Forum Betreuung

Diskussionsforum zum Thema

gesetzliche Betreuung

 

Gesundheitsfürsorge + Aufenthaltsbestimmung beantragen bei psychischer Krankheit

Dies ist ein Beitrag zum Thema Gesundheitsfürsorge + Aufenthaltsbestimmung beantragen bei psychischer Krankheit im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo , möchte nun hier meinen "Fall" etwas genauer erklären: Aufgrund einer psychischen Erkrankung (keine! Psychose) kann ich schon seit ...


Zurück   Forum Betreuung > Offenes Forum gesetzliche Betreuung > Forum für Angehörige und betreute Menschen

Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender Heutige Beiträge


Forum Betreuung Melden Sie sich an Kontaktieren Sie uns

Antwort

 

LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Ansicht
Alt 09.04.2012, 07:16   #1
Gesperrt
 
Registriert seit: 06.04.2012
Beiträge: 3
Standard Gesundheitsfürsorge + Aufenthaltsbestimmung beantragen bei psychischer Krankheit

Hallo ,

möchte nun hier meinen "Fall" etwas genauer erklären:

Aufgrund einer psychischen Erkrankung (keine! Psychose) kann ich schon seit längerem nicht mehr das Haus verlassen. Ich wohne derzeit im Haushalt meiner Eltern. Selbständig in einer eigenen Wohnung könnte ich momentan nicht leben. Habe schon ambulante und stationäre Therapien in früheren Jahren gemacht. Da ich jetzt nicht mehr das Haus verlasse, kann ich auch nicht zu einer Therapie gehen.
Mein Hausarzt macht regelmäßig Hausbesuche, zweimal war auch schon eine Psychiaterin da.
Eigentlich möchte ich wieder eine stationäre Therapie machen. Es scheitert aber schon daran, dass ich es nichtmal zum Vorgespräch in die Klinik schaffe.

Eine Zwangseinweisung wäre nur bei Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung machbar. Daher schlug mein Hausarzt mir vor, freiwillig die Betreuung im Bereich Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltbestimmung zu beantragen. Somit könnte der Betreuer veranlassen, dass ich auch gegen meinen Willen in die Klinik "gebracht" werden könnte.

Zuerst wurde an eine Person aus meiner Verwandschaft als Betreuer gedacht. Diese Person kann und will dies aber nicht übernehmen. Somit würde es wohl auf einen Berufsbetreuer hinauslaufen. Mein Arzt meinte, ich solle beim Amtsgericht anrufen und mir eine Liste von Betreuern geben lassen. Dann könnte ich mal welche vorab anrufen. Beim Amtsgericht sagte man mir aber, sie und ich hätten da keinen Einfluss darauf. Das Landratsamt würde jemanden zuteilen.

Nun habe ich folgende Fragen:

1. Ist es überhaupt möglich/üblich wenn man selbst keine Person aus dem Bekanntenkreis/Verwandschaft vorschlagen kann, dass man eine Auswahl an Betreuern bekommt mit denen man vor Beantragung der Betreuung Kontakt aufnehmen und schauen kann, ob derjenige geeignet ist (z. Bsp. ob er sich mit meinem Krankheitsbild auskennt, da es ja "nur" um Gesundheitsfürsorge geht) oder Fragen stellen kann, wie die Betreuung ablaufen würde (z. Bsp. ob er mich zuhause besucht oder ob hauptsächlich telefonischer Kontakt besteht, usw.). Oder denkt ihr, dass ich in meinem Fall doch lieber eine Person meines Vertrauens aus dem Bekanntenkreis finden sollte?

2. Macht es irgendeinen Unterschied oder hat es Folgen, ob ich selbst die Betreuung beantrage oder ob mein Arzt das ohne meine Zustimmung macht?

3. Darf ich als Betreute das für den Antrag erforderliche ärztliche Gutachten lesen? Welcher Arzt schreibt das Gutachten (mein Hausarzt, mein Psychiater oder ein neutraler Arzt/Psychiater)?

