, dass unterschiedlich qualifizierte Berufsbeteuer eingesetzt werden. Es gibt hier 3 Stufen siehe : VBVG - Einzelnorm (insofern ist die Antwort von Michaela nicht ganz richtig)
Der Betreuer wird gerade dafür sorgen, dass die "Existenzfragen" wieder geregelt werden und dem Betreuten insofern geholfen wird.
Berufl. tätige rechtl. Betreuer sind i.d.R. gut qualifiziert und werden übrigens auf gesetzlichen Grundlagen kontrolliert. (z.B. durch das Betreuungsgericht i.d.R. mindestens 1x jährlich)
Grüße andre
__________________
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten.
andre ist offline  
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Alt 25.02.2012, 20:58   #24
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Es gibt hier 3 Stufen siehe : VBVG - Einzelnorm (insofern ist die Antwort von Michaela nicht ganz richtig)
vielleicht könntest Du dann eine vergleichbare Ausbildung mit dem Studium benennen? Du weisst doch aus eigener Erfahrung dass hier die Trauben recht hoch gehängt sind.
__________________
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michaela mohr ist offline  
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