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Anordnung einer Betreuung

Dies ist ein Beitrag zum Thema Anordnung einer Betreuung im Unterforum Forum für Angehörige und betreute Menschen , Teil der Offenes Forum gesetzliche Betreuung
Hallo MOMO, das Gutachten und die Betreuungsakte darf dir nicht vorenthalten werden. Grüsse - Roy...


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Alt 16.10.2006, 17:53   #11
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Hallo MOMO,

das Gutachten und die Betreuungsakte darf dir nicht vorenthalten werden.

Grüsse - Roy
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Alt 17.10.2006, 20:56   #12
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

P.S.: Nur in Krankenakten darf dem Betreuten der Einblick verweigert werden, wenn dem ein schützenswertes Interesse des Betreuten selbst oder des Arztes oder Dritter entgegensteht. Die Betreuuungsakte beim Gericht einschließlich des Gutachtens ist für den Betreuten aber immer einzusehen. Der Betreuer darf nur bei Einwilligungs-Unfähigkeit des Betreuten die Krankenakten einsehen.

Grüsse - Roy
Roy ist offline  
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Alt 23.10.2006, 13:07   #13
jfolge
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Hallo Cosma,

ich will Dir keine Angst machen, aber nach meiner persönlichen Erfahrung - und die ist in vielen Gesprächen auch mit Fachleuten reflektiert - hat die Einrichtung einer Betreuung oft ganz einfach einen kriminellen Hintergrund und wird mit Hilfe von korrupten Ärzten und Richtern durchgezogen, um jemanden im wahrsten Sinne des Wortes auszuschalten oder ihm sein Geld abnehmen zu können.

Der einzige Punkt, der in Deinem Fall Anlaß geben könnte Dir redlicherweise eine Betreuung zu verpassen, könnte die mögliche Suizidgefahr sein.

Ansonsten solltest Du aber nicht zu viel Vertrauen in Schreiben oder Anhörungen legen. Du hast den Stempel der Unfähigkeit, Relaitäten zu erkennen und einen freien Willen zu bilden, für einen gewissen Berich jetzt bekommen und damit bist Du in der Falle. Man wird sich alles anhören, was Du zu sagen hast, Schriftstücke entgegennehmen, aber absolut nichts davon Ernst nehmen - Du bist ja gestört.

Was Du tun kannst:

1. Alle Rechtsmitel einlegen, die möglich sind. Die oberen Instanzen sind meist fairer als die Gerichte an dem Ort, an dem eine benachbarte Instanz den Mist gegen Dich angefangen hat.

2. Mit Fachleuten zusammenarbeiten: Ich habe Kontakt zu einer in Hamburg arbeitenden Organisation, die sich um Menschenrechtsverletzungen durch Psychiatriemißbrauch befasssen und in den USA schon ettliche kriminelle Psychiater ins Gefängnis gebracht haben.

Wenn Du möchtest, bringe ich Dich mit denen bei Gelegenheit mal in Verbindung.

Am wichtigsten, Cosma: Nicht beirren lassen, ich glaube auch nicht, daß Du krank bist - krank sind wahrscheinlich die Leute, die Dir deine Rechte nehmen wollen.

Liebe Grüße
Jörg
 
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Alt 23.10.2006, 13:48   #14
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard Re: Hallo Cosma,

Zitat:
Zitat von jfolge
Man wird sich alles anhören, was Du zu sagen hast, Schriftstücke entgegennehmen, aber absolut nichts davon Ernst nehmen - Du bist ja gestört.
Das passiert leider häufig.


Zitat:
Zitat von jfolge
Was Du tun kannst:

1. Alle Rechtsmitel einlegen, die möglich sind. Die oberen Instanzen sind meist fairer als die Gerichte an dem Ort,
Das ist ratsam.

Zitat:
Zitat von jfolge
2. Mit Fachleuten zusammenarbeiten: Ich habe Kontakt zu einer in Hamburg arbeitenden Organisation, die sich um Menschenrechtsverletzungen durch Psychiatriemißbrauch befasssen und in den USA schon ettliche kriminelle Psychiater ins Gefängnis gebracht haben.

Wenn Du möchtest, bringe ich Dich mit denen bei Gelegenheit mal in Verbindung.
Meinst du die "Kommission für Verstöße der Psychiatrie gegen Menschenrechte e.V." (KVPM). Das ist eine Scientology-Organisation. Besser an den Bundesverband Psychiatrie-Erfahrener wenden. Siehe:
http://www.forum-betreuung.de/forum/...ener-t880.html
Roy ist offline  
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Alt 23.10.2006, 15:09   #15
jfolge
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard Hallo Roy,

vielen Dank für den Hinweis über die "Kommission ..". Ich kenne ein paar Menschen von Scientology persönlich und will mal sehen, was man mit denen bewirken kann.

Schlimmer, als unser korrupter Unrechtsstaat kann es eigentlich nicht werden.

