Dies ist ein Beitrag zum Thema Die unsinnige Erfindung einer General-Vorsorge-BetreuungsvollmachtU im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Zitat:
Zumal die noch nicht mal wirklich eine entsprechende Qualifikation benötigen und es keine unabhängige Kontrollinstanz gibt.
Wie kommst Du ...
|
Registrieren | Hilfe | Benutzerliste | Kalender | Heutige Beiträge | Suchen |
25.02.2012, 14:15 | #21 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
Die unabhängeige Kontrollinstanz ist das Betreuungsgericht. Bevor man solch unhaltbaren Gerüchte in die Welt setzt sollte man sich informieren. Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
25.02.2012, 14:36 | #22 | |
Gast
Beiträge: n/a
|
Zitat:
Leider ist bei den Kontrollinstanzen keine Betreuten-Vertretung dabei, bloß: Das wäre auch nicht praktikabel, weil vor allem die Menschen mit psychischen Störungen einerseits Betreuung brauchen, andererseits oft kommunikationsgestört sind. Unabhängigere Instanzen als einen Richter - nur dem Gesetz verantwortlich - gibt es in diesem System nicht. Wenn es nach mir ginge, wäre es tatsächlich ein Ausbildungsberuf, so wie Anwalt, Rechtspfleger oder Sozialarbeiter, mit Praktikum und Prüfungen. |
|
25.02.2012, 17:48 | #23 | |
Stammgast
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
|
Zitat:
Betreuungen sollen nach dem Willen vom Gesetzgeber grundsätzlich ehrenamtlich geführt werden. Der beruflich tätige Betreuer ist also die Ausnahme. Die Betreuer sollen für den jeweiligen Einzelfall geeignet sein. Da es schwierig gelagerte Betreuungen , aber auch einfachere gibt, kommt es schon vor, dass unterschiedlich qualifizierte Berufsbeteuer eingesetzt werden. Es gibt hier 3 Stufen siehe : VBVG - Einzelnorm (insofern ist die Antwort von Michaela nicht ganz richtig) Der Betreuer wird gerade dafür sorgen, dass die "Existenzfragen" wieder geregelt werden und dem Betreuten insofern geholfen wird. Berufl. tätige rechtl. Betreuer sind i.d.R. gut qualifiziert und werden übrigens auf gesetzlichen Grundlagen kontrolliert. (z.B. durch das Betreuungsgericht i.d.R. mindestens 1x jährlich) Grüße andre
__________________
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten. |
|
25.02.2012, 20:58 | #24 | |
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
|
Zitat:
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation. |
|
Lesezeichen |
|
|