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Wer übernimmt Kosten für Wohnungsbesichtigung ?

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Hallo, ein BetreuTer hat die Zusicherung (festgezurrt im Hilfeplan mit dem Landkreis), aus dem Wohnheim ausziehen zu dürfen und einen ...


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Alt 31.07.2012, 17:24   #1
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
Standard Wer übernimmt Kosten für Wohnungsbesichtigung ?

Hallo,

ein BetreuTer hat die Zusicherung (festgezurrt im Hilfeplan mit dem Landkreis), aus dem Wohnheim ausziehen zu dürfen und einen eigenen Hausstand zu gründen.

Die Frage ist nun: Wer ist nun zuständig für Fahrten und Fahrtkosten zur Wohnungsfindung und Wohnungsbesichtigungen ?
Der neue Hausstand wird ca. 100 km vom jetzigen Wohnheim liegen.

Der Betreuer meinte mir gegenüber, dass ich als Familie hierfür aufkommen müsse. Das Wohnheim verweist auf den Landkreis und der Landkreis darauf, dass er hierfür nicht zuständig sei.

Wer weiß Antwort ?

fragt

Ruediger
Ruediger99 ist offline  
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Alt 31.07.2012, 18:34   #2
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Das dürfte das Problem des Betreuten sein, vielleicht kann ja die Familie mithelfen. Wobei mir nicht klar ist warum für einen Auszug aus einem Heim in eine eigene Wohnung eine HPK nötig ist. Bei uns braucht man die dann nicht.

Gruss Michaela
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 31.07.2012, 18:42   #3
fwu
Routinier
 
Registriert seit: 07.03.2011
Beiträge: 1,393
Standard

hallo Rüdiger,


die Frage kann man wohl nicht so einfach beantworten.

Sofern der Landkreis Sozialhilfe gewährt, können die Eltern meines erachtens für einen derartigen Sonderbedarf nicht vom Betreuer zu den Kosten herangezogen werden. Da müsste erst der Sozialhilfeträger irgend etwas leisten, und dann gegenüber den Eltern geltend machen , soweit dies im allgemeinen Rahmen möglich ist.

Meines Wissens übernimmt die Sozialhilfe unter Umständen die reinen Umzugskosten des Betreuten und seiner Sache , sowie der Erstausstattung für die Wohnung.

Wenn ein Berufsbetreuer auf Wohnungssuche rum fährt , ist das einerseit mit der Pauschale abgegolten. Ein ehrenamtlicher Betreuer bekommt seine Fahrkosten als Auslagen erstattet.

Allerdings stellt sich die Frage, ob ein Betreuer verpflichtet ist , auf Wohnungssuche selbst rum zu fahren und dabei den Betreuten mitzunehmen. Eine Verpflichtung könnte dann gesehen werden, wenn am neuen Wohnort vielleicht eine ambulante Sozialpsychiatrische Versorgung in einer Wohnung eins Trägers angeboten wird . Wer alleine wohnen kann, kann sich eigentlich auch um eine Wohnung kümmern.

Bei einem Umzu über 100 km gehe ich davon aus, daß dann ein anderer Landkreis zuständig ist . Ich kenne es nur so, daß der "Heimat-Sozialhilfeträger" die KOsten weiter trägt , wennd er Umzug in ein anderes Heim erfolgt . Somit dürfte die Möglichkeit wegfallen, daß der Sozialhilfeträger ein Darlehen für die Fahrkosten gewährt, das dann mit dem Regelsatz verrechnet wird.

Der neue Landkreis ist wahrscheinlich dann erst zuständig, wenn der Hilfebedürftige dort gemeldet ist.

Das Grundrecht auf Freizügigkeit, sich im ganzen Bundesgebiet niederzulassen, wo man will, beinhaltet keinen Anspruch auf Kostenerstattung.

Ich denke mir, daß sich dann wohl doch ein Spender aus der Familie fnden muß.


schöne Grüße


fwu
fwu ist offline  
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Alt 02.08.2012, 07:40   #4
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
Standard Wer übernimmt die Kosten für Wohnungsbesichtigung ?

Hallo Michaela,

HPK ist in Niedersachsen deswegen notwendig, weil dort auch fixiert wird, dass dieser Landkreis weiterhin die Kosten übernimmt.

Den Vertrag hat Betreuer mit Wohnheim geschlossen und der BetreuTe kann dieses Vertragsregelwerk gar nicht überblicken.
Außerdem hätte Wohnheim und Betreuer die 42-Tage-Regelung ordentlich besprechen müssen, was unterblieb. Betreuer hat sehenden Auges die Urlaube im Frühjahr gefördert ...trotz meiners Hinweises auf den Sommerurlaub.