Ich bin keine Scientologe und werde sicher keiner werden, aber wenn unser Gemeinwesen so ist, wie es sich mir persönlich zumindest darstellt, dann kann steht hier alles auf dem Kopf: Die "Guten" sind die Bösen, die "Bösen" vielleicht gar nicht so unrecht :-) ?

Wie ist Dir denn beim Bundesverband geholfen worden?

Gruß
Jörg
 
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Alt 24.10.2006, 00:30   #16
Club 300
 
Registriert seit: 13.10.2006
Beiträge: 308
Standard

Danke für eure Hilfe!

Leider ging es mir am Tag der Anhörung extrem schlecht, hab fast kein Wort rausbekommen, es wurden mir auch merkwürdige Fragen gestellt, die mich verwirrt und die mir gezeigt haben, dass ich keine Chance habe, da ungeschoren davon zu kommen. Naja, jetzt hab ich halt die Betreuung und keine Kraft um dagegen anzugehen. Ich brauche all meine Kraft um in meinem Job irgendwie bestehen zu können.

LG
Cosma
Cosma ist offline  
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Alt 25.10.2006, 15:06   #17
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Hallo Cosma,

du kannst in jedem Fall mit der Einrichtung einer Vorsorgevollmacht immer noch eine Betreuung verhindern/aufheben lassen.


Liebe Grüsse - Roy
Roy ist offline  
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Alt 26.10.2006, 01:24   #18
Club 300
 
Registriert seit: 13.10.2006
Beiträge: 308
Standard

Danke für den Tipp, Roy, aber wenn ich das mache, dann flippt meine Psychiaterin wieder aus und behandelt mich vielleicht nicht weiter, dabei bin ich so auf ihre Hilfe angewiesen (brauche immer Jahre, bis ich mich an jemanden gewöhnt habe, da will ich auch keine neue Psychiaterin suchen müssen). Schon als ich mich gegen die Einrichtung der Betreuung so wehrte, hat sie mich sehr streng zurechtgewiesen und immer behauptet, ich würde mir ja nicht helfen lassen...

Was ich aber noch dringend wissen muss: Erfährt irgend jemand von der Betreuung (z.B. Arbeitgeber?- was ganz furchtbar wäre) oder steht das dann im polizeilichen Führungszeugnis ? Wahrscheinlich nicht, oder?

Ich hätte da noch eine andere Frage an euch rechtlich Versierten:
Jedesmal, wenn ich per Zwangseinweisung auf die Geschlossene komme, muss ich im Stationszimmer meine Handtasche hergeben, die dann aufs Genaueste durchsucht wird (spitze Gegenstände und Wertsachen werden rausgenommen), da wird dann z.B. sogar in eine Tempopackung geschaut, ob da wer weiß was drin ist. Ich empfinde dies als grobe Verletzung meiner Intimsphäre.
Dürfen die das?????

LG
Cosma
Cosma ist offline  
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Alt 26.10.2006, 01:52   #19
Gesperrt
 
Registriert seit: 18.08.2005
Ort: im Baumhaus
Beiträge: 624
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Also Cosma, nein der Arbeitgeber erfährt es nicht. Entmündigt bist du ja nicht! Und im pol. Führungszeugnis steht das auch nicht. Solltest du allerdings öfters mal Ausraster haben, auffällig bei der Polizei werden, kann es schon vorkommen, dass da mal ein Vermerk bei denen in der Akte sein kann, aber ganz intern, nicht im Register.

Ja, in der Psychiatrie ist das üblich, dass nach zu Selbstverletzungen neigenden, Gegenständen gesucht wird. Obwohl ja schon alleine ein Fön in einer Badewanne genug anrichten kann. Wahrscheinlich bist du suizidgefährdet?

Und was da deine Psychodoc da ablässt, ist schlichtweg unverschämt und frech, selbstherrlich. Du scheinst dich nicht durchsetzen zu können, deshalb wird auch die staatliche Macht mit solchen Menschen leichtes Spiel haben, Gruss mary
mary ist offline  
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Alt 26.10.2006, 16:34   #20
Roy
Forums-Geselle
 
Registriert seit: 19.09.2006
Beiträge: 198
Standard

Zitat:
Zitat von Cosma
Danke für den Tipp, Roy, aber wenn ich das mache, dann flippt meine Psychiaterin wieder aus und behandelt mich vielleicht nicht weiter, dabei bin ich so auf ihre Hilfe angewiesen
Das wäre rechtlich unterlassene Hilfeleistung. Du musst der Psychiaterin außerdem auch nicht sagen, dass du eine Vorsorgevollmacht ausgestellt hast. Rechtlicht ist das eh fast das gleiche wie eine Betreuung, außer, dass du dir sicher sein kannst, dass deine Patientenverfügung beachtet wird. Eine Patientenverfügung, in der du festlegst wie du im Fall der Unterbringung behandelt werden darfst, ist auch für einen Betreuer verbindlich. Siehe:
- Broschüre des Bundesjustizministeriums zur Patientenverfügung (pdf-Datei 532 kb)
Roy ist offline  
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Stichworte
einrichtung der betreuung, gesundheit, vorsorgevollmacht


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