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Die unsinnige Erfindung einer General-Vorsorge-BetreuungsvollmachtU

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Hi, ich habe jetzt erfahren, daß meine Vollmacht nichts gilt, weil darin steht: "Unsere Tochter wird hiermit angewiesen, von der ...


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Alt 22.02.2012, 20:49   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.02.2012
Beiträge: 30
Standard Die unsinnige Erfindung einer General-Vorsorge-BetreuungsvollmachtU

Hi,

ich habe jetzt erfahren, daß meine Vollmacht nichts gilt, weil darin steht:

"Unsere Tochter wird hiermit angewiesen, von der erteilten Einzelvollmacht nur dann Gebrauch zu machen, wenn bereits ein Elternteil gestorben oder nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen".

Das ist jetzt der Fall, da meine Mutter von einem Arzt am 09.01.12!!! begutachtet wurde. Bis jetzt konnte ich keine Entscheidungen treffen, heute, 21.02. bekam ich einen Durchschlag des Amtes, daß sie geschäftsunfähig ist. Trotzdem liegt alles noch beim Amt und ich habe immer noch kein Recht, sie aus dem Apartement meines um sich schlagenden Vaters zu holen.

Denn - meine Antragstellung für Betreuung des Vaters vom 08.12.11 ist in Bearbeitung und es ist noch nicht klar: Die Vollmacht besagt: Zuerst ist der Vater mit der Bestimmung dran (selbst dement und Pflegestufe II) und dann erst ich. Ich warte also seit dem 08.12.11, um für meine Mutter zu sorgen.

Bei der Bank läuft das gemeinsame Konto für beide, also beide allein unterschriftsberechtigt. Bei der Bank stören sie sich daran, daß laut Vollmacht der Vater als nächster eingetragen ist, um zu bestimmen. Da er dies auch nicht kann und es seit 08.12.11 bearbeitet wird, habe ich nichts greifbares in der Hand, um selbst für meine Mutter zu agieren.

Der Hintergrund es ganzen Procederes: In der Demenz und Alsheimer sagen alte Menschen Dinge, die nicht so waren und nicht so sind: "Meine Tochter ist eine Hexe, sie wollte uns ihr Leben lang nur Böses". Gleichzeitig wußte meine Mutter bei der Begutachtung am 09.01. nicht, wann sie geboren ist und daß sie eine Tochter hat. Das muß dann wieder überprüft werden.
Das Highligt: Meine Mutter hatte Krebs am Finger, ich fuhr sie selbst aus dem Altersheim zum Hautarzt, der Tumor wurde entfernt. Dann rief mich der Hautarzt an, daß man noch einmal nachoperieren sollte. Termin war gemacht, es hatte an diesem Tag 10 cm Schnee, es war glatt. Ich sollte meine Mutter vom Altersheim mit dem Gehwagen zum Hautarzt bringen. Ich rief das Rote Kreuz an (ich dachte, sie hätten schon längst Pflegestufe II beantragt, was kostenfrei gewesen wäre). Sie brachten sie mit dem Rollstuhl in ihrem Wagen zum Hautarzt. Ich kam dazu, durfte im Wartezimmer Platz nehmen.

Heute bekam ich einen Bericht: Meine Mutter war nur bestellt, damit ein Gutachter an diesem Tag meine Mutter einschätzt. ICH wußte von nichts!

Ich muß auf jetzt die "Betreuungsurkunde" trotz meiner General-Vorsorge-Betreuungsvollmacht warten, die mich bevollmächtigt meine Mutter betreuen zu können.

Es existiert aber immer noch Vater, für den ich am 08.12.11 (!!!) eine Betreuung beantragt habe, da er seine Überweisungen nicht tätigen konnte. Dazu habe ich bis heute trotz schriftlicher Mahnungen nichts gehört, weder eine Kopie des Standes: Darf ich jetzt zwangsweise seine Überweisungen tätigen oder nicht?

Ich verstehe die Welt nicht mehr!

Also warte ich weiter ab, was mir diese neue Welt zeigt?
Hilflos und entsetzt, mit der Frage:
Brauchen wir diese Betreuungsmaschienerie?
Ich denke: Nein.


Gruß
Karin
aschenputtel ist offline  
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Alt 22.02.2012, 21:00   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Aschenputtel,

es tut mir leid dass Du so einen Ärger hast aber ist das wirklich die Schuld einer "Betreuungsmaschinerie"? Ich denke Nein.

Das Grundproblem liegt in den unerfreulichen Zuständen innerhalb der Ehe und in den wirren Vollmachten. Damit hat das Betreuungsgericht nichts zu tun.