Hallo fwu,

ja, Du siehst vieles richtig. Zustündig für die Kosten bleibt der "Heimat"-Landkreis, egal wohin BetreuTer zieht. Heimatlandkreis bestimmt, ob und welche Kosten übernommen werden.

Normalerweise wäre es kein Thema, dass ich als Familie die "Taxifahrten" für mein Kind übernehme .... Aber weil ich als Familie explizit vom Betreuer aufgefordert wurde, mich aus der Wohnungssuche komplett rauszuhalten - er mache alles - stellt sich mir eben diese Frage. Der Betreuer meinte, er sei für Taxifahrten nicht zuständig ..... Nebenbei, eine Wohnung hat er bisher nicht gesucht und wartet darauf, dass ihm wieder ein "zufliegt", was momentan der Fall ist ...

NEUE FRAGESTELLUNG: Wenn die momentan im Gespräch befindliche Wohnung nun 50 Euro mehr kostet, als Kostenträger übernehmen will, und BetreuTer damit einig ist, darf der Betreuer - gegen den Willen des BetreuTen - dies ablehnen, nach dem Motto: auf keinen Fall zuzahlen .... (es gibt keine Wohnungen zu Landkreispreisen ! Auch Hartz-IV-Empfänger müssen zuzahlen) .

Gruß
Ruediger

Geändert von Ruediger99 (02.08.2012 um 07:44 Uhr)
Ruediger99 ist offline  
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Alt 02.08.2012, 07:50   #5
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
NEUE FRAGESTELLUNG: Wenn die momentan im Gespräch befindliche Wohnung nun 50 Euro mehr kostet, als Kostenträger übernehmen will, und BetreuTer damit einig ist, darf der Betreuer - gegen den Willen des BetreuTen - dies ablehnen, nach dem Motto: auf keinen Fall zuzahlen .... (es gibt keine Wohnungen zu Landkreispreisen ! Auch Hartz-IV-Empfänger müssen zuzahlen) .
So einen ähnlichen Fall habe ich zur Zeit. Es ist nicht der Betreuer der dies ablehnen darf, sondern das wird das Amt beim Einreichen vom Wohnungsangebot machen. 50 Euro vom Regelsatz einsparen ist einfach zu viel.
Da müssen wir auch gar nicht mehr die Willensdiskussion führen, das ist das SGB XII und II mit seinen Regelsätzen- bei denen der Wille der Betroffenen keine Rolle spielt.

Gruss Michaela
__________________
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michaela mohr ist offline  
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Alt 02.08.2012, 11:51   #6
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 105
Standard

Unser Landratsamt akzeptiert diese Zuzahlungen aus den Regelsätzen nicht nur sondern nimmt sie sogar einfach selbst vor, wenn zB die Vorauszahlungen für die Nebenkosten aufgrund hoher Nachzahlungen steigen.
So hatte meine erste Betreuerin etliche Betreute, die bis zu 40 Euro aus ihrem Regelsatz zuzahlen mussten.
Allerdings hatte sie sich auch nicht wirklich intensiv um Übernahme der Forderungen gekümmert. Wurde die Übernahme von Nachzahlungen und höheren Vorauszahlungen abgelehnt, ging sie nicht in Widerspruch sondern akzeptierte das und ließ die Regelsätze durchs Amt halt kürzen.

Interessant wäre die Wohnungsgröße.
Je nach Bundesland werden 50 oder nur 45m² gezahlt.
Ich hab erfolgreich geklagt (mein Betreuer riet mir übrigens von der Klage ab, ich habs aber durchgezogen) und das jobcenter übernahm danach die vollen Kosten für die 49,5 m², Nachzahlungen in Höhe von über 400 Euro und auch die höheren Nebenkosten-Vorauszahlungen.

Darüber hinaus wurden mir noch sämtliche aus dem Regelsatz bezahlten Kosten für die Unterkunft der letzten drei Jahre zurückgezahlt, insgesamt 1.700 Euro.
Bis zum Gericht ging es nicht mal, nach Klage und Untätigkeitsklage lenkte das jc ein und entsprach in allen Punkten den Forderungen des Anwalts.
Ich hatte nämlich bis dahin monatlich knapp 20 Euro aus dem Regelsatz dazugezahlt, weil die Wohnung größer als 45m² war und darüber hinaus noch zwei Jahre lang 20 Euro für Nebenkostenvorauszahlungen, bzw sogar ein halbes Jahr 40 Euro.
Zeitweise war ich also bei 60 Euro Abzug vom Regelsatz für die KdU!
Meine Betreuer unternahmen da gar nichts. Es funktionierte ja (allerdings auch nur, weil meine Eltern mich ziemlich sehr unterstützten).