4. Wird der Betreuuer dann einfach das, was mein Hausarzt für richtig empfindet (notfalls Zwangseinweisung mit Gewalt ohne Rücksicht auf meine Ängste und Bedenken) veranlassen oder kann ich darauf hoffen, dass er auch meine Wünsche berücksichtigt und man vielleicht eine Alternative zur Zwangseinweisung findet und er sich dafür einsetzt?
Würde der Betreuer gegen meinen Willen einfach eine Zwangseinweisung veranlassen, wäre das wahrscheinlich kein guter Start unseres Betreuuer-Betreuten-Verhältnisses oder Grundstein für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

5. Allgemein die Frage: Haltet ihr die Einrichtung einer Betreuung in meinem Fall für sinnvoll oder gibt es andere Wege das Problem zu lösen?


Vielen Dank dass es dieses Forum gibt !!!

Gerne kann man mich auch per Privatnachricht weiter anschreiben.
Allen vielen Dank,

Grüßle Ymori

Geändert von Ymori (09.04.2012 um 07:30 Uhr)
Ymori ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2012, 12:07   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Guten Tag Ymori,

erstmal herzlich willkommen bei uns und jetzt zu deinen Fragen die sich nicht leicht beantworten lassen.

Zitat:
und schauen kann, ob derjenige geeignet ist (z. Bsp. ob er sich mit meinem Krankheitsbild auskennt, da es ja "nur" um Gesundheitsfürsorge geht) oder Fragen stellen kann, wie die Betreuung ablaufen würde (z. Bsp. ob er mich zuhause besucht oder ob hauptsächlich telefonischer Kontakt besteht, usw.).
Die Eignung eines Betreuers wird vom Gericht und der Betreuungsstelle geprüft bevor derjenige überhaupt Aufträge bekommt. Der Rest hängt vor den jeweiligen Bezirksgepflogenheiten ab, daskann dir hier keiner beantworten. jeder kann nämlich nur für seinen "Bezirk" sprechen.

Zitat:
Darf ich als Betreute das für den Antrag erforderliche ärztliche Gutachten lesen?
Ja, ausser der Gutachter würde diese Frage verneinen da für dich Nachteile durch das Lesen zu befürchten wären.

Zitat:
Welcher Arzt schreibt das Gutachten
Der Gutachter wird vom Gericht beauftragt, wer den Auftrag erhält........?

Zitat:
Wird der Betreuuer dann einfach das, was mein Hausarzt für richtig empfindet (notfalls Zwangseinweisung mit Gewalt ohne Rücksicht auf meine Ängste und Bedenken) veranlassen oder kann ich darauf hoffen, dass er auch meine Wünsche berücksichtigt und man vielleicht eine Alternative zur Zwangseinweisung findet und er sich dafür einsetzt?
Wie der evtl. Kollege arbeiten wird lässt sich schwer sagen, ich kann dir sagen dass z.B. ich auf Grund des Rats des Hausarztes wahrscheinlich keine Unterbringung veranlassen würde. Da wäre mir das Eis zu dünn, ich bevorzuge an der Stelle den ausgewiesenen fachmann/frau sprich Neurologe, Psychiater usw. Aber in einem bestimmten Einzel- oder Gefahrenfall könnte es trotzdem so sein. Du siehst, alles kann aber nicht alles muss.

Zitat:
Würde der Betreuer gegen meinen Willen einfach eine Zwangseinweisung veranlassen, wäre das wahrscheinlich kein guter Start unseres Betreuuer-Betreuten-Verhältnisses oder Grundstein für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Als Start ist es sicher nicht glücklich, ich habe allerdings schon erlebt dass auch danach eine gute weitere Zusammenarbeit möglich war da Dinge vom Betreuten später völlig anders gesehen und beurteilt wurden.

