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Familienrecht und ZPO?

Dies ist ein Beitrag zum Thema Familienrecht und ZPO? im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hi zusammen! Ich schreibe meine Frage mal hier hinein. Es geht zwar um was Rechtliches, aber eben nicht mehr um ...


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Alt 23.02.2012, 19:51   #1
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard Familienrecht und ZPO?

Hi zusammen!

Ich schreibe meine Frage mal hier hinein. Es geht zwar um was Rechtliches, aber eben nicht mehr um Betreuung, da ich inzwischen von meinem Freund eine Vollmacht habe...

Wenn ich es richtig verstanden habe, ergehen in Sachen des Familienrechts seit wenigen Jahren keine Urteile mehr, sondern Beschlüsse. Heißt das auch, es gibt in diesem Bereich keine Klage mehr, sondern ausschließlich Anträge? Heißt das Verfahren dann noch Prozess? Und gilt hier bzw. in wie weit gilt hier die ZPO?

Würde mich freuen, wenn mir jemand was dazu sagen oder mit einem erhellenden Link weiterhelfen könnte.

Liebe Grüße, Janina
Janina ist offline  
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Alt 23.02.2012, 20:02   #2
Stammgast
 
Benutzerbild von andre
 
Registriert seit: 20.06.2007
Ort: Thüringen
Beiträge: 674
Standard

Zitat:
Zitat von Janina Beitrag anzeigen
in Sachen des Familienrechts
Liebe Grüße, Janina
.... Dieses Gesetz gilt für das Verfahren in Familiensachen sowie in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

FamFG - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
__________________
Das Betreuungsrecht will betroffenen Personen den notwendigen Schutz und die erforderliche Rechtsfürsorge gewährleisten, ihnen zugleich aber ein größtmögliches Maß an Selbstbestimmung gewährleisten.
andre ist offline  
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Alt 24.02.2012, 00:09   #3
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

hallo Janina,

mit Deiner Feststellung liegst Du richtig. Im Scheidungsverfahren gibt es jetzt eine Antragsschrift , Antragsteller/Antragsgegner , Verfahrensbevollmächtigte, Verfahrenskostenhilfe statt Prozeßkostenhilfe und zum Beschluss ergeht ein Beschluss und kein Scheidungsurteil mehr .

Insoweit gilt die ZPO dann nicht mehr , die Anwendung gewisser ZPO Vorschriften ergibt sich aus § 113 FamVG.

fwu
fwu ist offline  
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