Es ist nun mal so, je komplizierter die Vorgeschichte desto länger das Verfahren.
Ich drück Dir die Daumen dass sich alles doch schnell löst

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 22.02.2012, 22:04   #3
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Zitat:
Zitat von aschenputtel Beitrag anzeigen
Trotzdem liegt alles noch beim Amt und ich habe immer noch kein Recht, sie aus dem Apartement meines um sich schlagenden Vaters zu holen.
GewSchG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

Einfach den Link lesen und handeln, dazu bedarf es keiner Vollmacht, oder Sonstigen.

In Bezug auf die mehr als angespannte familiäre Situation und die Erkrankungen wäre es meiner Meinung nach für Dich und Deine eigene Familie besser einen neutralen Betreuer zu haben, da die Doppelrolle als Tochter und Betreuerin das Ganze sicher nicht einfacher machen wird.

Grüße!
gonzo ist offline  
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Alt 22.02.2012, 23:02   #4
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von aschenputtel Beitrag anzeigen
Hilflos und entsetzt, mit der Frage:
Brauchen wir diese Betreuungsmaschienerie?
Ich denke: Nein.
Ich denke, das ist schlicht die falsche Frage.
Wir haben sie nämlich, diese "Maschinerie".
Und Strukturen neigen dazu, sich zu verfestigen statt sich aufzulösen.

Daß das Ganze in eurem Fall denkbar dumm gelaufen ist, sei mal dahingestellt - ich bin Sozialpädagoge und kann alles verstehen, wenn ich will, bloß manchmal will ich nicht.

Ich neige dazu, mich mit den Realitäten auseinanderzusetzen, egal wie sie aussehen. Dann stelle ich fest, ob ich daran schrauben kann oder nicht. Manchmal überschätze ich mich und klemme mir die Finger.
Deine Eltern sind erwachsene Leute und für dich selbst verantwortlich. Außerdem sind sie schon länger da als Du.
Du hast deine Bereitschaft gezeigt, Verantwortung zu übernehmen. Jetzt mußt Du abwarten.
Das ist schwer, weiß ich.
Ändert aber nix.
 
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Alt 23.02.2012, 11:30   #5
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Zitat:
Zitat von aschenputtel Beitrag anzeigen
Bei der Bank stören sie sich daran, daß laut Vollmacht der Vater als nächster eingetragen ist, um zu bestimmen.
Guten Morgen,

ich finde deine Vollmacht ist ein typisches Beispiel dafür wie schwierig es wird wenn die Wirksamkeit einer Vollmacht an bestimmte Voraussetzungen gebunden ist, die nicht objektiv belegbar sind. Das macht es halt für die Beteiligten (z.B. Bank) äußerst schwierig zu erkennen ob die Bedingungen erfüllt sind. Und nur auf deine Mitteilung hin kann der Mensch am Schalter natürlich auch nicht handeln.
Ansonsten kann ich Michaela im #2 nur zustimmen.

Zitat:
Dazu habe ich bis heute trotz schriftlicher Mahnungen nichts gehört, weder eine Kopie des Standes: Darf ich jetzt zwangsweise seine Überweisungen tätigen oder nicht?
Nur weil ein Betreuungsverfahren am Laufen ist hast du nicht das Recht hier zwangsweise zu handeln. Wenn es derzeit keinen Bevollmächtigten gibt, der Betreute nicht mehr handeln kann und das Betreuungsverfahren am Laufen ist gibt es halt derzeit keinen Handlungsbefugten. Was soll denn auch groß passieren. Er ist in einer Einrichtung versorgt, hat zu Essen und zu trinken. Also kein Grund zur Panik.

Gruß,
Andreas
__________________
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agw ist offline  
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Alt 23.02.2012, 20:30   #6
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.02.2012
Beiträge: 30
Standard Keine Blessuren

Hallo,

Einfach den Link lesen und handeln, dazu bedarf es keiner Vollmacht, oder Sonstigem.

Na ja, ich habe von dem einen Stock-Schlagen keine Blessuren und müßte es erst beweisen. Meine Mutter hatte auch keine Schrammen. Es wäre ein Procedere ohne Ende. Nutzt also nichts.

In Bezug auf die mehr als angespannte familiäre Situation und die Erkrankungen wäre es meiner Meinung nach für Dich und Deine eigene Familie besser einen neutralen Betreuer zu haben, da die Doppelrolle als Tochter und Betreuerin das Ganze sicher nicht einfacher machen wird.