Finde ich umso besser, dass du dich schlau machst, ob man sich auf so eine Sache einlassen sollte oder als Betreuer dagegen angehen.

Der Regelsatz ist so knapp, dass man davon im Normalfall nicht 50 Euro für die Wohnung wegbuttern kann.
Naschkatze ist offline  
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Alt 02.08.2012, 12:06   #7
ehem. Admin / Berufsbetreuerin
 
Benutzerbild von michaela mohr
 
Registriert seit: 22.08.2005
Ort: Darmstadt
Beiträge: 14,097
Standard

Zitat:
Unser Landratsamt akzeptiert diese Zuzahlungen aus den Regelsätzen nicht nur sondern nimmt sie sogar einfach selbst vor, wenn zB die Vorauszahlungen für die Nebenkosten aufgrund hoher Nachzahlungen steigen.
Das darf man nicht durcheinanderwerfen, die sog. angemessene Mietkosten sind etwas anderes wie die Nebenkosten.
__________________
diese kommunikation wurde im rahmen der überwachungsgesetze auf ihre kosten dauerhaft gespeichert und wird jederzeit weltweit gegen sie verwendet werden. danke für ihre kooperation.
michaela mohr ist offline  
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Alt 02.08.2012, 12:35   #8
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 12.09.2010
Beiträge: 105
Standard

Zitat:
Zitat von michaela mohr Beitrag anzeigen
Das darf man nicht durcheinanderwerfen, die sog. angemessene Mietkosten sind etwas anderes wie die Nebenkosten.
Die angemessenen Mietkosten wurden aber auch von vornherein überstiegen und das Amt gab sein ok.
Die Wohnung war € 20 zu teuer, womit die Arge aber kein Problem hatte, nachdem ich mich bereit erklärte, dies selbst zu zahlen.
Was allerdings etwas blauäugig und verantwortungslos war. Ich kannte damals weder die Regelsätze, noch wusste ich, wie man damit lebt.
Meine Eltern haben das halt übernommen, weil es ihnen wichtig war, dass ich wieder auf die Beine komme. Oder besser gesagt, sie haben mich anderweitig unterstützt, so dass ich mit diesem gekürzten Regelsatz klar kam.

Das ist aber sicher bei den meisten Betreuten keine Option, da sie diese Unterstützung nicht haben.
Naschkatze ist offline  
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Alt 02.08.2012, 19:56   #9
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 25.10.2011
Ort: Bayern
Beiträge: 202
Standard

Zitat:
Zitat von Naschkatze Beitrag anzeigen
Meine Eltern haben das halt übernommen, weil es ihnen wichtig war, dass ich wieder auf die Beine komme. Oder besser gesagt, sie haben mich anderweitig unterstützt, so dass ich mit diesem gekürzten Regelsatz klar kam.

Das ist aber sicher bei den meisten Betreuten keine Option, da sie diese Unterstützung nicht haben.
Das Problem dieser Lösung sehe ich auch darin, dass es ohne Wissen des Amtes geschehen muss, da die anderweitige Untertstützung der Eltern dann wieder angerechnet würde - es ist gar nicht so leicht, einem Menschen zu helfen, der Sozialhilfe bekommt.

Gruß
Pino
Pino ist offline  
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Alt 02.08.2012, 23:25   #10
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 08.06.2009
Ort: Berlin
Beiträge: 227
Standard Wer üpbernimmt die Kosten bei der Wohnungsbesichtigung ?

Hall oMichaela,

ja, es kann sein, dass das Amt die zuzahlung nicht akzeptiert.
a) ob es hierzu berechtigt ist ???
b) um jetzt 20 - 50 Euro pro Monat zu sparen, bleibt der BetreuTE
in der Einrichtung für monatliche 2.700 € .... das nenne ich
gespart ...

Ich habe BSG-Urteile gelesen, wonach das Amt die höhere Miete übernehmen muss, wenn es keinen Wohnraum zu SGB XII-Vorgaben gibt (weil der Landkreis den qm-Preis zu niedrig angesetzt hat).
Aber da wären wir wieder beim Engagement der BB, ob diese dies notfalls durchziehen würden .... Bei 3 Stunden/BetreuTer liegt diese Arbeit auch nicht drin, denke ich ... Das Wohl des BetreuTen ist eine andere Sache, denke ich.

Dass es woanders auch klappen kann, das ist erfreulich !!

Darüber freut sich
Ruediger
Ruediger99 ist offline  
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