Zitat:
Allgemein die Frage: Haltet ihr die Einrichtung einer Betreuung in meinem Fall für sinnvoll oder gibt es andere Wege das Problem zu lösen?
Aus der Ferne und ohne dich zu kennen lässt sich das schlecht beurteilen. Lies doch hier einfach nochmal bißchen rum was andere zu ähnlichen Problemen sagen, versuche Betreute zu finden mit denen du über ihre Erfahrungen sprechen kannst. Bei uns z.B. wäre auch die Betreuungsstelle ein kompetenter Ansprechpartner für solche Fragen. Nur der Versuch macht manchmal kluch und bei dir gehts ja jetzt nicht um ein paar Tage vorher oder nachher.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2012, 12:11   #3
Club 300
 
Registriert seit: 01.12.2011
Beiträge: 313
Standard

Zitat:
Zitat von Ymori Beitrag anzeigen
2. Macht es irgendeinen Unterschied oder hat es Folgen, ob ich selbst die Betreuung beantrage oder ob mein Arzt das ohne meine Zustimmung macht?
Jein... Für die Aufhebung der Betreuung kann es relevant werden, ob du sie selbst beantragt hattest. Aber gegen deinen Willen darf sowieso keine Betreuung eingerichtet werden (§ 1896 BGB Voraussetzungen). Der Hausarzt kann die Betreuung nur anregen, es wird ein Gutachten geben und du musst angehört werden.

Zitat:
Zitat von Ymori Beitrag anzeigen
4. Wird der Betreuuer dann einfach das, was mein Hausarzt für richtig empfindet (notfalls Zwangseinweisung mit Gewalt ohne Rücksicht auf meine Ängste und Bedenken) veranlassen oder kann ich darauf hoffen, dass er auch meine Wünsche berücksichtigt und man vielleicht eine Alternative zur Zwangseinweisung findet und er sich dafür einsetzt?
Würde der Betreuer gegen meinen Willen einfach eine Zwangseinweisung veranlassen, wäre das wahrscheinlich kein guter Start unseres Betreuuer-Betreuten-Verhältnisses oder Grundstein für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Dein Hausarzt hat da völlig falsche Vorstellungen von einer Betreuung. So, wie du deine Lage schilderst, hätte niemand das Recht oder die Möglichkeit, eine Unterbringung zu veranlassen oder irgend etwas gegen deinen Willen zu tun. Ein Betreuer soll dich und deinen Willen vertreten, er ist kein Vormund.

Zitat:
Zitat von Ymori Beitrag anzeigen
5. Allgemein die Frage: Haltet ihr die Einrichtung einer Betreuung in meinem Fall für sinnvoll oder gibt es andere Wege das Problem zu lösen?
Eine Betreuung hat den Sinn, dich rechtlich in den Angelegenheiten zu vertreten, die du allein nicht hinkriegst und in denen dir nicht auf anderem Wege (z.B. durch Erteilung entsprechender Vollmachten oder Beauftragung eines Anwalts) zu helfen ist. Wenn dein primäres Problem das (Nicht)Verlassen des Hauses ist und du insgesamt "klar" bist, ohne Phasen des Ausfalls deiner Willensbildung, dann wäre eine Betreuung m.E. nicht nur nicht sinnvoll, sondern nicht zulässig (weil die Voraussetzungen nicht gegeben sind).

Ich habe zwar die eine oder andere Idee, wie man dein Problem angehen könnte, müsste dazu aber genauer wissen, was du hast, was dich zu Hause festhält etc. Wenn du magst, schick' mir dazu eine PN, denn das gehört sicher nicht ins öffentliche Forum.

Liebe Grüße, Janina

Geändert von Janina (09.04.2012 um 13:06 Uhr)
Janina ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2012, 12:18   #4
Volunteer
 
Benutzerbild von Chrissi
 
Registriert seit: 02.05.2009
Ort: Ruhrgebiet (NRW)
Beiträge: 255
Standard Hallo Ymori

Hallo Ymori,
wie schon gesagt wurde - das ist kein Fall für die Einrichtung einer Betreuung.
So wie ich es herauslese, mußt Du dringend stationär. Der nächste Schritt wäre jetzt eine geeignete Klinik mit psychiatrischer Abteilung in Deiner Nähe zu finden.
Vielleicht kann Dir hier Dein Hausarzt bei der Suche behilflich sein.
__________________
LG
Chrissi
Chrissi ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 09.04.2012, 14:43   #5
mungo
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Moin Ymori,

Zitat:
Zitat von Ymori Beitrag anzeigen
Aufgrund einer psychischen Erkrankung (keine! Psychose) kann ich schon seit längerem nicht mehr das Haus verlassen.
Du sagst nur, was es nicht ist, nichts zu Dir und deiner Geschichte; mir fehlen z.B. Informationen darüber, wie alt Du bist, was du für Therapieerfahrungen hast und was dich konkret einschränkt.
Da fällt es schwer, angemessenen Rat zu geben.