Das war doch aber frührer auch so, mit dem Unterschied: Da waren keine Behörden da, da waren keine Betreuer da, die Schlange stehen. Wenn ein dementer Vater früher um sich geschlagen hat, hat man ihn einfach ohne Rollstuhl, ohne Stock auf einen Stuhl gesetzt und sitzen gelassen. Er beruhigt sich schon.

Warum ich wegen einem aggressiven Vater einen Berufsbetreuer brauche, um die Situation zu lösen, verstehe ich nicht. Oder ist die neue, normale, familiäre Situation so, daß man die Alten an einen Berufsbetreuer abgibt? Muß ja nicht seinl Die Doppelrolle als Tochter und Betreuerin ist immer schwer, man könnte aber sicher sein, daß die Tochter alles versuchen wird, um dies in Liebe zu schaffen.

Und - die emotionale Situation nicht zu vergessen: Es wäre, für mich zumindest, darum kämpfe ich auch so, ein großes Geschenk, meine Eltern auf dem letzten Weg zu begleiten. Mit Kämpfen, mit Auseinandersetzungen. Der alte Mensch wird zum Kind, heißt es. Die antiautoritäre Erziehung in den 70er ist gescheitert. Kinder brauchen Widerstand, jemand der ihnen sagt: "Nein - und Schluß".
Das muß bei alten Menschen auch möglich sein, leider aber nur zuhause. Die Freiheit im Altersheim für alle? Der Berufsbetreuer regelt die Finanzen, das Heim die Rezepte. Aber wenn ein dementer Mensch das Heim verläßt sieht es niemand. Er wird dann "einfach vermißt". In den Medien werden immer mehr (zumindest bei uns im Ulmer Raum) alte Menschen vermißt, die in einem Altersheim lebten und dann erfroren irgendwo aufgefunden wurden.

Für mich heißt das erste Gebot einer Betreuung immer: Zuerst die nächsten Angehörigen. Dann muß man sich halt auseinandersetzen. Das macht nichts. Vielleicht kann man alte Dinge klären, vielleicht kann man doch noch zueinanderfinden, alte Erlebnisse hochkommen lassen und bereinigen. Für das Kind (mich) wäre dieser Abschied wichtig.

Die Berufsbetreuer sind fremde Menschen, die sachlich an die Sache rangehen. Für jemand, der keine Angehörigen hat, sicher ideal. Aber nicht für mich. Und wenn ich gegen Wände renne, ich versuche es.

Erfahren habe ich heute, daß alle Gesetze sich ändern, sobald ein alter Mensch die Schwelle des Altersheims betritt. Dann wird meine Vollmacht angeweifelt. Die ja, vielleicht "eigentlich" das Pflegeheim jetzt hat, aber für die Bereiche Geld, Medikamente, Arztfahrten, schriftlicher Verkehr mit Behörden nicht zuständig ist Der Betreuer auch nicht!. Dies sollte dann gefälligst der Angehörige machen! Der dafür auch keinen crash-Kurs braucht, kann er doch lesen, schreiben, kennt die Bankgeschäfte durch seinen Beruf und kann sich einlesen.

Seit wann wird eigentlich die Tochter/Betreuerin als Doppelrolle gesehen? Es ist eins! Es gibt heute noch alte Menschen, die sich gerne zuhause von der Tochter betreuen lassen, vom geldlichen bis zum seelischen Bereich.

Erschaffen wurde dieser Betreuer-Bereich erst, als die Jungen nicht in die Häuser der Alten gezogen sind, die Alten dann keinen Platz in den Häusern der Jungen hatten, nicht mal ein Zimmer war frei. Die Kinder waren weit weg, die Alten allein. Es war für die Kinder sicher beruhigend, daß für die Eltern dann trotzdem "alles" geregelt wird. Sind wir ehrlich: Das Geldliche eben, sich zusammensetzen, die Überweisungen ausfüllen, das Konto zusammenhalten. Hochachtung für diesen Job, wirklich.

Aber - IcH wohne 5 km entfernt und werde mein Recht irgendwie einfordern. Es ist in der Zwischenzeit so verfahren, leider eben durch die Behörden/Amtsgerichts-Instanzen. Es ist schrecklich.

Hoffen wir, daß es gut ausgeht.

Gruß
Karin
aschenputtel ist offline  
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Alt 23.02.2012, 20:52   #7
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.02.2012
Beiträge: 30
Standard Danke!

Hallo,

Wir haben sie nämlich, diese "Maschinerie".
Und Strukturen neigen dazu, sich zu verfestigen statt sich aufzulösen.

Wenn man selbst betroffen ist, ist es schwer, die Verfestigung zu akzeptieren, aber ja - so ist es.

