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Versorgung der Angehörigen von Betreuten

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Hallo, meine Geschichte ist ja bekannt. Trotz Generalvollmacht für meine Mutter (Vater hatte seine nach einer Herz-OP in für mich ...


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Alt 04.03.2012, 13:10   #1
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 06.02.2012
Beiträge: 30
Standard Versorgung der Angehörigen von Betreuten

Hallo,

meine Geschichte ist ja bekannt.

Trotz Generalvollmacht für meine Mutter (Vater hatte seine nach einer Herz-OP in für mich geschäftsunfähigen Zustand storniert) konnte ich wegen dem agressiven, dementen Vater im gemeinsamen Apartement im Altersheim weder Überweisungen noch sonst was tätigen. Trotz noch bestehender Generalvollmacht für meine Mutter erfuhr ich erst am 25.02.12, daß sie am 09.01.12, als 6 Wochen davor, von einem Gutachter für geschäftsunfähig erklärt wurde. Dies sind beide seit dem 09.01.12!

Ich habe, nach 2-monatigem Kampf und Warten meine Vollmacht für meine Mutter am 29.02. zurückgegeben, damit mein Vater endlich das haben kann, was er will: Einen fremden Betreuer für beide. Ich konnte nicht mehr. Es werden beide von einem Betreuer betreut werden, der für ALLES zuständig ist. Geldangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge etc.

Nun die Frage: Ich bin seit 5 Jahren berentet, bekomme 850 Euro Rente im Monat. Seitdem haben mich meine Eltern mit 300 Euro im Monat unterstützt, zuletzt noch für Monat Februar, sonst hätte ich Sozialhilfe beantragen müssen. Dies ist auf allen Kontoauszügen deklariert. Am 1. April soll das Vermögen bestimmt werden (200.000 Euro auf dem Konto) und beginnt die Betreuung.

Wie berücksichtigt nun ein gesetzlicher Betreuer die familiären Verhältnisse? Wird er diese Situation berücksichtigen? Kann er mir das Geld sperren, weil mein dementer, geschäftsunfähiger Vater mich seit 1/2 Jahr unbegründeterweise hasst? Kann er, wenn mein Vater sagt, die 300 Euro sollen weiterlaufen an mich, dies überhaupt tun oder muß er schauen, alles für die Pflege zu retten?
Inwieweit wird die Versorgung einer kranken Tochter mit Schwerbehindertenausweis und G und einer minimalen Rente überhaupt berücksichtigt?

Ich kann keine Nacht mehr schlafen.

Gruß
Karin
aschenputtel ist offline  
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Alt 04.03.2012, 13:39   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Hallo Karin,

die Entscheidung für einen Berufsbetreuer für deine Eltern war bestimmt die beste Lösung- vor allem emotional für Dich denke ich. Warte mal einige Zeit ab und hoffentlich spürst du dann auch Erleichterung.

Dein anderes Problem ist schwieriger zu beurteilen. Grundsätzlich haben Volljährige, vor allem schon berentete "Kinder", kaum Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern.

200 000 Euro auf dem Konto klingt erst mal nach viel. Wenn man dann aber mal gegenrechnet, damit plant dass die Eltern vielleicht noch 10 Jahre oder länger leben, vielleicht ab und an Bedürfnisse haben die über den Grundverbrauch hinausgehen, dass für beide Heimkosten anfallen. Da hat vielleicht der neue Betreuer starkes Bauchweh bei dem Gedanken der Tochter Unterhalt zu zahlen.
Ich befürchte auf Dauer, also über ein Jahr hinaus wäre es das sicher nicht.

Zitat:
muß er schauen, alles für die Pflege zu retten?
Er muss sich die Situation genau anschauen und dann zu einer überschlägigen Meinung kommen ob hier die Wünsche der Eltern nach Versorgung der Tochter duch sie weiter Gültigkeit haben können. Den Standard und die Lebenssituation seiner Betreuten darf er nicht in Gefahr bringen und dazu gehört dann auch die langfristige Planung.
Die Heimplätze und die dazugehörigen Kosten für persönliche Bedürfnisse haben Vorrang vor allem anderen.

Kannst Du für Dich selbst nicht vielleicht Wohngeld beantragen und damit die finanzielle Situation entschärfen?

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 04.03.2012, 15:41   #3
fry
Ich bin neu hier
 
Registriert seit: 18.01.2012
Ort: Dortmund
Beiträge: 8
Standard

Hallo,

dies ist sicherlich ein schwieriges Thema bei dem man natürlich noch einige Informationen benötigt: Wie hoch sind die Renten der Eltern, sind für beide zusätzliche Betreuungsleistungen beantragt. Also wieviel des Vermögens muss nun für die Pflege monatlich eingesetzt werden.

Für dich selber ist es wahrscheinlich erstmal besser Wohngeld zu beantragen. Falls du nicht allein lebst, solltest du die wirkliche Bedürftig-keit überprüfen und evtl. wirklich Grundsicherung beantragen.

Wichtig ist auch, wenn das Vermögen der Eltern aufgebraucht ist und sie vom "Sozialamt" leben sollten, muss man angeben, ob es in den letzten 10 Jahren Schenkungen gab. Das bedeutet Du müsstest dich an den Heimkosten beteiligen, da Du ja 3600 Euro im Jahr "geschenkt" bekommen hast. Also bis 36000 Euro.

Auch deshalb eher Wohngeld oder Grusi.

Viele Grüße


Dietmar
fry ist offline  
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Alt 04.03.2012, 16:46   #4
Forums-Azubi
 
Registriert seit: 06.02.2012
Beiträge: 30
Standard Ja!

Hallo Michaela,


ja, es war richtig die Vollmacht für meine Mutter abzugeben. Gegen diese Widerstände anzugehen hat mich meine letzte Kraft gekostet. Endlich kann ich für mich selbst wieder nach vorne schauen.

Der emotionale Hintergrund war schon: Du, kranke Tochter, bist einmal versorgt. Darauf habe ich gehofft.

Jetzt muß ich einfach schauen, wie ich alleine klarkomme.
Die Grundsicherung werde ich beantragen und hoffe auf einen Betreuer, der mich mit einbezieht.

Karin
aschenputtel ist offline  
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