Zitat:
Zitat von Ymori Beitrag anzeigen
Eigentlich möchte ich wieder eine stationäre Therapie machen. Es scheitert aber schon daran, dass ich es nichtmal zum Vorgespräch in die Klinik schaffe.
Was genau hindert Dich?

Zitat:
Zitat von Ymori Beitrag anzeigen
Eine Zwangseinweisung wäre nur bei Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung machbar. Daher schlug mein Hausarzt mir vor, freiwillig die Betreuung im Bereich Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltbestimmung zu beantragen. Somit könnte der Betreuer veranlassen, dass ich auch gegen meinen Willen in die Klinik "gebracht" werden könnte.
Das ist nicht richtig.
Gegen deinen erklärten Willen geht das nur, wenn ein Gutachter dich für "der freien Willensbildung" für unfähig hält. Da beißt sich die Katze in den Schwanz, denn wenn Du jetzt schon keinen freien Willen mehr hast...

Zitat:
Zitat von Ymori Beitrag anzeigen
[...] Beim Amtsgericht sagte man mir aber, sie und ich hätten da keinen Einfluss darauf. Das Landratsamt würde jemanden zuteilen.
Das ist wahrscheinlich die Betreuungsstelle. Da solltest Du jedenfalls nachfragen.
Vielleicht kann dort auch ein Kontakt zu einem Betreuungsverein vermittelt werden, auch eine gute Adresse zum Nachfragen.

Nun habe ich folgende Fragen:

Zitat:
Zitat von Ymori Beitrag anzeigen
1. [...] Oder denkt ihr, dass ich in meinem Fall doch lieber eine Person meines Vertrauens aus dem Bekanntenkreis finden sollte?
Das hängt sehr von deinem Kontext ab, und dazu wissen wir viel zuwenig.

Zitat:
Zitat von Ymori Beitrag anzeigen
2. Macht es irgendeinen Unterschied oder hat es Folgen, ob ich selbst die Betreuung beantrage oder ob mein Arzt das ohne meine Zustimmung macht?
Sicherlich hat das Folgen.
Da hängt dann allerdings alles am Gericht und am Gutachten, denn es kann sein, daß die Betreuung gar nicht eingerichtet wird, wenn Du es ablehnst oder auch, daß die Betreuung gegen deinen Willen eingerichtet wird, weil es zu deinem Wohl wäre und deine Willensbildung gutachterlich als unfrei eingeschätzt wird.
Genausogut kann es sein, daß ein behutsamer Richter und ein professioneller Betreuer Dir echte Hilfe leisten.

Zitat:
Zitat von Ymori Beitrag anzeigen
3. Darf ich als Betreute das für den Antrag erforderliche ärztliche Gutachten lesen? Welcher Arzt schreibt das Gutachten (mein Hausarzt, mein Psychiater oder ein neutraler Arzt/Psychiater)?
Das hängt sehr von deinem - uns unbekannten - Kontext ab.

Zitat:
Zitat von Ymori Beitrag anzeigen
4. Wird der Betreuuer dann einfach das, was mein Hausarzt für richtig empfindet (notfalls Zwangseinweisung mit Gewalt ohne Rücksicht auf meine Ängste und Bedenken) veranlassen oder kann ich darauf hoffen, dass er auch meine Wünsche berücksichtigt und man vielleicht eine Alternative zur Zwangseinweisung findet und er sich dafür einsetzt?
Wir kennen weder deine Situation, noch deinen Hausarzt oder einen möglichen Betreuer - alles ist möglich, Zwang eher unwahrscheinlich.