Ich neige dazu, mich mit den Realitäten auseinanderzusetzen, egal wie sie aussehen. Dann stelle ich fest, ob ich daran schrauben kann oder nicht. Manchmal überschätze ich mich und klemme mir die Finger.

Deine Eltern sind erwachsene Leute und für sich selbst verantwortlich.

Nein - Mutter ist Ende Januar von einem Neurologen für geschäftsunfähig erklärt worden und kann wirklich nicht mehr für sich verantwortlich sein.

Außerdem sind sie schon länger da als Du.

Nutzt auch nichts, wenn Mutter, wie im Arzt-Bericht steht, ihren Geburtsort nicht mehr weiß, ihre Tochter, die sie liebt als Hexe bezeichnet und auf keinen Fall die Betreuung ihrer Tochter will. Genau dies wird jetzt, obwohl sie geschäftsunfähig erklärt wurde als einziger Punkt im Gutachten ernstgenommen. Und dies obwohl sie auch nicht weiß, wie lange sie schon im Altersheim ist (seit 2 Monaten!) und wo sie zur Schule ging.

Insofern steht komischerweise meine General-Vorsorge-Betreuungs-Vollmacht wieder in Frage! Wie der Notar heute sagte: Nach Befragung von letzter Woche (in diesem Bericht, in dem sie für geschäftsunfähig erklärt wurde) sagt ihre Mutter, sie will Sie auf keinen Fall als Betreuerin.

Und als Argument: "Sie wünscht es sich ausdrücklich und dies muß akzeptiert werden. SIE KÖNNEN IHRE VOLLMACHT VERGESSEN! Geben Sie sie zurück!" Warum dies. Natürlich werde ich das nicht tun und darum geht es weiter, durch alle Instanzen, noch Wochen.

Du hast deine Bereitschaft gezeigt, Verantwortung zu übernehmen. Jetzt mußt Du abwarten.

Dank Dir sehr, ja. Jetzt warte ich ab, ab heute um 16.30 Uhr nach dem Notariatsbesuch. Ich habe alles getan, jetzt muß der Behördenablauf weiterlaufen. Ich kann NICHTS mehr tun!

Das ist schwer, weiß ich.

Ich versuch zu entspannen und endlich wieder Kraft zu tanken.

Grüße
Karin
aschenputtel ist offline  
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Alt 23.02.2012, 21:00   #8
Stammgast
 
Registriert seit: 29.12.2010
Ort: OWL
Beiträge: 588
Standard

Na dann ist ja nicht mehr viel zu sagen ausser viel Glück dabei...
gonzo ist offline  
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Alt 23.02.2012, 21:07   #9
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 07.02.2012
Beiträge: 30
Standard Endlich einige Tage Entspannung


Hallo,

Nur weil ein Betreuungsverfahren am Laufen ist hast du nicht das Recht hier zwangsweise zu handeln.

Doch, ein wenig schon, alles hinnehmen wäre auch schlecht.

Wenn es derzeit keinen Bevollmächtigten gibt,

Es gibt aber derzeit einen mit einer Vollmacht: Mich, die Tochter!

Der Betreute nicht mehr handeln kann und das Betreuungsverfahren am Laufen ist gibt es halt derzeit keinen Handlungsbefugten. Was soll denn auch groß passieren.

Mein um-sich-schlagener, bösartiger, dementer Vater hat Zugriff zu dem gemeinsamen Konto beider: Meiner Mutter und ihm. Nach den Bedrohungen meiner Mutter gegenüber und Aussagen von ihm
kann er jederzeit alles transferieren, abheben, verschieben oder verschenken.

Er ist in einer Einrichtung versorgt, hat zu Essen und zu trinken.

Also ich habe heute noch nichts gegessen, jetzt, um 20 Uhr mache ich mir Frühstück. Ich sorge mich nicht um meinen bösartigen Vater.

Also kein Grund zur Panik.

Ich werde mir ab heute 1 Woche frei nehmen, essen, essen, und den Dingen nur für 1 Woche ihren Lauf lassen.

Gruß

Karin
aschenputtel ist offline  
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Alt 23.02.2012, 21:53   #10
agw
Admin/ Berufsbetreuer
 
Benutzerbild von agw
 
Registriert seit: 15.01.2009
Ort: Mitten in Hessen
Beiträge: 4,805
Standard

Hallo Aschenputtel,

Kannst du dich vielleicht mal damit beschäftigen wie das Zitieren funktioniert, dann wären deine Texte auch nicht so schwer zu lesen.

Gruß,
Andres
__________________
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agw ist offline  
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