Zitat:
Zitat von Ymori Beitrag anzeigen
5. Allgemein die Frage: Haltet ihr die Einrichtung einer Betreuung in meinem Fall für sinnvoll oder gibt es andere Wege das Problem zu lösen?
Mit dem, was Du sagst, ist diese Frage nicht zu beantworten.
Wir wissen ja nicht einmal, was genau das Problem ist.


Mein Eindruck: Du leidest unter einer Persönlichkeitsstörung, die Dir eher bewußt ist und bist an der Grenze dazu, deine (selbstgemachten) Fesseln sprengen zu wollen. Nun fürchtest Du, evtl. einen Fehler zu machen, indem du mit etwas hantierst, das dir unbekannt ist. Verständlich.

Wenn Du sinnvollen Rat möchtest, solltest Du allerdings das Problem genauer beschreiben.

Betreuungsarbeit hat ganz viel mit Beziehung zu tun, für ein Arbeiten daran ist jedoch praktisch immer viel zuwenig Zeit.

Insofern machst Du es genau richtig, indem Du versuchst, im Vorwege die Basis für ein Vertrauensverhältnis zu schaffen.
 
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Alt 10.04.2012, 08:29   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 105
Standard

Zitat:
Zitat von Ymori Beitrag anzeigen

Eine Zwangseinweisung wäre nur bei Selbstgefährdung oder Fremdgefährdung machbar. Daher schlug mein Hausarzt mir vor, freiwillig die Betreuung im Bereich Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltbestimmung zu beantragen. Somit könnte der Betreuer veranlassen, dass ich auch gegen meinen Willen in die Klinik "gebracht" werden könnte.
Möchtest du denn in so eine Situation kommen, gegen deinen Willen in eine Klinik gebracht zu werden?

Im Allgemeinen reagieren Menschen nicht wirklich positiv auf Dinge, die mit Zwang, Nötigung, Fremdbestimmung erreicht werden.

Vielleicht glaubst du, so deine "Fesseln" und dein "Gefängnis" verlassen zu können, aber es wäre für dich sehr viel besser, wenn du dich aus eigenem Antrieb und Willen auf den Weg in ein lebenswerteres Leben machen würdest.

Besprich doch mit dem Psychiater, der Hausbesuche macht mal eine Strategie, wie du ein Klinik-Vorstellungsgespräch meistern könntest.

Eine Betreuung einrichten, weil du es momentan nicht schaffst, dein "Schutzgebiet" zu verlassen, halte ich für keine gute Idee.
Das ist ja kein Zustand, den du mal einfach so wieder beenden kannst, wenn es dir besser geht oder die Betreuung doch nicht deinen Erwartungen entspricht.

An einer Betreuung hängt auch immer ein ganzer Rattenschwanz an Einmischung in dein Leben.
Ich möchte dich nicht beeinflussen, da meine Sicht natürlich subjektiv ist, würde dir aber empfehlen, dich einfach mal hier ein paar Seiten durchs Forum zu lesen.
Dort erkennst du sehr gut die Einstellungen von Betreuern, ihre Vorgehensweisen und Herangehensweisen.

Toll finde ich, dass du dir helfen lassen willst und deine Situation verändern möchtest.
Ich habe meine "Vampirphasen" (ich verdunkelte sogar alle Fenster, weil ich die Außenwelt nicht mehr mochte) auch überwunden und kann mir heute schon gar nicht mehr vorstellen, mal so abgeschottet gehaust zu haben.

Es ist kein leichter Weg, aber er lohnt sich. Ich bin heute gefestigter und selbstsicherer als ich es überhaupt jemals, auch vor der depressiven Zeit, war. Man wird durch eine Krankheit konsequenter. Und man traut sich mehr zu, weil man sieht, dass man sich auch aus dem größten Sumpf wieder rausziehen kann.
Naschkatze ist offline  
Digg this Post!Add Post to del.icio.usBookmark Post in TechnoratiFurl this Post!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen

Stichworte
aufenthaltsbestimmung, gesundheitsfürsorge, psychische erkrankungen, zwangseinweisung, zwangsweise unterbringung


Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 16:56 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.
Template-Modifikationen durch TMS

SEO by vBSEO 3.2.0

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39